Welche Verkehrswege sind im Rahmen der Fortführung der A 71 im Raum Leubingen geplant und müssen dafür noch ausgebaut

September 2010 hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der verkehrstechnischen Anbindung an das Bundesautobahnnetz ist geplant, einen Autobahnzubringer aus Richtung Kindelbrück zur künftigen Anschlussstelle Leubingen zu bauen. Zu diesem Zweck soll der derzeitige Wirtschaftsweg zwischen der Gemeinde Griefstedt und dem Sömmerdaer Ortsteil Leubingen ausgebaut werden. Zur Diskussion steht gegebenenfalls auch, so war zumindest der örtlichen Presse zu entnehmen, stattdessen den ehemaligen Weg entlang der Bahnstrecke Griefstedt-Leubingen für dieses Vorhaben auszubauen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Verkehrswege sind im Rahmen der Fortführung der A 71 im Raum Leubingen geplant und müssen dafür noch (aus-)gebaut werden?

2. Wie viel wird der genannte Ausbau voraussichtlich kosten?

3. Welche Prognosen können zum zukünftigen Verkehrsaufkommen für den Autobahnzubringer zur Anschlussstelle Leubingen getroffen werden?

4. Welche Alternativen zum (Aus-)Bau des Autobahnzubringers aus Richtung Kindelbrück zur künftigen Anschlussstelle Leubingen wurden geprüft und aus welchen Gründen wurden diese verworfen?

5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die mit dem Bau des oben genannten Autobahnzubringers verbundene Lärm- und Verkehrsbelastung für den Ortsteil Leubingen zu reduzieren (gegebenenfalls auch durch eine andere Trassenführung) und welche werden aus welchen Gründen umgesetzt bzw. nicht umgesetzt?

6. Welche Aussagen können zur Notwendigkeit eines im dortigen Abschnitt der A 71 geplanten Tank- und Rastplatzes getroffen werden und wie begründet die Landesregierung dessen Notwendigkeit?

7. In welcher Ausführung und Größe ist der Bau des genannten Tank- und Rastplatzes geplant und auf welcher Grundlage wurde diese Planung erstellt?

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. November 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Im Raum Leubingen soll eine Landesstraßenverbindung zwischen der Landesstraße (L) 1051 und der L 2134/ Kreisstraße (K) 1 bei Griefstedt geschaffen werden, da die Verkehre nach Norden zwischen Leubingen und Griefstedt zurzeit einen nicht klassifizierten Wirtschaftsweg nutzen und das klassifizierte Straßennetz über Waltersdorf und die Thomas-Müntzer-Siedlung Richtung Kindelbrück teilweise wenig leistungsfähig ist.

Zu 2.: Die im Rahmen der laufenden Vorplanung erfolgte grobe Kostenschätzung beläuft sich auf ca. fünf Millionen Euro. Dabei wurde berücksichtigt, dass neben dem Straßenausbau ein größeres Brückenbauwerk über die Bahnstrecke notwendig sein wird.

Zu 3.: Die prognostizierte Belastung für die Landesstraßenverbindung zwischen der L 1051 und der L 2134/K 1 bei Griefstedt beträgt für den Prognosehorizont Jahr 2020 ca. 2 300 Fahrzeuge/Tag.

Zu 4.: Die Variantenuntersuchung ist noch nicht abgeschlossen.

Zu 5.: Durch die geplante Landesstraßenverbindung werden die Verkehre in der Relation Kindelbrück/Griefstedt/A 71

Anschlussstelle Kölleda außerhalb der Ortslage Leubingen geführt, was dazu beiträgt, die Lärm- und Verkehrsbelastung für den Ortsteil Leubingen zu reduzieren. Konkrete lärmtechnische Untersuchungen erfolgen erst im Rahmen der Entwurfsplanung.

Zu 6.: Der Neubau der Tank- und Rastanlage soll einseitig, östlich der A 71 bei Stödten (Bau-Kilometer 32+500) erfolgen. Die Notwendigkeit der Tank- und Rastanlage ergibt sich daraus, dass gemäß den Vorläufigen Hinweisen zu den Richtlinien für Rastanlagen an Straßen bezüglich Autobahnrastanlagen zur Versorgung der Verkehrsteilnehmer an Autobahnen in einem Regelabstand von 50 bis 60 Kilometer bewirtschaftete Rastanlagen anzuordnen sind. Im Rahmen einer durchgeführten Standortuntersuchung wurde dieser Standort unter Beachtung des Gesamtnetzes der bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen an Autobahnen sowie verkehrlicher, wirtschaftlicher, ökologischer und technischer Aspekte ausgewählt und mit Planfeststellungsbeschluss vom 30. Oktober 2009 im Zusammenhang mit dem Neubauabschnitt der A 71 von der Anschlussstelle Sömmerda bis zur Bundesstraße (B) 85 bestätigt.

Zu 7.: Es wird eine kompakte Tank- und Rastanlage mit 151 Pkw-, 80 Lkw- und fünf Busstellplätzen sowie fünf Stellplätzen für Pkw mit Hänger errichtet. Die Detailplanung ergibt sich aus der Richtlinie für Rastanlagen an Straßen sowie den Vorläufigen Hinweisen zu den Richtlinien für Rastanlagen an Straßen bezüglich Autobahnrastanlagen.