Auch soll der landschaftspflegerische Begleitplan nicht in allen Punkten umgesetzt worden sein

September 2010 hat folgenden Wortlaut: Gegenwärtig ist ein Sonderbetriebsplan Kalksteintagebau Kaltensundheim in der Bearbeitung (vgl. Südthüringer Zeitung vom 2. September 2010).

In dem Tagebau soll demnach künftig unbelasteter Erdaushub eingebaut werden. Die Gemeinde Kaltensundheim übt in diesem Zusammenhang Kritik am Thüringer Landesbergamt. Diese Landesbehörde hätte in der Vergangenheit Beschlüsse der Gemeinde bei der Überwachung des Kalksteinabbaus nicht ausreichend berücksichtigt. So soll die ursprünglich vereinbarte Abbaufläche ohne Zustimmung der Gemeinde erweitert worden sein.

Auch soll der landschaftspflegerische Begleitplan nicht in allen Punkten umgesetzt worden sein. Realisierte Anpflanzungen weisen demnach erhebliche Mängel auf. Auf Unverständnis stößt, dass die geplante Verfüllung des Tagebaus bereits als Kompensationsmaßnahme gelten soll. Stattdessen fordert die Gemeinde als Ausgleichsmaßnahmen Begrünungsprojekte außerhalb des Tagebaus. Zudem wird seitens der Gemeinde kritisiert, dass die Abstände des Tagebaus zur Wohnbebauung zu gering seien. Die Gemeinde verweist auch darauf, dass durch die Betreibung des Tagebaus keine zusätzlichen Steuereinnahmen zu verzeichnen waren und sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Zeitraum wurden wie viele Mengen Kalkstein im Tagebau Kaltensundheim abgebaut und welche Fläche wurde dabei in Anspruch genommen?

2. Wie wird seitens der Landesregierung der Vorwurf der Gemeinde bewertet, wonach der Kalksteinabbau auf einer größeren Fläche als mit der Gemeinde Kaltensundheim vereinbart abgebaut wurde?

3. In welchen Mengen und Zeiträumen soll im Tagebau künftig noch Kalkstein abgebaut und welche Flächen sollen dabei noch in Anspruch genommen werden?

4. Welche Maßnahmen beinhaltete der landschaftspflegerische Begleitplan für den Kalksteinabbau in Kaltensundheim und inwieweit wurden diese Maßnahmen bisher realisiert? Welche noch offenen Maßnahmen sollen wann umgesetzt werden?

5. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik der Gemeinde, dass teilweise landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen erhebliche Mängel aufweisen? Wann sollen die Mängel durch wen beseitigt werden?

Wie wird ein möglicher Verzicht auf Mängelbeseitigung begründet?

6. Was beinhaltet der jetzt in Rede stehende neue Sonderbetriebsplan Kalksteintagebau Kaltensundheim?

7. bzw. landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen sind im nachgefragten neuen Sonderbetriebsplan enthalten und wie werden diese begründet? Inwieweit wurden bzw. werden dabei Forderungen der Gemeinde berücksichtigt?

8. Wie wird begründet, dass die Verfüllung des Tagebaus mit Erdaushub bereits als Kompensationsmaßnahme anerkannt wird, auch wenn dagegen die Gemeinde Bedenken erhoben hat? Wie wird mit der Forderung der Gemeinde, Begrünungsprojekte außerhalb des Tagebaubereiches zu realisieren, umgegangen?

9. Welche Abstandsflächen müssen beim nachgefragten Projekt zur Wohnbebauung eingehalten werden und wie gestalten sich diese Abstandsflächen real? Wie ist in diesem Zusammenhang der Vorwurf zu bewerten, dass die Abstandsflächen zu gering seien?

10.In welcher Höhe erzielte die Gemeinde Kaltensundheim welche Steuereinnahmen aus welchen Steuerarten im Zusammenhang mit dem Kalksteinabbau?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Oktober 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der Kalksteinbruch wurde schon vor 1990 in geringem Umfang zur Kalksteingewinnung auf einer Fläche von 0,4 Hektar genutzt. Dazu liegen keine genauen Gewinnungszahlen vor.

Die bergrechtliche Bewilligung für ein Abbaufeld von 2,97 Hektar wurde zum 22. November 1991 erteilt. Ab dem Jahr 2001 wurde ein immissionsrechtlich bewilligtes Abbaufeld mit einer Abbaufläche von 3,37 Hektar genehmigt. Diese Fläche ist bislang nur zur Hälfte für den Kalksteinabbau in Anspruch genommen worden.

Von 1996 bis 2004 wurden 237 867 Tonnen Kalkstein gewonnen.

Seit 2005 sind die Gewinnungsarbeiten im Tagebau eingestellt.

Zu 2.: Die Landesregierung kennt diesbezüglich keine Vereinbarung.

Zu 3.: Dem Thüringer Landesbergamt liegen keine Erkenntnisse über weitere Planungen zum Kalksteinabbau des Unternehmens vor. Derzeit gibt es eine zugelassene Betriebsunterbrechung bis zum 30. Juni 2011.

Zu 4.: Der landschaftspflegerische Begleitplan, der am 19. November 1998 zugelassen wurde, bilanziert eine Ausgleichsfläche von 5,3 Hektar mit folgenden Maßnahmen und deren Realisierungsständen:

1. Anlegung einer Feldgehölzhecke parallel zu den Abbauarbeiten am Fuß der nördlichen und östlichen Mutterbodenhalde mit dem Ziel, dass eine ca. 400 Meter lange 3-reihige Feldgehölzstrecke, die mit voranschreitendem Abbau wächst, entsteht. Pflanzenverluste 20 Prozent sind auszugleichen.

Realisierungsstand: Am nordöstlichen Rand des Steinbruchs befindet sich ein Feldgehölzstreifen, dessen Qualität im derzeit laufenden Zulassungsverfahren geprüft wird.

2. Bepflanzung des Sicherungsstreifens entlang der Straße L 1124, die durch Pflanzung von Solitärbäumen in einem Abstand von 20 Meter gestaltet werden soll. Um die Einsichtnahme in den Steinbruch zu erschweren, sollen die Solitärbäume durch ein Straucharrangement untersetzt werden. Geplant ist dazu eine 3-reihige Laubgehölzpflanzung, die sich zwischen den Einzelbäumen auf fünf Reihen erweitert.

Realisierungsstand: Die straßenseitige Böschung zur L 1124 wurde ab 1998 mit 500 Stück Gehölz bepflanzt. Eine weitere Bepflanzung ist vorgesehen und ist Gegenstand der Prüfung im laufenden Zulassungsverfahren des Sonderbetriebsplanes.

3. Verfüllung des Restloches und Überführung in Wiesennutzung, dazu soll nach Beendigung der Abbauarbeiten das entstandene Restloch partiell verfüllt werden. Zur Anwendung soll dazu ausschließlich unbelasteter Erdaushub kommen. Die Erdstoffeinlagerung soll im Tagebau vom Niveau der Straße aus nach Osten hin steigend bis auf einer Endhöhe von ca. 470 Meter über Normalnull erfolgen.

Realisierungsstand: Die Verfüllung des Restloches und Überführung in Wiesennutzung ist Gegenstand des laufenden Betriebsplan-Zulassungsverfahrens.

4. Belassung der höher liegenden strukturierten Abbauwände im Osten als Sukzessionsfläche.

Realisierungsstand: Die Belassung der strukturierten Abbauwände erfolgt erst nach Abschluss der Gewinnungsarbeiten und der vorgesehenen Auffüllung.

5. Pflanzung von Laubgehölzgruppen bzw. -streifen am Fuße der Abbauwände im Osten zur Verbesserung des Landschaftsbildes.

Realisierungsstand: Die Maßnahme kann erst erfolgen, wenn die Endböschung im östlichen Bereich des Steinbruchs nach Abschluss der Gewinnungsarbeiten hergestellt ist und die Verfüllung das vorgesehene Niveau erreicht hat.

Zu 5.: Wie in der Antwort zu Frage 4 schon ausgeführt wurde, ist der landschaftspflegerische Begleitplan in allen Punkten noch nicht vollständig umgesetzt. Aufgetretene Mängel in der Qualität der Umsetzung einzelner Maßnahmen werden durch das Thüringer Landesbergamt im Rahmen der Zulassung des Sonderbetriebsplanes zur Verfüllung des offenen Tagebaus geprüft. Dem Thüringer Landesbergamt liegt eine Stellungnahme der Gemeinde Kaltensundheim vor, in der zum Ausdruck kommt, dass die derzeitige Anpflanzung in zu geringer Stückzahl erfolgte. Dem wird das Thüringer Landesbergamt nachgehen. Sollten Mängel in der Umsetzung von einzelnen Maßnahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans festgestellt werden, sind diese durch das Unternehmen zu beseitigen. Es sind der Landesregierung derzeit keine Gründe bekannt, den zugelassenen landschaftspflegerischen Begleitplan nicht zu realisieren.

Zu 6.: Der vom Unternehmen zur Zulassung neu eingereichte Sonderbetriebsplan beinhaltet die Wiederverfüllung des Tagebaus zum Zweck der Rekultivierung. Diese Maßnahme an sich wurde zwar schon mit dem landespflegerischen Begleitplan aus dem Jahr 1998 zugelassen, jedoch bedarf es dazu weiterer detaillierter Zulassungstatbestände, wie z. B. mit welcher Qualität Bodenaushub einzulagern ist oder, wie im Zeitungsartikel zum Ausdruckt kommt, zu welchen Zeiten die Anlieferungen von Bodenmaterial stattfinden können etc.

Zu 7.: Grundsätzlich sind keine neuen ausgleichs- und landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen im Sonderbetriebsplan enthalten. Die Stellungnahme der Gemeinde Kaltensundheim zum Sonderbetriebsplan liegt dem Thüringer Landesbergamt vor. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann keine Aussage getroffen werden, wie die Stellungnahme im Verfahren Berücksichtigung findet. Es sind derzeit dazu Gespräche zwischen der Gemeinde Kaltensundheim, dem Unternehmen und dem Thüringer Landesbergamt geplant.

Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 4 und 7.

Zu 9.: Für Verfüllungsarbeiten eines Tagebaus gibt es keine Regelungen, welche Abstandsflächen zur Wohnbebauung einzuhalten sind.

Zu 10.: Der Landesregierung ist nicht bekannt, in welcher Höhe die Gemeinde Kaltensundheim welche Steuereinnahmen aus welchen Steuerarten im Zusammenhang mit dem Kalksteinabbau erzielt. Selbst wenn die Landesregierung hiervon Kenntnis hätte, bleibt eine öffentliche Auskunft über einzelne Steuerzahler aus Datenschutzgründen ausgeschlossen.