In welcher Höhe sind Fördermittel bereitgestellt

Juli 2010 hat folgenden Wortlaut:

Im Frühjahr des vergangenen Jahres sind durch die Thüringer Staatskanzlei Fördermittel aus Mitteln des ehemaligen Vermögens von Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Mittel) für Investitionen für soziale und kulturelle Einrichtungen in Aussicht gestellt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe sind Fördermittel bereitgestellt worden?

2. In welcher Frist sollte die Beantragung erfolgen?

3. Für welche Maßnahmen wurden durch wen und wann Mittel beantragt?

4. Welche Maßnahmen wurden in welcher Höhe wann bewilligt und welche Maßnahmen fanden keine Berücksichtigung?

5. Welche Beantragungen wurden mit welchen Begründungen wann zurückgezogen?

6. Welche Kriterien waren Maßstab für die Bewilligung?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. August 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) hat Thüringen einen Betrag in Höhe von 19 517 995,80 Euro erhalten.

Zu 2.: Über die aus den PMO-Mitteln zu fördernden Maßnahmen hat die Landesregierung entschieden. Bedarfsanmeldungen, die bis zur abschließenden Kabinettbefassung in den Ressorts vorlagen, wurden in die Entscheidung einbezogen.

Auszahlungen an nichtstaatliche Träger bedürfen einer förmlichen Bewilligung nach Maßgabe des Haushaltsrechts und der jeweils geltenden Richtlinien.

Zu 3 bis 5.:

Die Beantwortung der Fragen 3 bis 5 ist der Anlage zu entnehmen.

Zu 6.: Die Mittel aus dem PMO-Vermögen sind entsprechend den zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und den neuen Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen vom 11. Februar 1994 und 18. Januar 2008 für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung (ca. 60 Prozent), sowie für investive und investitionsfördernde Maßnahmen zu sozialen und kulturellen Zwecken (ca. 25 Prozent im Bereich der öffentlichen Hand und ca. 15 Prozent im Bereich nichtstaatlicher Träger) einzusetzen.

Maßnahmen, die diese Kriterien nicht erfüllten, konnten nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen fanden die aus fachlicher Sicht besonders dringlichen Maßnahmen Berücksichtigung.