Staatliches Studienkolleg Thüringen

Das Staatliche Studienkolleg Thüringen hat an Bedeutung verloren. Aufgrund der rückläufigen Nachfrage ist der Fortbestand der Einrichtung in Frage zu stellen.

Das Staatliche Studienkolleg Thüringen wurde im Jahre 2001 auf der Grundlage von Beschlüssen der Kultusministerkonferenz44 errichtet.

Es hat die Aufgabe, Studienbewerber mit einer im Ausland erworbenen Schulbildung auf das Hochschulstudium vorzubereiten (§ 106 Abs. 1 ). Neben der für die Studienaufnahme erforderlichen Sprachfertigkeit soll den ausländischen Bewerbern der Wissensstand ­ bezogen auf den jeweiligen späteren Studienschwerpunkt ­ in einem vergleichbaren Niveau zu deutschen Studienanfängern vermittelt werden.

Das Staatliche Studienkolleg Thüringen wurde organisatorisch der Fachhochschule Nordhausen zugeordnet.

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle Gera hat in den Jahren 2008 und 2009 im Auftrag des Thüringer Rechnungshofs eine Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung beim Studienkolleg durchgeführt und dabei auch die Aufgabenwahrnehmung des Studienkollegs seit dessen Errichtung geprüft.

Der Rechnungshof hat dabei festgestellt, dass sich die von den Hochschulen gemeldeten Interessentenzahlen für die Aufnahme in das Studienkolleg und die Absolventenzahlen des Studienkollegs seit seiner Einrichtung rückläufig entwickelten. Während von den Hochschulen des Landes zum Sommersemester 2002 insgesamt 932 Interessenten eine Empfehlung für eine Ausbildung am Studienkolleg erhielten, waren es im Sommersemester 2007 lediglich noch 93 Interessenten ­ also deutlich weniger als die 135 zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze. Absolvierten im Sommersemester 2004 insgesamt 106

Kollegiaten die erfolgreiche Ausbildung am Studienkolleg, waren es zum Wintersemester 2007/2008 lediglich noch 36 Kollegiaten. Diesen 36 Kollegiaten stand aber insgesamt eine Anzahl von 3.387 ausländischen Studierenden an den Hochschulen des Landes gegenüber. Zum Wintersemester 2007/2008 konnten nur 3 Absolventen des Studienkollegs ihr Studium erfolgreich an den Hochschulen des Landes abschließen. Dagegen stiegen die Ausgaben für das Studienkolleg von 794.000 im Jahre 2005 auf 849.000 im Jahre 2009 an.

Den offensichtlichen Bedeutungsverlust, die geringe Akzeptanz und den beschränkten Nutzen des Studienkollegs für die meisten Hochschulen des Landes hat der Rechnungshof beanstandet.

Überdies hat der Rechnungshof festgestellt, dass das Studienkolleg Aufgaben und Projekte der Fachhochschule Nordhausen bzw. der Bauhaus-Universität Weimar wahrnimmt oder unterstützt.

Im Einzelnen:

· Studienbegleitender Deutschunterricht für an der Fachhochschule Nordhausen immatrikulierte ausländische Studierende,

· Sonderlehrgänge zum Erwerb der Fachhochschulreife für deutsche Aussiedler (Schüler),

Quelle: Angaben der Hochschulen in den Erhebungsbögen der Rechnungsprüfungsstelle; die FSU Jena und die TU Ilmenau konnten zur Absolventenanzahl keine Angaben machen.

· Weiterbildung im Fach Deutsch von jungen Akademikern mit Migrationshintergrund (Aussiedler) und

· Deutschkurse für Anfänger sowie Aufnahmetests für das Studienkolleg an den Partneruniversitäten der Hochschulen in China und Vietnam sowie Organisation der Einreise der Kollegiaten nach Deutschland.

Der Rechnungshof hat bemängelt, dass das Studienkolleg den ihm vom und der Studienkollegordnung übertragenen Aufgabenkreis damit überschreitet. Die vom Studienkolleg praktizierte Aufgabenwahrnehmung bindet Ressourcen, die jedoch nicht allen Hochschulen des Landes gleichermaßen zugute kommen. Allein die Fachhochschule Nordhausen und ­ in geringerem Umfang ­ die Weimar profitieren vom Angebot des Studienkollegs.

Abschließend hat der Rechnungshof dem Ministerium vorgehalten, dass es über die Aufgabenwahrnehmung des Studienkollegs nicht informiert war. Entsprechende Daten lagen dort nicht vor. Trotz steigender Ausgaben hat das Ministerium keine Erfolgskontrolle durchgeführt. Auch unterblieb seit der Errichtung des Studienkollegs im Jahre 2001 eine aufgabenkritische Überprüfung der Zielsetzung.

Der Rechnungshof hat das Ministerium wegen des Missverhältnisses von Aufwand und Nutzen aufgefordert, die Fortführung, zumindest aber die Neuausrichtung des Studienkollegs zu prüfen.