Gesetz

Zu 2.:

Die in § 2 vorgesehene Regelung schreibt die derzeitige Praxis fest.

Durch die Einbeziehung aller Fraktionen in die Leitung der Plenarsitzungen wird die demokratische Kultur des Landtags und das Verantwortungsbewusstsein Aller für einen geregelten Ablauf der Sitzungen gestärkt. Eine Abweichung von dieser Regelung bleibt jedoch möglich.

Die Streichung des Bezugs auf das Rangmaßzahlverfahren in § 2 Absatz 2 erfolgt zu Gunsten einer allgemeinen Regelung des Berechnungsverfahrens bei der Besetzung von Gremien in § 9.

Zu 3.a:

Das Verfahren nach spiegelt die Kräfteverhältnisse nur unzureichend wider und ist daher das mittlerweile nur noch in vier Bundesländern angewandt wird. Das Verfahren von Hare/Niemeyer ist nicht immer konsistent und besitzt mehrere Paradoxien. Der Bundeswahlleiter kommt in einer Studie vom 4. Januar 1999 zu dem Fazit, dass das Verfahren nach Sainte-Laguë dem Verfahren nach Hare/Niemeyer und dem Verfahren nach vorzuziehen ist. Daher wäre eine komplette Ablösung auf das Verfahren von Sainte-Laguë/Schepers vorzunehmen, so wie dies 2008 auch auf Bundesebene vorgenommen wurde.

Zu 3.b:

Die vorgesehene Regelung stärkt die Rolle der Fraktionen. Durch das Recht, mindestens und einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu stellen, wird die demokratische Kultur des Landtags und das Verantwortungsbewusstsein Aller für einen geregelten Ablauf der Sitzungen gestärkt.

Zu 4.: Der Ältestenrat erfüllt nicht nur die in § 11 aufgeführten Aufgaben. Der Ältestenrat ist vielmehr der Ort, an dem die Fraktionen gemeinsam beraten und Lösungen suchen, die alle im Landtag vertretenen Fraktionen mittragen können. Dafür ist es notwendig, alle Fraktionen zu stärken, um ein positives Klima zu gewährleisten und alle Fraktionen - wie von der Ministerpräsidentin angekündigt - mitzunehmen und frühzeitig einzubinden.

Zu 6.: Das de facto praktizierte Reißverschlussverfahren (zu jedem Tagesordnungspunkt ergreifen Regierungsfraktionen und Opposition im Wechsel das Wort) ist im Wortlaut von § 27 Abs. 1 nicht mit der entsprechenden Verbindlichkeit festgeschrieben. Eine Klarstellung sollte hier erfolgen.

Zudem sollte im Rotationsverfahren von Tagesordnungspunkt zu Tagesordnungspunkt festgelegt werden, wer, welche Fraktion zuerst spricht, damit Abwechslung auch in langen Plenarsitzungen gegeben ist.

Zu 8.: Durch diese Änderung wird gewährleistet, dass alle Fraktionen die Möglichkeit erhalten, die ihnen wichtigen Anliegen in den jeweils zuständigen Fachausschüssen zu beraten.

Zu 9.: In Bayern, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich

- Ausnahmen müssen von der Ausschussmehrheit beschlossen werden (in Nordrhein-Westfalen bedarf dies sogar einer Zweidrittelmehrheit). In Bremen wird zu Beginn der Beratungen entschieden, ob die je weilige Sitzung öffentlich sein soll - öffentliche Sitzungen sind aber auch dort der Regelfall.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, Ausschusssitzungen auch in Thüringen grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Der erwartbare Zugewinn an Transparenz und Bürgernähe ist groß und wirkt der wachsenden Demokratiemüdigkeit entgegen, eine in Kauf zu nehmende Folge könnte die leichte Verlängerung der Ausschusssitzungen sein.

Massive Effizienzeinbußen für die sind kaum zu erwarten. Dabei soll es weiterhin möglich sein, der Sitzung einen nicht öffentlichen Teil anzufügen.

Zu 10.: Durch diese Regelung soll den Fraktionen das Recht auf Beantragung einer Anhörung im Rahmen der Fachausschüsse eingeräumt werden.

Sie stärkt die Rolle der Fraktionen und erleichtert die Einbeziehung von Sachverständigen im Sinne einer inhaltlichen Qualifizierung von Gesetzentwürfen.

Zu 12.: Studien über den Zusammenhang von Sprache und Denken haben immer wieder gezeigt, dass geschlechtergerechte Sprache notwendig ist, damit Männer und Frauen gleich repräsentiert werden. Dieses Ziel sollte insbesondere in der Geschäftsordnung eines Landtags, die eine der zentralen rechtlichen Grundlagen für die parlamentarische Arbeit darstellt, einen hohen Stellenwert haben. Deshalb beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fassung sämtlicher Status- und Funktionsbezeichnungen in der Geschäftsordnung in männlicher und weiblicher Form. Der Umstand, dass der Thüringer Landtag seit Jahren von einer Präsidentin geleitet wird und auch drei der vier Vizepräsidenten weiblich sind, zeigt außerdem sehr deutlich, dass die derzeitige Sprachwahl an der Realität vorbei geht.