In welcher Höhe wurden durch den Eigenbetrieb Wasserwerk Reichmannsdorf Anlagevermögen an den Zweckverband Rennsteigwasser

Juni 2010 hat folgenden Wortlaut:

Zum 1. Januar 2009 ist der Eigenbetrieb Wasserwerk Reichmannsdorf dem Zweckverband Rennsteigwasser beigetreten. Der Beitritt ist durch das Land gefördert worden.

Die kommunalen Aufgabenträger der Abwasserentsorgung unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe wurden durch den Eigenbetrieb Wasserwerk Reichmannsdorf Anlagevermögen an den Zweckverband Rennsteigwasser übertragen?

2. In welcher Höhe hat der Eigenbetrieb Wasserwerk Reichmannsdorf Finanzvermögen an den Zweckverband Rennsteigwasser übertragen?

3. In welcher Höhe hatte der Eigenbetrieb Wasserwerk Reichmannsdorf zum 31. Dezember 2008 Kreditverbindlichkeiten? In welcher Höhe wurden diese Verbindlichkeiten durch wen übernommen?

4. In welcher Höhe hat das Land für welche Maßnahmen mit welchen Förderzielen wann an das Wasserwerk Reichmannsdorf Fördermittel gewährt und ausgezahlt (bitte Einzelaufstellung)?

5. In welcher Höhe hat das Land den Beitritt des Wasserwerkes Reichmannsdorf zum Zweckverband Rennsteigwasser gefördert? Mit welcher Begründung und Zielstellung erfolgte diese Förderung?

6. In welcher Höhe hat der Zweckverband Rennsteigwasser an die Gemeinde Reichmannsdorf wann und mit welcher Begründung Zahlungen im Zusammenhang mit dem Beitritt des Wasserwerkes Reichmannsdorf getätigt?

7. Inwieweit wurde im Zusammenhang mit dem Beitritt des Wasserwerkes Reichmannsdorf zum Zweckverband Rennsteigwasser geprüft, ob und wie die gesetzlichen Vorgaben für die Arbeit des Eigenbetriebs (einschließlich der betriebswirtschaftlichen Anforderungen) eingehalten wurden? Welche Verstöße wurden dabei möglicherweise ermittelt und welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang eingeleitet?

8. Wann wurde durch wen die Schlussbilanz des Eigenbetriebs Wasserwerk Reichmannsdorf erstellt? Wer hat wann diese Schlussbilanz bestätigt und der Werkleitung Entlastung erteilt? In welcher Art und Weise waren an diesem Prozess die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde und andere Landesbehörden beteiligt?

9. Welche Informationen hat die Landesregierung darüber, dass nach dem Zeitpunkt des nachgefragten Beitritts noch Finanzvermögen des Eigenbetriebs Wasserwerk Reichmannsdorf festgestellt wurde, das offensichtlich nicht in der Schlussbilanz des Eigenbetriebs enthalten ist? Wem steht dieses nachgefragte Finanzvermögen zu, soweit dessen Existenz nachgewiesen ist?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Juli 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Zum 1. Januar 2009 (Zeitpunkt des Beitritts der Gemeinde Reichmannsdorf zum Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rennsteigwasser - Zweckverband Rennsteigwasser) wurde vom Zweckverband Rennsteigwasser ein Anlagevermögen in Höhe von 6 646 331,75 Euro übernommen. Davon entfielen auf den Bereich Trinkwasser 734 292,34 Euro und auf den Bereich Abwasser 5 912 039,41 Euro. Im Übrigen handelte es sich beim Wasserwerk Reichmannsdorf um einen Regiebetrieb und nicht, wie vom Fragesteller formuliert, um einen Eigenbetrieb.

Zu 2.: Nach Informationen des Landesverwaltungsamtes wurde durch die Gemeinde zum Zeitpunkt des Beitritts zum Zweckverband Rennsteigwasser kein Finanzvermögen übertragen.

Zu 3.: Der Regiebetrieb Wasserwerk Reichmannsdorf der Gemeinde Reichmannsdorf hatte zum 31. Dezember 2008 Kreditverbindlichkeiten mit einem Wert von 1 577 411,16 Euro. Dieser Betrag wurde vom Zweckverband Rennsteigwasser übernommen.

Zu 4.: Die abwassertechnischen Investitionen der Gemeinde Reichmannsdorf wurden seitens des Freistaats Thüringen bis zum 31.:

Dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rennsteigwasser wurde mit Bewilligungsbescheid vom 27. Oktober 2008 eine Finanzhilfe in Höhe von 1 400 000 Euro in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.

Die Bewilligung erfolgte gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Finanzhilfen für kommunale Aufgabenträger der Wasserver- und Ab-wasserentsorgung in Thüringen (Finanzhilferichtlinie - Nr. 12/2005) zur Reduzierung der Gebührenbelastung. Der Antragsteller hat in dem von ihm vorgelegten Sanierungskonzept nachgewiesen, dass die Zuwendung erforderlich ist.

Zu 6.: Zum 1. Januar 2009 bestanden beim Zweckverband Rennsteigwasser gegenüber der Gemeinde Reichmannsdorf Ausgleichsverbindlichkeiten für Investitionen in Höhe von 622 602,68 Euro. Dieser Betrag wurde vom Zweckverband am 13. Oktober 2009 an die Gemeinde überwiesen.

Zu 7.: In dem im Jahr 2008 erstellten Finanzhilfekonzept wurden die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse des Regiebetriebs Wasserwerk Reichmannsdorf der Jahre 2003 bis 2007 betrachtet. Verstöße wurden dabei nicht bekannt. Rechtsaufsichtliche Maßnahmen sind weder angezeigt gewesen noch eingeleitet worden.

Zu 8.: Eine Schlussbilanz wurde nach Auskunft der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde nicht erstellt. Das Wasserwerk Reichmannsdorf war am 31. Dezember 2008 ein Regiebetrieb, der im Haushalt der Gemeinde geführt wurde.

Den Regiebetrieb führte der Bürgermeister. Eine Beschlussfassung des Gemeinderates über die Jahresrechnung für 2008 und eine Entlastung des Bürgermeisters ist nach Kenntnis der Rechtsaufsicht noch nicht erfolgt.

Zu 9.: Der für die Gemeinde Reichmannsdorf zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde und der für den Zweckverband zuständige Rechtsaufsichtsbehörde liegen keine entsprechenden Informationen vor.