Leasing

Neben den CO2

-Emissionen, die ein Fahrzeug während der Fahrt ausstößt, kommen weitere Emissionen durch die Herstellung hinzu. Zudem werden Flächen u.a. durch die Bereitstellung von Parkplätzen versiegelt.

Um dem Thüringer Klima- und Anpassungsprogramm Gemeinsam KLIMAbewusst handeln und der Energie- und Klimastrategie Thüringen 2015 gerecht zu werden und die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen und zudem der Vorbildfunktion gerecht zu werden, müssen alte Zielsetzungen auf den Prüfstand. Neue Konzepte wie das des Carsharing sollten deshalb einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Dies kommt neben der Umweltbilanz auch der Wirtschaftlichkeit zugute.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Fahrzeugklassen besteht der derzeitige Fuhrpark der Landesregierung? Welche Fahrzeugtypen finden sich im Bereich der Pkw (Kleinwagen, Mittelklasse, Gehobene) in welcher prozentualen Verteilung?

2. Wie alt ist der bisherige Fuhrpark, aufgeteilt auf die unterschiedlichen Fahrzeugklassen? Nach welchen Vorgaben wird er erneuert?

3. Wie hoch war die Auslastung der im Jahr 2009 3627 dienstlich genutzten Fahrzeuge in Kilometer pro Jahr:

a) insgesamt;

b) pro Pkw;

c) bei Entfernungen unter 10 km und über 100 km?

Wie hoch waren die Standzeiten der dienstlich genutzten Fahrzeuge im Jahr 2009 hinsichtlich ihrer zeitlichen Auslastung:

a)in Stunden pro Tag/Woche/Monat/Jahr insgesamt; b)in Stunden pro Tag/Woche/Monat/Jahr je Pkw; c)an Wochentagen/Wochenenden?

4.2Wie viele Fahrtberechtigte verfügten über personengebundene Dienstfahrzeuge; wie viele Fahrtberechtigte griffen auf Fahrzeugpools zurück?

5. Wie hoch ist die Anzahl der Fahrzeuge, die von der Landesregierung geleast werden?

a) Wie hoch ist der finanzielle Rahmen, der dafür monatlich/jährlich zur Verfügung steht?

b) Ist in diesem Rahmen die Wartung der Fahrzeuge mit eingeschlossen?

c) Auf welchen Zeitraum sind die derzeitigen Leasing-Vereinbarungen angelegt?

6. Wie ist das prozentuale Verhältnis zwischen Fahrzeugleasing und Fahrzeugkauf, aufgeteilt auf die verschiedenen Fahrzeugklassen? Wie viele Fahrzeuge müssen in den kommenden zwei Jahren insgesamt durch Neuanschaffungen ersetzt werden?

7. Warum steigt die Investitionssumme beim Erwerb von Fahrzeugen 2010 trotz sinkender Anzahl dienstlich genutzter Fahrzeuge (laut Haushaltsplan 2010 im Vergleich zu 2009 65 Kraftfahrzeuge weniger) voraussichtlich um ca. 1 357 000 Euro an?

8. Warum steigen die Kosten für die Unterhaltung des Fuhrparks 2010 trotz sinkender Anzahl dienstlich genutzter Fahrzeuge (laut Haushaltsplan 2010 im Vergleich zu 2009 65 Kraftfahrzeuge weniger) voraussichtlich um 306 000 Euro an?

9. Weniger als ein Fünftel der Flotte (alle Fahrzeuge ohne die Einzelpläne 03 und 09: Innenministerium und Landwirtschaft/Umwelt mit hohem Bedarf an Lkw und Sonderfahrzeugen) zeichnet für ein Drittel der Fahrzeugkosten verantwortlich. Worin ist dies begründet?

10. Welche Ansätze seitens der Landesregierung bestehen zum Zweck der Fuhrparkoptimierung hinsichtlich:

a) einer wirtschaftlicheren Auslastung der Fahrzeuge, z. B. durch Ausbau von Fahrzeugpools;

b) softwarebasierter Buchungssysteme zur dynamischen Flottenverwaltung;

c) der Nutzung umweltschonender Fahrzeugtypen;

d) Rückgriff auf externe Angebote, z. B. Carsharing, Taxi, ÖPNV, Bahn?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. August 2010 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Nach dem Wortlaut der Fragestellung umfasste der Fuhrpark der Landesregierung im Jahr 2009 insgesamt 3 627 Fahrzeuge. Die Landesregierung besteht aus der Thüringer Staatskanzlei und den Thüringer Ministerien. In den Ministerien und der Staatskanzlei werden jedoch lediglich 98 Dienstfahrzeuge genutzt.

Bei den genannten 3 627 Fahrzeugen handelt es sich um alle Fahrzeuge, die der Thüringer Landeshaushaltsplan 2009 umfasste. Neben den Fahrzeugen der Staatskanzlei und des jeweiligen Geschäftsbereichs der Ministerien sind jedoch auch die Fahrzeuge des Thüringer Landtags, des Thüringer Rechnungshofs und des Thüringer Verfassungsgerichtshofs im Landeshaushalt enthalten. Die Anzahl von 3 627 Fahrzeugen bezieht sich mithin auf die gesamte Landesverwaltung.

Bei der Beantwortung wurde davon ausgegangen, dass die Kleine Anfrage sich auf alle Fahrzeuge bezieht, die dem jeweiligen Geschäftsbereich der Ministerien und der Staatskanzlei zuzuordnen sind. Außen vor gelassen wurden die insgesamt 17 Fahrzeuge des Thüringer Landtags, des Thüringer Rechnungshofs und des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, da diese nicht der Landesregierung angehören.

Die Anzahl der maßgeblichen Fahrzeuge beträgt somit nicht 3 627, sondern reduziert sich entsprechend auf 3 610.

Weiterhin setzt sich die Gesamtzahl der Dienstfahrzeuge aus Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Krafträdern und Sonderfahrzeugen zusammen.

Bei den Sonderfahrzeugen handelt es sich um besondere Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge mit aufwendiger technischer Ausrüstung. Diese Fahrzeuge können regelmäßig nur durch bestimmte Fahrtberechtigte genutzt werden. Ihr Einsatzbereich ist naturgemäß eingeschränkt.

Mit Blick auf die Intention der Kleinen Anfrage (Carsharing, Fuhrparkoptimierung) werden Polizei- und Sonderfahrzeuge bei der Beantwortung nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die Lastkraftwagen und Krafträder, zumal der Wortlaut der Fragen nahe legt, dass nur die dienstlich genutzten Pkw untersucht werden sollen (siehe Frage 3, Buchst. b; Frage 4.1 Buchst. b).

Im Landeshaushaltsplan 2009 sind 2 297 Personenkraftwagen ausgewiesen. Nach Abzug von rund 1 320

Fahrzeugen der Polizei u. ä. aus dem Geschäftsbereich des Thüringer Innenministeriums sowie der Pkw aus dem Einzelplänen 01, 11 und 12, verbleiben rund 961 in die Betrachtung einzubeziehende Personenkraftwagen.

Die Ressorts haben für derzeit 902 dienstlich genutzte Personenkraftwagen (Stand: Juli 2010) Daten übermittelt. Unter diesen Prämissen und auf Basis der Stellungnahmen der Ressorts werden diese Daten zur Beantwortung der Fragen 1 bis 6 herangezogen. Lediglich der 1. Teil der Frage 1 und die Fragen 7 bis 10 werden mit Blick auf den gesamten Fuhrpark beantwortet.

Zu 1.: Im Jahr 1970 hat die Europäische Gemeinschaft Fahrzeugklassen definiert. Ausgehend von dieser Definition besteht der Fuhrpark der Landesregierung aus folgenden Fahrzeugklassen: Krafträder,

Daneben gehören auch Sonderfahrzeuge zum Fuhrpark, die sich aufgrund ihrer technischen oder sonstigen Besonderheiten den vorstehenden Fahrzeugklassen nicht ohne Weiteres zuordnen lassen.

Im Bereich der Pkw finden sich im Fuhrpark der Landesregierung 42,7 Prozent Kleinwagen, 53,7 Prozent Mittelklassewagen und 3,7 Prozent Fahrzeuge der gehobenen Klasse.

Zu 2.: Nach Nummer 4 der Kfz-Richtlinien können Dienstfahrzeuge durch Kauf oder Leasing beschafft werden.

Leasingverträge werden regelmäßig für die Dauer von einem Jahr geschlossen, während die gekauften Fahrzeuge deutlich länger genutzt werden. Da ca. 40 Prozent der Fahrzeuge geleast werden, ist es nicht möglich, ein aussagekräftiges Durchschnittsalter der Fahrzeuge zu berechnen. Nach den Stellungnahmen der Ressorts zur Nutzungszeit liegt das Durchschnittsalter der gekauften Fahrzeuge bei ca. fünf bis sieben Jahre.

Dienstfahrzeuge dürfen nur beschafft werden, wenn sie zu Erfüllung der Aufgaben des Freistaats Thüringen benötigt werden (Nummer 4 ff. der Kfz-Richtlinien, §§ 6, 63 Thüringer Landeshaushaltsordnung). Die Beschaffung kann aus der Zuteilung neuer Aufgaben resultieren. In den meisten Fällen handelt es sich jedoch um Ersatzbeschaffungen für ausgesonderte Fahrzeuge. Die Aussonderung wird durch Nummer 30 ff. der Kfz-Richtlinien geregelt.

Zu 3.: Die Auslastung der im Jahr 2009 dienstlich genutzten Pkw betrug:

a) 16 201 787 Kilometer insgesamt,

b) 17 962 Kilometer im Durchschnitt pro Pkw,

c) Hierzu ließen sich keine zuverlässigen Werte ermitteln, da diese Werte nicht zentral erfasst werden.

Richtlinien für die Beschaffung, Haltung, Benutzung, Aussonderung, Verwertung und Schadensabwicklung bei Unfällen von Dienstkraftfahrzeugen des Freistaates Thüringen (Kfz-Richtlinien) vom 19.12.2003 Nr. 5/2004, S. 296-313), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 02.03.2007 13/2007 S. 575)