Rückführung ausländischer Gefängnisinsassen zur Haftverbüßung in ihre Heimatländer

Der Landtag wolle beschließen:

Der Hessische Landtag fordert die Bundesregierung auf, nicht nur schnellstmöglich das internationale Abkommen von 1997, welches die Rückführung ausländischer Gefängnisinsassen zur Haftverbüßung in ihrem Heimatland zum Inhalt hat, zu ratifizieren, sondern gleichzeitig geeignete außenpolitische Mittel zu ergreifen, um die übrigen Unterzeichnerstaaten zu einer möglichst zeitnahen Ratifizierung zu bringen.

Begründung:

Nach der bisherigen Rechtslage ist die Abschiebung ausländischer Verurteilter zur Haftverbüßung in ihr Heimatland nur möglich, wenn die Verurteilten selbst die Zustimmung dafür erteilt haben. Dazu waren aber bisher nur sehr wenige ausländische Verurteilte bereit. Ein internationales Abkommen (Zusatzprotokoll 1997), dem Deutschland beigetreten ist, eröffnet die Möglichkeit, ausländische Verurteilte, die nach § 49 Ausländergesetz nach ihrer Haftverbüßung abgeschoben werden müssten, zur Haftverbüßung in ihr Heimatland abzuschieben. Dieses internationale Abkommen ist bisher noch nicht in deutsches Recht umgesetzt worden. Dies ist bedauerlich, und es ist für den Hessischen Landtag nicht nachvollziehbar, weshalb der Deutsche Bundestag zögert, dieses internationale Abkommen zu ratifizieren. Eine Ratifizierung würde einen Schritt zur Entlastung nicht nur des hessischen Strafvollzuges darstellen. Allein im hessischen Strafvollzug befinden sich 40 v.H. ausländische Strafgefangene (Stand: 31. März 1999: 1.844 Gefangene, ohne Untersuchungsgefangene). Es macht keinen Sinn, für die Resozialisierung derjenigen ausländischen Straftäter zu sorgen, die nach Haftverbüßung in ihr Heimatland abgeschoben werden müssen. Zudem entfaltet das Abkommen auch eine generalpräventive Wirkung, die nicht unterschätzt werden darf. Die Bundesjustizministerin hatte sich mehrfach positiv darüber geäußert, das internationale Abkommen in deutsches Recht umzusetzen.

Deshalb verwundert es umso mehr, dass bisher kein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wurde. Auf die Initiative des Hessischen Justizministers hat die Justizministerkonferenz am 10. November 1999 beschlossen, dass sie nunmehr für eine rasche Ratifizierung des Zusatzprotokolls 1997 eintritt. Das Land Hessen hat im Justizhaushalt 2000 bereits einen Posten vorgesehen (Haushaltstitel 05 05 676 01), der es dem Ministerium ermöglicht, bei Überstellung ausländischer Straftäter zur Haftverbüßung in ihren Heimatstaaten Haftkosten zu erstatten.