Eine Möglichkeit der Arbeitsortflexibilisierung bietet die Telearbeit

Rahmenkonzept der Thüringer Landesregierung zur Weiterentwicklung der Verwaltungsreform und der Organisation der Landesverwaltung - Stand: 25.06.

Die Gestaltung eines Arbeitszeitmodells ist u. a. von der Art der Arbeitsaufgabe, der Zahl der Schnittstellen und der Kontakthäufigkeit mit Dritten abhängig. Auf der Behördenseite wird durch mehr Flexibilität eine effizientere Aufgabenerledigung, eine bessere Auslastung der Arbeitszeit und eine anfallsgerechte Steuerung der Personalkapazität erreicht, die Einbringung individueller Präferenzen der Mitarbeiter erhöht deren Zufriedenheit. Im Innenministerium wurde 2001 ein dreimonatiges Arbeitszeitkonto eingeführt.

Eine Möglichkeit der Arbeitsortflexibilisierung bietet die Telearbeit. Dabei wird die Arbeitsleistung räumlich entfernt vom Standort des Arbeitgebers unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik erbracht. Telearbeit bietet Kosteneinsparung, höhere Produktivität, sinkende Fehlzeiten und höhere Mitarbeiterzufriedenheit, da die Interessen von Familie und Beruf besser vereinbar sind. Allerdings setzt Telearbeit auch eine eigenständige und selbstverantwortliche Aufgabenerledigung durch die Mitarbeiter voraus, da eine unmittelbare Aufsicht durch den Vorgesetzten nicht mehr gewährleistet ist. Erfahrungen zur Telearbeit liegen in mehreren Ländern bereits vor. Sie sollen ausgewertet und das Ergebnis in einer Rahmenkonzeption niedergelegt werden.

Zur Verbesserung des Arbeitsumfeldes sollen u. a. Mitarbeiterbefragungen durchgeführt werden. Sie dienen dazu, Informationen über die Einstellungen, Erwartungen und Bedürfnisse der Mitarbeiter bezüglich des Arbeitsgebietes sowie der Arbeitsumwelt zu erfragen, um daraus Hinweise auf Stärken und Schwächen der Organisation ableiten zu können. Mitarbeiterbefragungen können diagnostische Funktionen wie z. B. zur Ermittlung von Schwachstellen der Behörde, aber auch planerische Funktion wie z. B. Ermittlung des Fortbildungsbedarfs haben. Insgesamt dienen sie der Verbesserung der Kommunikation innerhalb einer Behörde.

Mitarbeiterbefragungen erfolgen anonym und auf freiwilliger Basis. Darüber hinaus sollen in den Behörden Ideenbörsen geschaffen werden, in denen die Mitarbeiter Verbesserungsvorschläge einbringen können.

III. Organisation des Modernisierungsprozesses

Die Organisation des Modernisierungsprozesses muss dem Interesse an einer straff und zügig durchzuführenden Verwaltungsreform gerecht werden. Sie ist daher möglichst schlank und effizient in den Entscheidungsstrukturen zu halten.

Verfassungsrechtlich muss dem Ressortprinzip nach Art. 76 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen Rechnung getragen werden und damit der Tatsache, dass die Verantwortung zur Regelung fachlicher und organisatorischer Fragen grundsätzlich bei den Ressorts liegt. Eine Einschränkung des Prinzips ergibt sich aus Art. 76 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Da die Betrauung des Kabinetts mit der Durchführung des Modernisierungsprozesses aufgrund der Vielfalt der zu entscheidenden Sachfragen dessen Aufgabenrahmen sprengt, wird eine Entscheidungsstruktur realisiert, die einerseits den Ressorts ausreichend Einflussmöglichkeiten garantiert, andererseits im Interesse einer effizienten und effektiven Vorgehensweise die Mitgliederzahl in den Entscheidungsgremien möglichst gering hält.

Darüber hinaus ist durch die Organisation des Modernisierungsprozesses die Einbindung der von der Verwaltungsreform maßgeblich Betroffenen sicherzustellen.

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Die Verwaltungsreform wird nur dann erfolgreich umzusetzen sein, wenn auf die Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter zurückgegriffen und die Kreativität und Initiative der Mitarbeiter mobilisiert werden kann. Verwaltungsreform als ein Handlungsebenen übergreifender Ansatz setzt zudem voraus, dass die Reformschnittstellen zwischen Land und Kommunen angemessen berücksichtigt werden. Bei der Organisation des Modernisierungsprozesses werden daher u. a. die kommunalen Spitzenverbände beteiligt.

Mit den kommunalen Spitzenverbänden ist eine Gesprächsplattform vereinbart worden, die den Modernisierungsprozess begleiten wird. Darüber hinaus werden die Berufsvertretungen des öffentlichen Dienstes eingebunden.

In Orientierung an diesen Leitgedanken stützt sich der Modernisierungsprozess im Freistaat Thüringen auf folgende organisatorische Säulen:

1. Kabinett

2. Lenkungsausschuss Verwaltungsmodernisierung

3. Arbeitsgruppen

4. Beirat Moderne Verwaltung.

Zu 1. Das Kabinett entscheidet abschließend über die vorgeschlagenen Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung, soweit nicht gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind. Dem Landtag wird halbjährlich über den Fortgang des Reformprozesses berichtet.

Zu 2. Der Lenkungsausschuss Verwaltungsmodernisierung begleitet, koordiniert und steuert den Innovationsprozess.

Durch den Lenkungsausschuss wird der Notwendigkeit einer zentralen Vorhabensteuerung mit hoher politischer und fach1

Beschluss des Thüringer Landtags (Drucksache 3/968) zu der Drucksache 3/852 ­ Verwaltungsmodernisierung in Thüringen licher Kompetenz Rechnung getragen. Er dient der Förderung und inhaltlichen Begleitung des Modernisierungsprozesses unterhalb der Kabinettsebene durch die politisch Verantwortlichen und gewährleistet die Verbindung der Fach- zur Leitungsebene. Er wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch seine Geschäftsstelle, deren Führung dem Thüringer Innenministerium obliegt, unterstützt.

Zu 3. Die Entscheidungen des Lenkungsauschusses werden in themenspezifischen Arbeitsgruppen vorbereitet. Die Arbeitsgruppen befassen sich mit den ihnen vom Lenkungsausschuss unterbreiteten Themenbereichen.

· Arbeitsgruppe 1 Überprüfung der Aufbaustruktur der Landesverwaltung

· Arbeitsgruppe 2 Aufgabenkritik/Deregulierung

· Arbeitsgruppe 3 Controlling/Budgetierung

· Arbeitsgruppe 4 der Thüringer Landesregierung zur Weiterentwicklung der Verwaltungsreform und der Organisation der Landesverwaltung - Stand: 25.06.

· Arbeitsgruppe 5 Electronic Government

Die Arbeitsgruppe 1 setzt die inhaltliche Arbeit des namentlich bereits bestehenden Gremiums fort. Die Besetzung erfolgt entsprechend auf der Ebene der Staatssekretäre sowie eines Abteilungsleiters der Staatskanzlei. Die übrigen Arbeitsgruppen kommen auf Abteilungsleiterebene zusammen. Die Vertretung regeln die Ministerien. Die fachliche Besetzung der Arbeitsgruppen entspricht dem Lenkungsausschuss Verwaltungsmodernisierung.

Die Federführung in den Arbeitsgruppen obliegt dem Innenministerium. Die Leitung der Arbeitsgruppe Controlling/Budgetierung obliegt dem TFM. Die Arbeitsgruppen bereiten die Vorschläge des Lenkungsausschusses Verwaltungsmodernisierung vor. Mitglieder des Beirates Moderne Verwaltung sind die Mitglieder des Lenkungsausschusses sowie Interessenvertretern des öffentlichen Dienstes, Vertreter relevanter Organisationen und Verbände.

Der Beirat unterstützt durch die Diskussion der Themen die Landesregierung in Fragen der Verwaltungsreform. Durch den Beirat wird die ständige Information der Interessenverbände über die Entwicklung des Verwaltungsreformprozesses im Freistaat Thüringen gewährleistet. Der Vorsitz im Beirat obliegt dem Thüringer Innenministerium. Der Beirat kommt, soweit regelmäßige Zusammenkünfte nicht geboten sind, anlassbezogen zusammen und nimmt gegenüber dem Lenkungsausschuss Stellung.

Komplexität, Umfang und Bedeutung der Verwaltungsmodernisierung erfordern eine umfassende gesellschaftliche Begleitung. Die kommunalen Spitzenverbände haben zugestimmt, den vor uns liegenden Weg im Dialog mit der Landesregierung durch die Bildung einer gemeinsamen Gesprächsplattform zu begleiten. Insbesondere die Frauenbeauftragte, der Datenschutzbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung werden im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit unterrichtet und bei fachlicher Betroffenheit beratend einbezogen.

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