Zu 6 Die Gesamtzahl der vorhandenen Betriebe wird stichtagsbezogen nach den bundeseinheitlichen Vorgaben ermittelt

Planstellen und Stellen werden nur für die Finanzämter insgesamt ausgewiesen; eine Aufteilung nach einzelnen Arbeitsbereichen erfolgt nicht.

Zu 6.: Die Gesamtzahl der vorhandenen Betriebe wird stichtagsbezogen nach den bundeseinheitlichen Vorgaben ermittelt. Für den Betrachtungszeitraum 2005 bis 2009 sind folgende Ermittlungsstichtage von Bedeutung: Stichtag 1. Januar 2004 für den 17. Prüfungsturnus - Jahre 2004 bis 2006

Stichtag 1. Januar 2007 für den 18. Prüfungsturnus - Jahre 2007 bis 2009

Zu den einzelnen Stichtagen wurden folgende Betriebszahlen ermittelt:

Eine Unterteilung nach Rechtsformen oder Konzernzugehörigkeit ist in den geführten Statistiken nicht vorgesehen.

Eine Aufteilung der gesamten Steuereinnahmen aus der Körperschaftsteuer, der betrieblichen Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Lohnsteuer nach einzelnen Betriebsgrößenklassen erfolgt nicht.

Zu 7.: Im Rahmen einer Länderfinanzministerkonferenz im Jahre 1997 sind folgende bundeseinheitliche Zielvorgaben für den Prüfungsturnus festgelegt worden:

· Großbetriebe: 4,0Jahre

· Mittelbetriebe: 8,4Jahre bis 10,5 Jahre

· Kleinbetriebe: 14,4Jahre bis 20,0 Jahre

· Kleinstbetriebe: Der Prüfungsturnus in Thüringen nach den einzelnen Betriebsgrößenklassen und Jahren ist aus der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Der Prüfungsgeschäftsplan ist ein Planungsinstrument der Betriebsprüfungsstellen. Er wird fortlaufend an die aktuellen Gegebenheiten der jeweiligen Betriebsprüfungsstelle angepasst. Er ist kein Instrument zur Ermittlung von statistischen Daten über die Tätigkeit der Betriebsprüfung. Deshalb kann auch keine Aussage zur Anzahl der auf den Prüfungsgeschäftsplänen befindlichen Betriebe gemacht werden. Für das Jahr 2005 liegen keine entsprechenden Daten vor. Für die Jahre 2006 bis 2009 ist die durchschnittliche Anzahl der geprüften Veranlagungszeiträume je Prüfung aus der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Es erfolgen derzeit ausschließlich Schwerpunktprüfungen. Dies bedeutet, dass der Prüfer im jeweiligen Fall bereits bei der Prüfungsvorbereitung Prüfungsschwerpunkte festlegt und während der Prüfung schwerpunktmäßig die Bereiche prüft, bei denen mit entsprechenden Prüfungsfeststellungen zu rechnen ist. Gesamtprüfungen, also die Vollprüfung aller Bereiche und Unterlagen eines Betriebes, werden nicht durchgeführt.

Zu 9.: Die Angaben zum Personalbestand in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. eine Aufteilung nach einzelnen Arbeitsbereichen erfolgt nicht.

Zu 10.: Im Bereich der Betriebsprüfung erfolgt eine risikoorientierte Fallauswahl ausschließlich personell durch den Sachgebietsleiter bzw. Betriebsprüfungsstellenleiter. Zentrale Vorgaben durch die Landesfinanzdirektion gibt es dazu nicht. Aufgriffskriterien ergeben sich dabei aus Vorschlägen der Veranlagungsbereiche (Einzelfallmeldungen) und über eine Branchenauswahl. Eine Offenlegung von Details dazu ist im Hinblick auf die damit verfolgten Ziele (u. a. Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Steuerbürger) nicht angezeigt.

Für den Bereich der Großbetriebe schreibt die Betriebsprüfungsordnung eine Anschlussprüfung vor.

Prüfungsbeschränkungen gibt es nicht, denn diese würden den gesetzlichen Bestimmungen (u. a. § 85 AO

- Gleichmäßigkeit der Besteuerung) entgegenstehen.

Zur Auswahl der Prüfungsfälle in der Umsatzsteuersonderprüfung kommt neben der individuellen Fallauswahl durch den Sachgebietsleiter auch ein automationsunterstütztes Risikomanagement zur Anwendung.

Die Auswahl erfolgt dabei nach bestimmten Risikokriterien, deren Veröffentlichung allerdings dem damit verfolgten Sinn und Zweck (u. a. Betrugsbekämpfung) zuwiderlaufen würde.

Zu 11.: Betriebsprüfung

Für die Prüfungsgeschäftsplanung der Betriebsprüfungsstellen wird als Zeitbedarf von folgenden Planungsmaßstäben ausgegangen:

Einem Betriebsprüfer in Vollzeitbeschäftigung steht durchschnittlich im Jahr eine Jahressollarbeitszeit von 100 390 Jahresarbeitszeitminuten zur Verfügung. Für die einzelnen Größenklassen werden je Betriebsprüfung folgende Zeiten berücksichtigt:

· Mittelbetriebe 4 500 min.

· Kleinbetriebe 3 400 min.

· Kleinstbetriebe 2 800 min.

Bei den Großbetrieben ist das Zeitvolumen abhängig von der Betriebsart, dem Umsatzvolumen und der Konzernzugehörigkeit. Die Bandbreite liegt zwischen 4 620 und 319 000 min.

Die o. g. Zeitwerte stellen dabei lediglich ein Planungsinstrument dar. Die tatsächlich benötigte Zeit für eine Betriebsprüfung ist immer fallabhängig. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

· Art und Größe des geprüften Betriebes

· Quantität und Qualität der Buchführungsunterlagen

· Komplexität der getroffenen Feststellungen

· Mitwirkung des Steuerpflichtigen

Im Ergebnis steht jedem Prüfer in jedem Prüfungsfall entsprechend fallbezogen die erforderliche Zeit zur Verfügung, um eine sachgerechte und effiziente Prüfung des Falles vorzunehmen.

Umsatzsteuersonderprüfung

Eine Vorgabe, wie viele Arbeitstage dem Prüfer bei einem Unternehmen zur Verfügung stehen, existiert nicht. Der Prüfungszeitraum erstreckt sich gewöhnlich über 3 bis 12 Monate. Die durchschnittliche Dauer einer Prüfung liegt zwischen 3 und 4 Arbeitstagen.

Lohnsteueraußenprüfung

Es gibt keine zeitlichen Vorgaben für die Dauer einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Je nach Betriebsgröße erstreckt sich der Prüfungszeitraum gewöhnlich über 3 bis 4 Jahre und die Prüfungsdauer liegt durchschnittlich zwischen 1 und 10 Arbeitstagen.

Zu 12.: Die Mehrergebnisse der Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung und Lohnsteueraußenprüfung sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.