Über wie viele so genannte Fernlenkmanipulatoren verfügt die Thüringer

November 2010 wird berichtet, dass zur Sprengung eines herrenlosen Koffers ein Spezialkommando der Polizei aus Erfurt angefordert wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Über wie viele so genannte Fernlenkmanipulatoren verfügt die Thüringer Polizei?

2. Ist der Anschein, den der o. g. Bericht erweckt, richtig, dass eine derartige Gerätschaft nur in Erfurt verfügbar ist?

3. Falls nein, an welchen Standorten Thüringens sind darüber hinaus Fernlenkmanipulatoren einschließlich Fachpersonal stationiert?

4. Seit wann verfügt die Thüringer Polizei über das entsprechende Gerät und Personal?

5. Wie hoch sind die Kosten für Erwerb und Unterhalt eines solchen Geräts?

6. Wie hoch sind die Kosten für die Ausbildung zur Bedienung durch entsprechendes Fachpersonal?

7. Welcher Zeitraum ist vom Eingang der Meldung über den Kofferfund bei der lokalen Polizei bis zum Eintreffen des Spezialkommandos verstrichen?

8. Welche Kosten sind für den Einsatz angefallen?

9. Ist aus Sicht der Landesregierung die Verfügbarkeit des Geräts mit Blick auf die Fahrtzeiten beispielsweise in schlechter erreichbare Städte und Landkreise Thüringens als ausreichend bzw. angemessen zu bewerten? Falls nicht, welche Schritte plant die Landesregierung?

10.Verfügen private Unternehmen in Thüringen über Fernlenkmanipulatoren?

11.Falls ja, welche Unternehmen verfügen über einen Fernlenkmanipulator?

12.Wäre es nach der Gesetzeslage in Thüringen zulässig, private Unternehmen mit der Sprengung von herrenlosen Koffern zu beauftragen?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Januar 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen:

Im Landeskriminalamt Thüringen wurde ein Bereich Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) als Serviceeinrichtung für die Thüringer Polizei eingerichtet. Diese Organisationseinheit hat u. a. die Aufgabe, thüringenweit USBV zu prüfen, zu transportieren, zu entschärfen und zu beseitigen. Darüber hinaus unterstützt er Thüringer Polizeibeamte bei der vorbeugenden Suche nach sprengstoffverdächtigen Gegenständen und bei der kriminaltechnischen Beweissicherung bei Sprengstoffdelikten am Ereignisort.

Ein Einsatzmittel zur Erfüllung der o. g. Aufgabe sind die so genannten Fernlenkmanipulatoren.

Zu 1.: Die Thüringer Polizei verfügt über zwei Fernlenkmanipulatoren.

Zu 2.: Die Fernlenkmanipulatoren befinden sich im Landeskriminalamt Thüringen, Standort Erfurt. Sie stehen der gesamten Thüringer Polizei zur Verfügung.

Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

Zu 4.: Seit Beginn der 90er Jahre gibt es Fernlenkmanipulatoren und das hierfür erforderliche fachliche Personal bei der Thüringer Polizei.

Zu 5.: Im Jahr 2004 wurde ein kleiner Fernlenkmanipulator zum Preis von 68 075 Euro angeschafft. Ein großer Fernlenkmanipulator wurde im Jahr 2008 beschafft und kostete 359 475 Euro. Beide Fernlenkmanipulatoren wurden beschafft, nachdem die erste Generation aus wirtschaftlichen Gründen ausgesondert werden musste.

Jährliche Unterhaltskosten entstehen nicht. Es sind bisher einmalig Reparatur- und Wartungskosten in Höhe von ca. 12 000 Euro für den älteren Fernlenkmanipulator angefallen.

Zu 6.: Die Ausbildung zum Entschärfer für USBV findet beim Bundeskriminalamt statt. Dieses trägt die hierfür anfallenden Kosten.

Zu 7.: Am 21. November 2010 gegen 18:45 Uhr wurde das Ereignis der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet. Nach Prüfung der Sachlage erfolgte gegen 19:40 Uhr eine Alarmierung der Kräfte des Thüringer Landeskriminalamtes. Gegen 20:15 Uhr erfolgte die Abfahrt von der Dienststelle. Die Spezialkräfte erreichten um 21:45 Uhr den Einsatzraum in Zeulenroda.

Zu 8.: Für den Freistaat Thüringen sind neben den Personalkosten sowie Kosten für Technik- und Verbrauchsmittel keine zusätzlichen Kosten entstanden.

Zu 9.: Die Thüringer Polizei ist auf Grundlage des einsatztaktischen Bedarfs und unter Berücksichtigung der territorialen Gegebenheiten zweckentsprechend und angemessen ausgerüstet. Die Ausstattung mit Führungsund Einsatzmitteln wurde aufgabenorientiert sowie nach bundesweit technischen Standards festgelegt.

Zu 10.: Über das Vorhandensein von fachspezifischen Fernlenkmanipulatoren für USBV in privaten Unternehmen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.

Zu 12.: Nach § 9 Polizeiaufgabengesetz wäre es theoretisch zulässig, private Unternehmen mit der Sprengung von herrenlosen Koffern zu beauftragen.