Grundsätze zur Übernahme der FH Dieburg der Telekom AG

Die Fachhochschule Darmstadt soll den gesamten Campus in Dieburg übernehmen; die Mitbenutzung durch andere Einrichtungen wird dann jeweils vertraglich geregelt werden. Nach derzeitigem Sachstand gibt es außer der TU Darmstadt, die ein in seinen Grundzügen bekanntes Konzept für hochschuleigene und weitere Weiterbildungsaktivitäten der Rhein-Main-Region verfolgt, folgende Interessenten für eine Mitbenutzung: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband, Kreisvolkshochschule Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden - Abteilung Darmstadt. Vorrang haben allerdings die Erfordernisse der künftigen Nutzung durch die FH Darmstadt.

Dem Teilstandort Dieburg sollen folgende Ausbildungsbereiche zugeordnet werden:

- Wirtschaft, ggf. ergänzt um einen verwaltungswissenschaftlichen Studiengang (Public Management)

- Information und Dokumentation

- Informatik bzw. Teile von Informatik nach Maßgabe der Entwicklung neuer Studienangebote für informationstechnische Berufe, oder alternativ

- Elektrotechnik/Telekommunikation und Elektrotechnik/Automatisierungstechnik.

Als erstes neues Studienangebot ist die Einrichtung eines Bachelor-Studiengangs auf dem Gebiet der Informationstechnologien in Private-Public-Partnership zum Wintersemester 1999/2000 geplant. Dieser neue Studiengang hat eine duale Ausbildung in Unternehmen und Hochschule mit internationaler Orientierung zum Ziel. Der Studiengang kann zunächst im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze starten, benötigt ab dem Jahre 2001 aber zusätzliche Professuren. Das Konzept für diese Ausbildung ist gemeinsam mit dem Bundesverband Informations- und Kommunikationssysteme e.V. (BVB) entwickelt worden und bei Mitgliedsfirmen des Verbandes auf ein sehr positives Echo gestoßen.

Das in Dieburg zu versammelnde Fächerensemble bietet günstige Voraussetzungen für eine intensive Zusammenarbeit der beteiligten Disziplinen; durch Modularisierung wird es möglich sein, flexible Studiengangsysteme mit schnellen Reaktionszeiten auf Entwicklungen am Arbeitsmarkt einzuführen.

Übernahme des vorhandenen Personals Folgende Übernahme von Personal ist vorgesehen:

- Insgesamt zu übernehmende Personen 70

- Zu übernehmende Professorinnen und Professoren 44

- davon Nachrichtentechnik/Informationstechnik 16

- davon Recht und Wirtschaft 28

- nichtwissenschaftliches Personal 26

- davon innerhalb der Fachbereiche (Techn. Personal) 14

- davon allgemeines sonstiges Personal 12

(einschließlich Schreibkräfte).

Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst strebt für einen Teil des wissenschaftlichen Personals die Umsetzung an andere Fachhochschulen des Landes an:

- Nachrichtentechnik/Informationstechnik zwischen 5 und 9

- Recht und Wirtschaft: zwischen 9 und 14

- 2 Die Professoren, die zum Zeitpunkt der Übernahme älter als 59 Jahre sind, werden nicht in den Landesdienst übernommen; sie werden auf Kosten der Telekom einem sog. An-Institut zugeordnet, beteiligen sich jedoch weiter an der Ausbildung von Studierenden, die noch im Rahmen der derzeit geltenden Prüfungsordnung in den kommenden drei Jahren ihr Studium abschließen werden.

Ein erheblicher Teil des zusätzlich übernommenen Personals muss dauerhaft dem Fachhochschulwesen des Landes zur Verfügung stehen, weil sonst die zusätzlichen Studienplätze nicht angemessen ausgestattet sind. Soweit kw-Vermerke unumgänglich sind, sollten sie zentral im Einzelplan 15 ausgebracht werden.

Die im Landeshaushalt neu zu schaffenden Stellen sollen bei den Professuren gemäß dem an Fachhochschulen üblichen Stellenschlüssel C 3 : C 2 von 60 : 40 ausgebracht werden, auch wenn (bedingt durch das Verbleiben der älteren Professoren im sog. An-Institut) aktuell ein höherer Anteil nach C 2 besoldete Professoren übernommen werden wird. Die Deutsche Telekom AG wird jedoch die sich ergebende Differenz durch eine erhöhte Erstattung von Personalkosten (als-ob-Berechnung) mitfinanzieren, um diesem Personenkreis vergleichbare Chancen für eine Berufung nach C 3 zu gewähren wie für Professoren im Landesdienst.

Übernahme der Gebäude

Die Telekom AG räumt dem Land Hessen am Grundstück der FH Dieburg ein Erbbaurecht für zunächst 30 Jahre, mit der Zweckbestimmung der Nutzung für Bildungszwecke, ein. Das Erbbaurecht wird während der ersten fünfzehn Jahre kostenlos gewährt. Die von der Telekom im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zunächst für 15 Jahre unentgeltlich angebotenen Flächen - ca. 13.200 qm Hauptnutzfläche (HNF) - entsprechen einem Angebot von 1300 flächenbezogenen Studienplätzen. Hinzu kommen Mensa, Sportanlagen und Verwaltungsgebäude.

Die Wohnheime verbleiben im Eigentum und in der Nutzung der Telekom AG und werden durch bewirtschaftet und betrieben. Die Nutzung des Hallenbads wird der Stadt Dieburg angeboten; sofern die Stadt den Betrieb nicht auf eigene Rechnung übernimmt, wird das Hallenbad stillgelegt.

Vor Ablauf des kostenlosen Erbbaurechtes verständigen sich Telekom und Land Hessen darüber, ob das Land den Grund und Boden zum Verkehrswert ankauft, ob es von diesem Zeitpunkt an einen Erbbauzins zahlt oder ob das Land das Erbbaurecht vorzeitig beendet.

Die Telekom AG bietet das technische und infrastrukturelle Gebäudemanagement für die Dieburger Liegenschaften durch ihre Tochtergesellschaft an. Die Konditionen dieses Angebots werden von den zuständigen Stellen des Landes noch auf ihre Marktüblichkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Für die ist es im Hinblick auf das in Dieburg vorhandene Personal aber unverzichtbar, daß im Zusammenhang mit der Übergabe der Liegenschaft auch eine Vereinbarung zum Facility Management durch die getroffen wird. Anderenfalls müßte das Land mehr Personal übernehmen oder die Telekom müßte die betroffenen Beschäftigten entlassen.

Anforderungen an den Haushalt:

Der Bedarf an laufenden Mitteln ist für die nächsten fünf Jahre mit rund 13 Mio. DM pro Jahr berechnet: Personalkosten 7.000.

Pacht 0

Bewirtschaftungskosten für die Liegenschaft 1.800.

Strom, Wasser 1.000.

Bauunterhaltung 500.

Investitionen in Gebäude und Geräte 4.000.

Sachkosten Studienbetrieb (ATG 71) 2.000.

Summe 16.300.

Kostenbeitrag der Telekom - 3.500.

Nettobelastung für das Land 2000 bis 2004 12.800.

Dieser Betrag ist in den Landeshaushalten 2000 ff bereitzustellen.

Bezogen auf den Zuwachs an Studienplätzen liegen diese Kosten deutlich unter dem Durchschnitt, der an anderen Standorten für vergleichbar ausgestattete Studienplätze aufgewendet werden müßte (mindestens 1/3 höher).

Der Beitrag der Telekom zur Weiterführung des Hochschulbetriebs umfaßt, neben der unentgeltlichen Überlassung der Gebäude und Anlagen zumindest in den nächsten 15 Jahren, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben (und teilweise darüber hinaus) folgendes Angebot:

Für fünf Jahre werden 50 % der tatsächlich anfallenden Kosten für das vom Land übernommene Personal erstattet. Hinzu kommen Zuschläge für den verbesserten Stellenschlüssel C 3 : C 2 (60 : 40) sowie die Erstattung aller Aufwendungen für Zulagen und Zuwendungen, die einigen Bediensteten aufgrund der im Vergleich zu Landesbediensteten höheren tariflichen Eingruppierungen zur Besitzstandswahrung gezahlt werden sollen.

Außerdem übernimmt die Deutsche Telekom AG für die Beamten, die zum Zeitpunkt der Übernahme durch das Land jünger als 45 Jahre sind, die bis zum Übergang erworbenen Pensionsansprüche. Bei den Beamten, die zum Zeitpunkt der Übernahme älter als 45 Jahre alt sind, werden die Pensionslasten nach den jeweiligen Dienstzeiten anteilig zwischen Bund und Land verrechnet.

Umsetzung:

Die Übernahme der Fachhochschule der Telekom ist zum Beginn des Sommersemesters am 1. März 2000 geplant. Der geeignetste Weg zur Integration der FH Dieburg in das hessische Hochschulwesen dürfte die Verabschiedung eines entsprechenden Landesgesetzes sein, das die Modalitäten der Integration regelt. Ein solches Gesetz könnte nicht nur die notwendigen dienstrechtlichen Maßnahmen (Versetzung von Lehrpersonal und sonstigem Personal) optimal absichern, sondern auch gewährleisten, dass die hochschulinternen Folgen ohne größere Konflikte bewältigt werden.