Neue Lohnform in der Waldarbeit

Der Hessische Landtag unterstützt die Haltung der Landesregierung bei den nun bevorstehenden Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien, auf der Basis eines Monatslohnes mit Leistungselementen eine zukunftsfähige Lohnform zu finden, die den spezifischen Anforderungen der Waldarbeit angemessen ist.

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über den Stand der Verhandlungen zu berichten.

Begründung:

Die derzeit angewandten Tarifsysteme in Hessen entsprechen nicht mehr dem Entwicklungsstand der Forstbetriebe, die sich mittlerweile auch internationalen Anforderungen stellen müssen. Um diesen Problemen gerecht zu werden, haben die Tarifvertragsparteien eine paritätische Arbeitsgruppe beauftragt, einen Vorschlag für ein neues Leistungslohnmodell zu erarbeiten.

Die Arbeitsgruppe hat in ihrer letzten Sitzung einen Vorschlag unterbreitet, der im Ergebnis einen Monatslohn mit Leistungszulage beinhaltet. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe empfahlen aufgrund des Ergebnisses, unverzüglich Tarifverhandlungen aufzunehmen. Diese sind für die nächsten Monate geplant.

Ein solcher Monatslohn mit Leistungszulage wird den Anforderungen des Landes Hessens gerecht. Im Vergleich zu den wenigen Ländern, die einen reinen Monatslohn praktizieren, existieren deutliche Strukturunterschiede.

Diese ergeben sich zum einen aus der Anzahl der Waldarbeiter und zum anderen aus dem Mechanisierungsanteil und dem Gesamtpotenzial.

Darüber hinaus widerspricht die Einführung eines reinen Monatslohns den Zielen der aktuellen Tarifpolitik, wo durch Leistungsanreize eine höhere Effizienz erreicht werden soll.