Der Jahresbericht über die überörtliche Kommunalprüfung des Thüringer Rechnungshofs 2010 greift das Thema erneut auf

November 2010 hat folgenden Wortlaut:

Die Beteiligung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen am Krematorium in Pecs war bereits Gegenstand einer Mündlichen Anfrage im Thüringer Landtag in Drucksache 3/1275. Aus der Beantwortung geht hervor, dass die Aufsichtsbehörde im Falle rechtswidrigen Verhaltens der Stadtreinigung Schmalkalden die an der im Bestattungswesen tätigen Gesellschaft ungarischen Rechts im Krematorium in Pecs beteiligt ist, die Rückgabe der Beteiligung verlangen werde.

Der Jahresbericht über die überörtliche Kommunalprüfung des Thüringer Rechnungshofs 2010 greift das Thema erneut auf. Dort heißt es unter Punkt B, Seite 39, IX. Unzulässige Beteiligung einer Kreisgesellschaft an einem Unternehmen im Ausland mit erheblichen finanziellen Folgen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Schritte hat die Landesregierung zwecks Sachverhaltsaufklärung und Prüfung möglicher Rechtsverstöße im Nachgang der Beantwortung der angeführten Mündlichen Anfrage unternommen?

2. Sind infolge dieser Prüfung Rechtsverstöße festgestellt worden, wenn ja, welche und wie bewertet die Landesregierung die Situation?

3. Welche Schlussfolgerungen sind aus möglicherweise festgestellten Rechtsverstößen zu ziehen und inwieweit sind diese bereits vollzogen?

4. Wer trägt die Verantwortung für möglicherweise festgestellte Rechtsverstöße und in welcher Form werden bzw. sind die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen worden?

5. Inwieweit und in welcher Höhe haben möglicherweise festgestellte Rechtsverstöße einen finanziellen Schaden verursacht bzw. ist dem Landkreis ein finanzieller Schaden entstanden?

6. Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Landesregierung die Investitionskosten und in welcher Höhe sind dem Landkreis weitere Kosten, beispielsweise für Dienstreisen, Porto- und Telefonkosten, entstanden?

7. In welcher Höhe hat die Gesellschaft ungarischen Rechts Erlöse an die Stadtreinigung Schmalkalden abgeführt?

8. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen sind aus Sicht der Landesregierung insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Feststellungen des Rechnungshofs zu ziehen?

9. In welcher Form beabsichtigt die Landesregierung vor dem Hintergrund des Rechnungshofberichts aktiv zu werden und wie wird dies begründet?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Dezember 2010 wie folgt beantwortet:

Im Nachgang zu der Beantwortung der Mündlichen Anfrage (Drucksache 3/1275) hat sich das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde wiederholt in den Folgejahren im Rahmen der ihr zustehenden Informationsrechte nach § 119 Thüringer Kommunalordnung Stellungnahmen des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vorlegen lassen.

Im Rahmen der hier in Rede stehenden mittelbaren kommunalen Beteiligung wurden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt sowohl Zweifel an der Rechtmäßigkeit als auch solche der rechtsaufsichtlichen Genehmigungsfähigkeit vorgetragen. Ein Genehmigungsantrag wurde danach durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen nicht mehr gestellt. Vielmehr wurde durch diesen der gewinnbringende Verkauf der Gesellschaftsanteile angekündigt bzw. der Abschluss eines dementsprechenden Kaufvertrages mitgeteilt. Eine weitergehende rechtsaufsichtliche Prüfung wurde danach als nicht mehr erforderlich erachtet. Eine abschließende rechtsaufsichtliche Prüfung der Feststellungen des Thüringer Rechnungshofes steht noch aus.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt wies hierzu darauf hin, dass nach Mitteilungen des Landkreises Schmalkalden-Meiningen Investitionen in Ungarn weder durch die Schmalkalden Stadtreinigung noch durch den Landkreis selbst getätigt worden seien. Vielmehr seien solche allein durch die ungarische Gesellschaft, an der sich die Schmalkalden Stadtreinigung beteiligt hat, getätigt worden. Ob und in welcher Höhe dem Landkreis weitere Kosten entstanden sind, ist dem Thüringer Landesverwaltungsamt derzeit nicht bekannt.

Nach Feststellung des Thüringer Rechnungshofs hat die Kreisgesellschaft bis zum Jahr 2009 keine Erlöse aus ihrer Beteiligung in Ungarn erzielt.

Der Präsident des Thüringer Rechnungshofs hat sich zur Erledigung von unausgeräumten Prüfungsbeanstandungen gemäß § 7 Abs. 2 Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetz an das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde gewandt. Dieses hat im Rahmen der ihm gesetzlich eingeräumten Befugnisse und Aufgaben nach gegebenenfalls erforderlicher neuerlicher Sachverhaltsaufklärung zu entscheiden, ob und wie hier ein rechtsaufsichtliches Tätigwerden geboten ist. Insoweit hat sich das Thüringer Landesverwaltungsamt zunächst Unterlagen durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen vorlegen lassen, deren Prüfung jedoch noch nicht abgeschlossen ist.