Krankenpflege
86. Wie viele Hebammen haben seit dem Jahr 2000 in Thüringen jährlich eine Ausbildung aufgenommen bzw. wie viele können eine Ausbildung aufnehmen?
In Thüringen haben seit dem Jahr 2000 zwischen 14 und 21 Schülerinnen pro Jahr eine Ausbildung zur Hebamme nach dem in der Tabelle 18 dargestellten Rhythmus aufgenommen.
In Thüringen gibt es zwei Schulen (Erfurt und Jena), die jeweils alle drei Jahre eine neue Klasse ausbilden, diese entsprechend erst zum Abschluss bringen, bevor mit der nächsten Ausbildung begonnen wird. Erfurt hat eine regelhafte Kapazität von 18, Jena eine von 15 Ausbildungsplätzen:
- Staatliche Berufsbildende Schule 6 Erfurt, aktuelle Klasse: 2009 - 2012,
- Staatliche Berufsbildende Schule Jena, aktuelle Klasse: 2008 - 2011.
D. h., im Jahre 2010 können keine Schülerinnen/Schüler eine Ausbildung zur Hebamme aufnehmen. Dies wird erst wieder 2011 in Jena möglich sein.
Tabelle 18: Schülerinnen (Hebammen), die eine Ausbildung an berufsbildenden Schulen in Thüringen seit dem Jahr 2000 aufgenommen haben Beginn des Schuljahres insgesamt 1. Lehrjahr darunter weiblich 1.
Die Zugangsvoraussetzungen sind in § 7 des Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) geregelt.
Danach sind die Zugangsvoraussetzungen
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs,
- der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder
- der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der Bewerber
a) eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder
b) eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat oder
- die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.
88. Inwieweit besteht ein Missverhältnis zwischen Anzahl der Bewerbungen und Anzahl der Zulassungen zur Hebammenausbildung (bitte seit dem Jahr 2000 ausführen)?
Die Anzahl der Bewerber ist in der Regel sehr hoch. Am Universitätsklinikum Jena gab es im Schuljahr 2007/2008 1029 Bewerber. Für die anderen Jahre ist die Anzahl der Bewerber nicht registriert worden. Die regelhafte Anzahl der Schülerinnen/Schüler pro Ausbildungsjahrgang beträgt in Erfurt
18 und in Jena 15. Die Entscheidung über die konkrete Anzahl der Ausbildungsplätze im jeweiligen Ausbildungsjahrgang trifft dabei immer die ausbildende Klinik in Abstimmung mit der Schule.
Siehe auch Beantwortung der Frage 86.
89. Welche Probleme bestehen bei der Umsetzung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger insbesondere hinsichtlich der Absolvierung von Externatszeiten? Wie sollen diese Probleme nach Vorstellung der Landesregierung gelöst werden?
Bei der Umsetzung und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger gibt es keine Probleme.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Hebammengesetz können Teile der praktischen Ausbildung, sofern das Ausbildungsziel es zulässt oder darüber hinaus erfordert, auch in einer Einrichtung durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Ausbildung ermächtigt ist. Das Externat ist ein Praktikum bei niedergelassenen Hebammen und in Geburtshäusern. Es dauert drei bis vier Wochen und dient dem Zweck, die Tätigkeit einer Hebamme außerhalb der Klinik kennenzulernen. In der Praxis bestehen insofern Schwierigkeiten, als dass die notwendige Ermächtigung mit Kosten für das Verwaltungsverfahren für die niedergelassene Hebamme bzw. das Geburtshaus verbunden ist. Zudem werden die das Externat durchführenden Einrichtungen nicht entlohnt, da sich aus § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Hebammengesetzes Kostenfreiheit der Ausbildung ergibt. Da das Externat, wenn es in Anspruch genommen wird, ein Teil der praktischen Ausbildung ist, muss auch dieses kostenfrei sein.
Die Landesregierung kann von o. g. Verfahren (Ermächtigungserfordernis und Kostenfreiheit) nicht abweichen, da dies bundesrechtlich vorgegeben ist.
90. Wie viele Praxisanleiterinnen gibt es in Thüringen
a) in Kliniken,
b) für freiberufliche Hebammen (bitte seit dem Jahr 2000 ausführen)?
In Jena gibt es zwei qualifzierte Praxisanleiterinnen, davon arbeitet eine im Kreißsaal, die zweite auf den geburtshilflichen Stationen. Beide werden auf den normalen Stellenschlüssel angerechnet.
Zudem erfolgt in Erfurt und Jena eine sehr qualifizierte Praxisanleitung durch Hebammen der beiden Kreißsäle sowie Kollegen der ausbildenden Schulen, die die praktische Ausbildung der Schüler begleiten.
Bisher gibt es im Hebammengesetz keine Festlegung, dass die Schüler durch qualifizierte Praxisanleiterinnen/Praxisanleiter anzuleiten sind. Von daher liegt es im Ermessen der Klinik, wie die Anleitung der Schüler erfolgt.
91. Wie werden diese Praxisanleiterinnen honoriert?
Die Praxisanleiterinnen werden entsprechend ihrer jeweiligen Eingruppierung bezahlt. Sie erhalten keine zusätzliche Honorierung.
92. Inwieweit arbeiten in Thüringen Praxisanleiterinnen in Ausbildungskreißsälen zusätzlich zum Personalschlüssel (bitte nach Kliniken differenzieren)? Keine Praxisanleiterin arbeitet zusätzlich zum Personalschlüssel.
93. Wie viele der in den letzten fünf Jahren in den thüringischen Kliniken ausgebildeten Hebammen wurden anschließend in eine Festanstellung übernommen (bitte nach Kliniken differenzieren)?
Durch das Universitätsklinikum Jena wurden in den Jahren 2005 und 2008 je sechs Absolventinnen übernommen; die HELIOS Kliniken Erfurt hat im Jahr 2009 eine Absolventin der ausgebildeten Schülerinnen übernommen.
Weitere Angaben liegen der Landesregierung nicht vor.
94. Wie viele Hebammen gingen nach der Ausbildung direkt in die Freiberuflichkeit? und
Wie viele Hebammen nahmen in Thüringen nach der Ausbildung eine Tätigkeit außerhalb des erlernten Berufes auf?
Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
96. In welcher Weise stellt die Landesregierung sicher, dass in Zukunft in Thüringen genügend Hebammen für die freiberufliche Tätigkeit ausgebildet werden?
Nach den der Landesregierung vorliegenden Erkenntnissen ist die Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen gesichert. Siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 44.
Die Anzahl der freiberuflich tätigen Hebammen ist seit dem Jahr 2000 kontinuierlich gestiegen.
Nach Angabe des Thüringer Landesverwaltungsamtes haben 137 Hebammen ihre Ausbildung in Thüringen seit dem Jahr 2000 erfolgreich beendet und eine Berufserlaubnis erhalten. Hinzukommen sieben ausländische Antragstellerinnen, die eine Berufserlaubnis durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten haben. Siehe dazu die Beantwortung der Frage 85.
Es besteht somit derzeit kein Bedarf an Aktivitäten der Landesregierung, auf eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten hinzuwirken.
97. Wann wird es in Thüringen möglich sein, eine akademische Ausbildung als Hebamme zu absolvieren (Bachelor bzw. Master)?
Der Bundesgesetzgeber schaffte mit dem Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten vom 25. September 2009 die Möglichkeit, dass die Länder zur Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung des Hebammenberufes dienen sollen, von § 6 Abs. 1 Satz 3 Hebammengesetz abweichen. Anstelle der Ausbildung an staatlich anerkannten Hebammenschulen an Krankenhäusern könnte die Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben an Hochschulen stattfinden. Diese Modellklausel ist bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Danach obliegt es dem Bundesgesetzgeber, über eine Akademisierung der Hebammenausbildung zu entscheiden.
Bisher gab es in Thüringen noch keine Anfragen zu einer modellhaften Erprobung von akademischen Studiengängen für Hebammen nach der genannten Modellklausel.
98. Welche Fort- und Weiterbildungen bestehen für Hebammen in Thüringen?
Das Thüringer Gesetz über die Berufsausübung in den Fachberufen des Gesundheitswesens und die Thüringer Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger enthalten Regelungen zur Fortbildung. § 6 Abs. 2 der genannten Berufsordnung nennt als geeignete Mittel der Fortbildung insbesondere die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Hebammenverbände und der Hebammenschulen sowie das Studium von Fachliteratur. Der Hebammenlandesverband Thüringen, die Kliniken wie auch die Hebammenbundesverbände bieten regelmäßig Fortbildungen an (im Internet abrufbar unter www.hebammen-thueringen.de oder in der Fachzeitschrift. Die Hebamme nachlesbar).
Der Hebammenlandesverband Thüringen e. V. hat zudem eine Fortbildungsempfehlung (Stand September 2009) veröffentlicht, siehe o. g. Internetadresse. Danach werden den beruflich aktiven Mitgliedern innerhalb von drei Kalenderjahren mindestens 40 Fortbildungsstunden (a 45 Minuten) in den Bereichen Berufsaufgaben und Notfallmanagement empfohlen. Zusätzlich können je nach Berufsbild Fortbildungsstunden aus den Bereichen Schlüsselkompetenzen und Komplementärmethoden einfließen.
Der Hebammenlandesverband Thüringen führt gemeinsam mit der Stiftung auf der Grundlage des durch den Hebammenbundesverband erstellten Curriculums Fortbildungskurse zur Familienhebamme durch.
99. Wie werden diese genutzt und wer übernimmt jeweils die Kosten?
Der Landesregierung liegen keine Angaben darüber vor, wie diese Angebote genutzt werden. Der Hebammenlandesverband macht dazu keine Angabe.
Nach Kenntnis der Landesregierung werden die Fortbildungskosten von den Hebammen selbst getragen oder auch vom Arbeitgeber übernommen, da die Fortbildung zu den gesetzlich geregelten Berufspflichten der Hebammen gehört.
Die Finanzierung der Fortbildung zur Familienhebamme variiert von Land zu Land: In Thüringen werden die Kosten in voller Höhe durch die Landesregierung getragen.
100.Ist der Landesregierung bekannt, ob das Helios-Konsortium eine eigene, private Hebammenausbildung plant und wie beurteilt sie diese Pläne, so es sie gibt?
Nach Kenntnis der Landesregierung beabsichtigt das HELIOS Klinikum nicht, eine eigene Hebammenausbildung durchzuführen.