Wahrnehmung der Kommunalaufsicht durch das Thüringer Landesverwaltungsamt

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat die von ihm vorzunehmende rechtsaufsichtliche Prüfung der Haushalte der Landkreise und kreisfreien Städte nicht mit der gebotenen Stringenz durchgeführt und seine Bewertung nicht ausreichend klar zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus hat es in zwei Fällen nicht ausreichend substantiierte Haushaltssicherungskonzepte genehmigt.

Dem Thüringer Landesverwaltungsamt obliegt u. a. die Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte. Als obere Kommunalaufsichtsbehörde hat es die Pflicht, die kommunalen Haushaltssatzungen vor der Bekanntmachung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Das Ergebnis seiner rechtsaufsichtlichen Würdigung teilt das den Landkreisen und kreisfreien Städten schriftlich mit.

Darüber hinaus hat das auch über die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten zu entscheiden, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten bei einer Gefährdung ihrer dauernden Leistungsfähigkeit ­ also im Fall eines in den zurückliegenden Haushaltsjahren bereits defizitären Haushalts oder eines finanzplanerisch zu besorgenden Fehlbetrags ­ aufzustellen sind.

Der Rechnungshof hat im Jahr 2008 die Wahrnehmung der Kommunalaufsicht im auf dem Gebiet des kommunalen Haushaltswesens geprüft. Die Prüfung bezog sich auf die Haushaltsjahre 2005 bis 2008.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die rechtsaufsichtlichen Würdigungen des in aller Regel unter Verwendung von Textbausteinen und formelhaft verfasst waren. Teilweise wurde nur auf den Gesetzeswortlaut oder das Zahlenwerk des vorgelegten Haushaltsentwurfs verwiesen, teilweise wurde die allgemein bekannte Vorgehensweise bei der Berechnung bestimmter Haushaltskennziffern erläutert.

Der Rechnungshof hat dem vorgeworfen, sich nicht im gebotenen Maß mit den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls auseinandergesetzt und seine eigene Bewertung der jeweiligen Haushaltslage nicht ausreichend klar dargelegt zu haben.

Beispielhaft hat der Rechnungshof u. a. auf den Haushalt 2007 der Stadt Eisenach verwiesen. Das gab in seiner rechtsaufsichtlichen Würdigung ­ unkommentiert ­ lediglich das Zahlenmaterial der von der Stadt vorgelegten Übersicht zur Entwicklung der dauernden Leistungsfähigkeit wieder, obwohl in dieser für mehrere Haushaltsjahre Fehlbeträge in der laufenden Rechnung ausgewiesen waren.

Weiterhin hat der Rechnungshof dem vorgehalten, in zwei Fällen Haushaltssicherungskonzepte genehmigt zu haben, obwohl diese die anzustrebende Haushaltskonsolidierung nicht hinreichend erkennen ließen. So beanstandete das bei dem von der Stadt Gera im Jahr 2006 vorgelegten Haushaltssicherungskonzept nicht, dass die aufgeführten Einsparmaßnahmen weder vom finanziellen Umfang her beziffert noch konkreten Haushaltsstellen zugeordnet waren.

In dem von der Stadt Eisenach im Jahr 2008 beschlossenen Haushaltssicherungskonzept hatte das ­ ohne nähere Erläuterung ­ ein deutliches Sanierungspotential gesehen.