Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Der bis zum 31. Dezember 2000 in Deutschland ausgegebene Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ist nur noch bis zum 31. Dezember 2010 gültig, unabhängig davon ob der Parkausweis befristet oder unbefristet ausgestellt wurde. Für das Parken auf Behindertenparkplätzen ist ab dem 1. Januar 2011 ein einheitlicher Europäischer Parkausweis notwendig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aufgrund welcher gesetzlichen Regelung verlieren die alten Parkausweise für schwerbehinderte Menschen mit Ablauf des 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit?

2. Wie erfolgt in Thüringen die Information an die betroffenen Personen, dass deren alte Schwerbehindertenparkausweise ablaufen und ein neuer Antrag gestellt werden muss?

3. Wo können schwerbehinderte Menschen in Thüringen einen EU-Parkausweis beantragen und was wird aus den alten Schwerbehindertenparkausweisen?

4. Wie lange dauert in Thüringen das Bearbeitungsverfahren (von Antragstellung bis Ausstellen des EUParkausweises)?

5. Entstehen durch das Ausstellen der EU-Parkausweise für den Antragsteller oder die auszustellende Behörde zusätzliche Kosten und wenn ja, in welcher Höhe?

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Oktober 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Grundlage für die Erteilung von so genannten blauen EU-Parkausweisen für schwerbehinderte Menschen ist die Empfehlung 98/376/EG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 4. Juni 1998 an die Mitgliedstaaten. Danach werden Parkausweise für Behinderte, die gemäß den jeweiligen einzelstaatlichen Vorschriften an Behinderte ausgegeben werden, zukünftig nach einem festgelegten gemeinschaftlichen Modell gestaltet. Entsprechend den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum § 45 Straßenverkehrs-Ordnung Ziff. IX. 1 b gibt das Bundesverkehrsministerium im Bundesverkehrsblatt Näheres zum EUeinheitlichen Parkausweis bekannt. Mit Bekanntmachung im Verkehrsblatt vom 24. Oktober 2000 (S. 624) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2001 der EU-einheitliche Parkausweis für Behinderte in Deutschland eingeführt. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die alten Parkausweise bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2010, gelten.

Bereits mit der Bekanntmachung im Verkehrsblatt vom 24. Oktober 2000 (S. 624) werden seit dem 1. Januar 2001 EU-einheitliche Parkausweise für Behinderte ausgestellt (blauer Parkausweis). Neben den bisher erfolgten Veröffentlichungen ist beabsichtigt, seitens der Verbände/Institutionen für Behinderte in Pressemitteilungen auf diese Änderung aufmerksam zu machen.

Zu 3.: Die Beantragung eines EU-Parkausweises für Behinderte erfolgt, wie bisher, bei der jeweilig zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörde. Die alten Behindertenparkausweise behalten bis längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2010, ihre Gültigkeit.

Zu 4.: Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, liegt aber in der Regel unter einem Monat.