Kindertagespflege

Empfehlung:

- Die Landesregierung sollte bei der Fortschreibung des Thüringer Bildungsplans für Kinder bis 10 Jahre bis zum Ende der Schullaufbahn die Ergebnisse des 13. Kinder- und Jugendberichtes einbeziehen und dem Bereich der Gesundheitsförderung und der gesundheitsbezogenen Prävention einen besonderen Stellenwert einräumen,

- Familienunterstützenden und familienbildenden Maßnahmen zum Thema achtsamer Körperbezug muss unter Beachtung genderspezifischer Bedarfe besondere Priorität eingeräumt werden.

Sicherstellung der strukturellen Arbeitsbedingungen für gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe

Die Landesregierung unterstützt grundsätzlich die Erwartung der Bundesregierung, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe verstärkt an Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogener Prävention beteiligt, sich auf neue Formen der Netzwerkarbeit einlässt und auch entsprechende Qualifizierungsangebote nutzt.

Auch die Forderung nach gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen für die Berufsgruppen der Kinder- und Jugendhilfe als Voraussetzung dafür, dass sie qualifizierte Angebote der Gesundheitsförderung konzipieren und realisieren können, wird mitgetragen.

Allerdings muss darauf verwiesen werden, dass für diese neuen Inhalte weder seitens der Landesregierung noch seitens der Landkreise und kreisfreien Städte in den meisten Feldern der Kinder- und Jugendhilfe eine Personalaufstockung aus finanziellen Gründen möglich sein dürfte.

Eine wesentliche Ausnahme stellt insoweit der Bereich der Kindertagesbetreuung dar.

Hier konnte durch die Novellierung des eine Verbesserung des Personalschlüssels zum 1. August 2010 erreicht werden. Somit werden sich die Arbeitsbedingungen für die Erzieher grundsätzlich verbessern. Damit können auch die Inhalte der Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Prävention noch mehr in den Mittelpunkt gerückt werden.

Um bei den gesundheitsförderlichen Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, aber auch in den anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe die Nachhaltigkeit verbessern zu können, sollten unbedingt auch die Eltern in den Blick genommen werden.

Empfehlungen:

- Den gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe wird künftig mehr Aufmerksamkeit gewidmet.

Gesundheitsziele und überprüfbare Fortschritte

Wie die Berichtskommission des Bundesjugendberichtes feststellt, ergeben sich auch für Thüringen eine Fülle von zu bewältigenden Aufgaben, die aus den im 13. Kinder- und Jugendbericht formulierten Empfehlungen abgeleitet wurden. Die Landesregierung unter109 stützt die Einschätzung der Berichtskommission, dass die Kinder- und Jugendhilfe allein diese Probleme nicht lösen kann. Dazu werden interministerielle Absprachen insbesondere zwischen dem TMSFG, dem TMBWK und dem TMWAT und eine abgestimmte Vorgehensweise ebenso notwendig wie konkrete Maßnahmeplanungen in der interprofessionellen Umsetzung, bei denen die Kinder- und Jugendhilfe ihren Beitrag leisten kann und soll.

Die aus Sicht der Landesregierung wichtigste Voraussetzung für die Erreichung der im Folgenden genannten Ziele ist die Netzwerkbildung insbesondere auf der kommunalen, aber auch auf Landesebene zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitssystem und den Eingliederungshilfen. Dieser Aufgabe soll in den nächsten Jahren eine besondere Bedeutung beigemessen werden.

Um das verbesserte Angebot an Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogener Prävention durch die Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen, war es der Berichtskommission wichtig, fünf Ziele106 zu benennen, die eine besondere Dringlichkeit aufweisen und deren Umsetzung überprüft werden soll. Die Thüringer Landesregierung übernimmt diese Zielstellungen und wird sie in ihre Arbeit integrieren:

1. Frühe Förderung der Entwicklung von Kindern Ziel: Systematische und frühe Förderung der Entwicklung von Kindern und Reduktion der Fälle von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung in den nächsten 5 Jahren (Überprüfung der Reduktion der Fälle auf der Basis des einzurichtenden bundesweiten Monitorings Kindeswohlgefährdung (vgl. Kapitel 1.5.2.3).

2. Ernährung und Bewegung Ziel: In 5 Jahren nimmt Übergewicht bei Heranwachsenden nicht weiter zu (gemessen z. B. auf Grundlage einer Nachfolgeerhebung).

3. Sprache/Kommunikation Ziel: 95 % aller Kinder sollen bei der Einschulung über adäquate Sprachkompetenzen verfügen. Überprüfung des erreichten Standes bei der Schuleingangsuntersuchung mit Rückkoppelung an die jeweiligen Orte der Förderung zur Optimierung ihrer Konzepte.

4. Schulbezogene Gesundheitsförderung Ziel: Beginnend mit dem Primärbereich und insbesondere in der schulischen Ganztagsbetreuung muss die schulbezogene Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der gesundheitsbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung ausgebaut und in 5 Jahren in mindestens 25 % aller Schulen und Schultypen aufgebaut werden.

5. Psychosoziale Entwicklung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter Ziel: Die psychosozialen Auffälligkeiten von Jugendlichen sollen in 5 Jahren um 10 % vermindert und bei der nächsten umfassenden Untersuchung überprüft werden (gemessen z. B. auf der Basis einer in Bezug auf die Auftretenshäufigkeiten von psychischen und Verhaltensauffälligkeiten).

Es sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass die gesteckten Ziele nicht allein von Thüringen umgesetzt werden können, sondern wesentliche Grundlagen auf Bundesebene zuvor geschaffen werden müssen.

Um die aufgezeigten Gesundheitsziele zu erreichen, sind besonders Netzwerkstrukturen auf den unterschiedlichsten Ebenen notwendig. Auf kommunaler Ebene eignet sich hierfür besonders das Instrument des Runden Tisches in Verknüpfung mit kommunalen Gesundheitskonferenzen (vgl. 23.2.4). Ausgehend von den im Rahmen des Modellprojektes der AGETHUR gemachten Erfahrungen in den Modellregionen Nordhausen und Ilm-Kreis ist es Ziel, diese Struktur in Thüringen weiter zu verbreiten. Dabei ist dringend zu prüfen, wie die bereits bestehenden Strukturen zum Thema Frühe Hilfen mit der Arbeit derartiger Runder Tische verknüpft werden kann.

Auf Landesebene ist mit dem Thüringer Gesundheitszieleprozess eine Netzwerkstruktur etabliert worden, die sich zur Bearbeitung der im 13. Kinder- und Jugendbericht aufgezeigten Gesundheitsziele eignet und diese bereits zum Teil aufgreift. Die Ziele 2 Ernährung und Bewegung, 4 schulbezogene Gesundheitsförderung und 5 psychosoziale Entwicklung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter lassen sich bereits in der AG 1.1

Prävention des Diabetes mellitus Typ 2 im Kindes- und Jugendalter und ihren Teilzielen wiederfinden:

- Ernährungspädagogische Angebote werden kontinuierlich in den Alltag in Kindertageseinrichtungen und Schulen integriert,

- die Gemeinschaftsverpflegung für Kinder und Jugendliche orientiert sich an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung,

- Bewegungslust als biologisches Grundbedürfnis wird aufrecht erhalten und gefördert,

- organisatorische und räumliche Voraussetzungen ermöglichen die bewusste Integration von Bewegung in den Alltag,

- die personalen und sozialen Kompetenzen für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil sind gestärkt,

- Risikopersonen für die Entwicklung von Übergewicht und Adipositas sind rechtzeitig identifiziert.

Perspektivisch muss die Arbeit der AG 1.1 mit den im 13. Kinder- und Jugendbericht genannten Gesundheitszielen abgeglichen und ggf. ergänzt werden. Es ist weiterhin der teilnehmende Personenkreis um entsprechende Akteure aus der Jugendhilfe zu erweitern.

Der Zielbereich 5 des Thüringer Gesundheitszieleprozesses Entwicklung von bedarfsgerechten und qualitätsgesicherten Angeboten und Strukturen in der Gesundheitsförderung mit seinen Teilzielen:

- Die kommunalen Entscheidungsträger sind für die Notwendigkeit der Gesundheitsförderung sensibilisiert.

- Die Gesundheitsberichterstattung ist die entscheidende Planungsgrundlage für die Gesundheitsförderung.

- Kommunale Netzwerkstrukturen zum Thema Gesundheit sind etabliert und durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst koordiniert (vgl. Kapitel 3.2.4).

- Die Gesundheitsförderung richtet sich konsequent an zielgruppenspezifischen Bedarfen aus.

- Die gesundheitsfördernden Maßnahmen befinden sich in einem kontinuierlichen Qualitätsentwicklungsprozess.