Bauabschnitt - Werraquerung (Umgehung Barchfeld und Immelborn)

Seit Beginn des Planfeststellungsverfahrens im Jahre 2006 gerät der 5. Bauabschnitt der B 62 Ortsumgehung Bad Salzungen immer wieder in Verzug. Zurzeit ist es sogar ausgesetzt.

Der Streckenverlauf von Bad Salzungen über Barchfeld (5. Bauabschnitt) zur B 19 bildet den letzten Lückenschluss der B 62 zur B 19. Für die Wirtschaft stellt der Lückenschluss zur B 19 eine Lebensader und Anbindung an die Autobahn dar. Für die Einwohner trägt die Umgehung zu einer Entlastung des Durchgangsverkehrs bei.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welche Straßenkategorie wurden die Bundesstraßen B 62 und B 19 eingeordnet?

2. Welche detaillierten Gründe bei der Klassifizierung der Ortsumgehung B 62 und der B 19 führten zur Einordnung in die jeweilige Kriteriengruppe und Verbindungsfunktionenstufe?

3. Kann die Landesregierung Aussagen zum Verkehrsaufkommen auf der B 62 und der B 19 treffen (eine Auflistung des Verkehrsaufkommens nach PKW und LKW ist erwünscht)?

4. Wie gestaltet sich der weitere zeitliche Verlauf des Planfeststellungsverfahrens?

5. Besteht die Möglichkeit das Planfeststellungsverfahren parallel zum Realisierungswettbewerb fortzuführen (wenn nein, wird eine sachliche und rechtliche Erklärung gewünscht)?

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. Januar 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Gemäß Landesentwicklungsplan (LEP) 2004 wurden die Bundesstraße (B) 19 als großräumig bedeutsame Straßenverbindung und die B 62 zwischen Barchfeld und Landesgrenze als überregional bedeutsame Straßenverbindung eingestuft.

Zu 2.: Im LEP 2004 wird ein abgestuftes funktionales Verkehrsnetz ausgewiesen, das den Leistungsaustausch zwischen den Zentren und Teilräumen in und außerhalb Thüringens gewährleisten soll. Die Verbindungs funktion ergibt sich aus der Bedeutung der Zentralen Orte, die die jeweiligen Wege miteinander verbinden.

Die Kriterien und Begriffe orientieren sich an der Richtlinie für die integrierte Netzgestaltung (RIN).

Die B 19 wird als großräumig bedeutsame Straßenverbindung eingestuft, da sie die europäisch bedeutsamen Verkehrsverbindungen zwischen den Bundesautobahnen (A) 4 und A 71 ergänzt (siehe Grundsatz des LEP 2004) sowie das Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Eisenach an diese übergeordneten Straßenverbindungen anbindet.

Gemäß Ziel 4.1.6 (Begründung) des LEP 2004 umfasst die überregionale Netzebene die Verbindung zwischen Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums untereinander und die Anbindung der Mittelzentren an die übergeordnete Netzebene. Die B 62 wird als überregional bedeutsame Straßenverbindung eingestuft, da sie das Mittelzentrum Bad Salzungen mit dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Bad Hersfeld verbindet. Das Kriterium der großräumigen Netzebene - Anbindung von Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums an die europäische Netzebene wird bei der B 62 nicht erreicht.

Zu 3.: Aus der Straßenverkehrszählung 2005 liegen folgende Daten vor:

- B 19 südlich der Landesstraße (L)1027 ca. 7 400 Kfz/Tag, davon ca. 360 Schwerverkehr

- B 19 nördlich der L 1027 ca. 3 000 Kfz/Tag, davon ca. 230 Schwerverkehr

- B 62 östlich Bad Salzungen ca. 14 900 Kfz/Tag, davon ca. 1200 Schwerverkehr

- B 62 westlich Bad Salzungen ca. 11 400 Kfz/Tag, davon ca. 762 Schwerverkehr

Darüber hinaus liegen folgende Daten aus Dauerzählstellen vor (Jahresbericht 2009):

- B 62 Immelborn 16 376 Kfz/Tag, Anteil Schwerverkehr 6,6 Prozent

- B 19 Hohe Sonne 6 006 Kfz/Tag, Anteil Schwerverkehr 10,1 Prozent

- B 19 Walldorf 10 835 Kfz/Tag, Anteil Schwerverkehr 10,0 Prozent

Zu 4.: Der weitere zeitliche Verlauf des Planfeststellungsverfahrens für die B 62 Ortsumgehung Bad Salzungen

5. Bauabschnitt (BA) kann nicht genau abgeschätzt werden. Das Planfeststellungsverfahren ist aufgrund notwendiger Planänderungen unterbrochen worden.

Zu 5.: Das Planfeststellungsverfahren kann nicht parallel zum Realisierungswettbewerb fortgeführt werden. Die in das Planfeststellungsverfahren einzustellenden Planunterlagen müssen hinreichend genau sein und alle abwägungserheblichen Belange sowie die sich aus der geplanten Baumaßnahme ergebenden Auswirkungen auf Rechte Anderer erkennen lassen.

Die technische Gestaltung des Brückenbauwerks im Bereich der Werraquerung gestaltet sich aufgrund der verschiedenen Betroffenheiten (Kiesabbau, Vogelschutzgebiet mit EU-weiter Bedeutung, geologische Besonderheiten) sehr kompliziert. Erst nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs liegen die wesentlichen Angaben, wie z. B. Stützenstellung und Tragwerk, vor, die für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sind.