Wo und wie viele szenekundige Beamte werden in Thüringen

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo und wie viele szenekundige Beamte werden in Thüringen eingesetzt?

2. Welche konkreten Aufgaben haben diese Beamten nach innen (Polizei) und nach außen?

3. Wie wurden sie für ihre Aufgaben qualifiziert?

4. Wie sind die Erfahrungen der Zusammenarbeit mit den Fußballvereinen und den Fanprojekten?

5. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit im Fanbereich eines Fußballclubs so genannte szenekundige Beamte eingesetzt werden?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2001 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: In den Polizeidirektionen Erfurt und Jena werden je zwei szenekundige Beamte (SKB) eingesetzt.

Zu 2.: Die szenekundigen Beamten haben folgende Aufgaben wahrzunehmen:

· Aktive Aufklärung im Vorfeld von Fußballspielen und Weitergabe von Informationen an die zuständige Polizeidirektion bzw. Einsatzleitung,

· Sicherstellung einer engen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Fanclubs,

· Unterstützung und Beratung der jeweiligen Polizeiführer bei der Vorbereitung von Polizeieinsätzen anlässlich von Fußballspielen und Teilnahme an Einsatzbesprechungen,

· deeskalierende Betätigung während der Einsätze,

· Bearbeitung der bei einem Fußballspiel angefallenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

24. Oktober 2001

Zu 3.: Die SKB sind Polizeivollzugsbeamte, die als Einsatzkräfte der Schutzpolizei zu Fußballspielen praktische Erfahrungen sammeln konnten und sich mit der Sportart Fußball identifizieren.

Im Rahmen eines Auswahlverfahrens kommen diese Beamten dann zum Einsatz.

Weiterhin erfolgen jährliche Fortbildungsmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet sowie der Erfahrungsaustausch bei den Fachberatungen der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) Düsseldorf.

Zu 4.: In den letzten Jahren ist es durch die Zusammenarbeit mit den Vereinen und dem sozialpädagogischen Fan-Projekt e.V. gelungen, die Anzahl der Straftaten durch Personen aus der Fanszene zu reduzieren. Dies ist nicht zuletzt der Tatsache zu verdanken, dass in den verantwortlichen Bereichen der Vereine auch ein verbessertes Problembewusstsein bezüglich der Sicherheit bei der Durchführung von Fußballgroßveranstaltungen entwickelt werden konnte.

Aufgrund der unterschiedlichen sozialen Aufträge gibt es allerdings auch Grenzen in der gemeinsamen Zusammenarbeit Fan-Projekt - Polizei. Diese gilt es weiter abzubauen.

Zu 5.: Zur Bekämpfung des Hooliganismus wurde Anfang der 90er Jahre unter anderem eine Arbeitsgruppe durch die Innenminister der Länder ins Leben gerufen, die sich mit der Problematik auseinander setzen sollte. Es wurde ein Gutachten über die Gewalt in Fußballstadien durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben.

Als Ergebnis entstand das Nationale Konzept für Sport und Sicherheit (NKSS). Dieses besagt u.a., dass jede Polizeibehörde, in deren Zuständigkeitsbereich ein Verein der ersten, der zweiten Fußballbundesliga oder einer Regionalliga angehört, so genannte SKB abstellen muss.