Der Staatskanzlei stehen in jedem Jahr Mittel zur Erstellung von Gutachten, Stellungnahmen, Expertisen, wissenschaftlichen Begleitungen und Fachpublikationen zur Verfügung

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche externen Gutachten, Stellungnahmen, Expertisen, wissenschaftliche Begleitungen und Fachpublikationen wurden seitens der Staatskanzlei seit dem Jahr 2010 in Auftrag gegeben (bitte jeweils Auftragsvergabedatum, Termin der Fertigstellung und Thema angeben)?

2. Welche Agenturen, Institutionen, Einrichtungen und Personen erhielten die Aufträge dafür?

3. Wie hoch waren die Kosten der einzelnen externen Gutachten, Stellungnahmen, Expertisen, wissenschaftlichen Begleitungen und Fachpublikationen?

4. Wurden alle in Auftrag gegebenen externen Gutachten, Stellungnahmen, Expertisen, wissenschaftliche Begleitungen und Fachpublikationen seitens der Staatskanzlei bzw. der Landesregierung veröffentlicht?

Wenn nein, welche wurden nicht veröffentlicht und welche Gründe gab es dafür?

5. Welche externen Gutachten, Stellungnahmen, Expertisen, wissenschaftliche Begleitungen und Fachpublikationen sind für das laufende Jahr und das Jahr 2011 mit welcher Thematik und welchem Ziel geplant?

6. Welche Agenturen, Institutionen, Einrichtungen und Personen sind oder werden damit beauftragt und mit welchen Kosten rechnet die Staatskanzlei?

Die Thüringer Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Dezember 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Zum Thüringen-Monitor 2010 (Politische Kultur im Freistaat Thüringen - Beziehungen und Verhältnis der Generationen in Thüringen) wurden Aufträge für die demoskopische Erhebung und für die wissenschaftliche Auswertung vergeben. Die Verträge datieren vom 14. September 2009 mit Termin der Fertigstellung bis zum 31. Dezember 2009 sowie vom 27. Januar/2. Februar 2010. Die Fertigstellung erfolgte im Juni 2010.

Das Gutachten zur Rundfunkfinanzierung. Die Steuerfinanzierung als rundfunk- und finanzverfassungsrechtlich adäquate Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde am 9. Juni 2010 in Auftrag gegeben. Termin der Fertigstellung war bis zum 15. August 2010.

Zu 2.: Die Verträge zum Thüringen-Monitor wurden mit den Autoren Prof. Dr. Karl Schmitt, Dr. Michael Edinger und Daniel Gerstenhauer M.A. sowie der Firma aproxima (Gesellschaft für Markt- und Sozialforschung Weimar geschlossen.

Den Auftrag zur Erstellung des Gutachtens zur Rundfunkfinanzierung erhielt Prof. Dr. Christian Waldhoff.

Zu 3.: Die Kosten für den Thüringen-Monitor betrugen 53 864,90 Euro.

Das Gutachten zur Rundfunkfinanzierung kostete 23 800 Euro.

Zu 4.: Zum Thüringen-Monitor hat die Ministerpräsidentin am 18. Juni 2010 eine Regierungserklärung abgegeben. Er wurde dem Landtag mit Schreiben vom 15. Juni 2010 (Drucksache 5/1120) übersendet und ist vollständig im Internet abrufbar (http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/veranstaltungen/th__ringenmonitor2010_mitanhang.pdf).

Das Gutachten zur Rundfunkfinanzierung wurde seitens der Thüringer Staatskanzlei den Staatskanzleien sowie den für Rundfunk zuständigen Ministerien der Länder zugestellt.

Zu 5.: Auch in 2011 ist die Fortsetzung der Untersuchungen zur politischen Kultur in Thüringen mittels des Thüringen-Monitors vorgesehen. Die Vorbereitungen erfolgen derzeit.

Zu 6.: Der Thüringen-Monitor 2011 soll wiederum durch ein Team von Wissenschaftlern erstellt werden. Die Ausschreibung zur Auswahl des demoskopischen Instituts wird vorbereitet. Im Haushaltsplan 2011 hat die Landesregierung einen Betrag von 62 000 Euro vorgesehen.