Schulnetzplanung in Thüringen

Staatliche Schulträger in Thüringen sind nach den geltenden gesetzlichen Regelungen sowohl Landkreise als auch kreisfreie Städte. In einigen Landkreisen sind zudem Kommunen, Gemeinden und Gemeindeverbände staatliche Schulträger für die Grund- und Regelschulen. Neben den staatlichen gibt es zudem Schulen in freier Trägerschaft. Um die wohnortnahe Schule oder eine andere Schulform zu besuchen, besuchen Schülerinnen und Schüler teilweise auch Schulen anderer Schulträger. Diese Schulträger können innerhalb des Landkreises liegen oder am Rand des Landkreises auch der Schulträger des anderen Landkreises sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche staatlichen Schulträger gibt es in Thüringen und wie viele Schulen, Schülerinnen und Schüler sind diesen staatlichen Schulträgern jeweils zuzuordnen (gegliedert nach Schulträgern und Schulformen und jeweiliger Schülerinnen- und Schülerzahl?

2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den jeweiligen Schulverwaltungsämtern der staatlichen Schulträger tätig (gegliedert nach Schulträgern, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzahl der Verwaltungskräfte und des Personals direkt an den Schulen)?

3. Wie hoch sind die reinen Verwaltungskosten laut Haushaltsplan 2010 der Schulverwaltungen bei den einzelnen Schulträgern (Kosten der Schulverwaltungen in den Gemeinde- oder Landkreisverwaltungen angeben und dies dann auch als Verwaltungskosten pro Schülerin/Schüler)?

4. Welche Schulen in freier Trägerschaft gibt es derzeit in Thüringen (Schulname, örtlicher Sitz der Schule, Schulform und Träger), welche Anzahl von Schülerinnen und Schülern sind dort gemeldet und welche Anzahl an Lehrerinnen und Lehrern (zuzüglich sonstigem pädagogischen Fachpersonal) ist an diesen Schulen tätig?

5. Inwieweit sind für die staatlichen Schulträger in Thüringen gültige Schulnetzplanungen vorhanden, welche Gültigkeitsdauer haben diese im einzelnen und von welchem Datum stammt deren Zustimmung nach § 41 Abs. 4 Satz 1 Thüringer Schulgesetz (nach Schulträgern auflisten, Gültigkeitsdauer, Zustimmungsdatum)?

6. Sind bei den staatlichen Schulträgern Schulen in ihrem Bestand bis zum Jahr 2015 gefährdet (gegliedert nach Schulträgern, Name der Schule und Ort, gegebenenfalls Grund der Bestandsgefährdung)?

7. Inwieweit haben die staatlichen Schulträger in Thüringen für die Grund- bzw. Regelschulen die Einzugsbereiche aufgehoben (gegliedert nach Schulträgern)?

8. Gibt es Schulbezirke von Grund- und Regelschulen, welche vom Flächengebiet im Grundsatz zu verschiedenen örtlichen Schulträgern gehören und wenn ja, welche im Einzelnen?

9. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen in Thüringen eine Schule, die nicht zum jeweils örtlichen staatlichen Schulträger zugeordnet ist?

10.Wie viele genehmigte Gastschüler und Gastschülerinnen der einzelnen staatlichen Schulträger gibt es an den Thüringer Schulen (gegliedert nach Schulträgern, Name der Schule, Schulform und Anzahl der Schüler)? 11.Bestehen bezüglich der genehmigten Gastschüler und Gastschülerinnen Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Schulträgern und was sind die inhaltlichen Bestandteile dieser Vereinbarungen?

12.Wie viele Schüler und Schülerinnen, der genehmigten Gastschüler und Gastschülerinnen, besuchen nicht die Schule ihres örtlichen Schulträgers und welche Schulen sind das im Einzelnen (gegliedert nach Schulträgern, Name der Schule, Schulform und eigentlich zuständigem Schulträger nach dem Wohnsitz)?

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Februar 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die angefragten Daten sind in der Anlage 1 dargestellt.

Zu 2. und 3.: Die angefragten Daten der kommunalen Selbstverwaltung. Der Landesregierung liegen daher keine umfassenden statistischen Angaben vor. Die Daten, die den Haushaltsplänen der einzelnen Kommunen zu entnehmen sind, wurden in den Anlagen 2 und 3 zusammengefasst.

Zu 4.: In Thüringen gibt es mit Stand vom 3.schulstatistik-thueringen.de/ einsehbar.

Zu 5.: Die entsprechenden Daten sind in der Anlage 5 dargestellt.

Zu 6.: Angaben zu gefährdeten Schulstandorten sind nur durch die Schulträger möglich; der Landesregierung liegen aufgrund der kommunalen Zuständigkeit für die Schulnetzplanung keine entsprechenden Informationen vor.

Die Prüfung von Maßnahmen zur Veränderung der Schulorganisation bestehender Schulen erfolgt in dem Jahr, das dem beabsichtigten Vollzugstermin vorausgeht. Die Schulträger sind gehalten, fünf Monate vor dem geplanten Vollzug dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorzulegen. Folgende Schulträger haben die Schulbezirke für die Grund- und Regelschulen aufgehoben und für den gesamten Landkreis/Stadt einen gemeinsamen Schulbezirk gebildet: Saale-Orla-Kreis mit Wirkung vom 1. August 2003, Unstrut-Hainich-Kreis mit Wirkung vom 1.

Die Städte Gotha und Waltershausen sind selber Schulträger der ansässigen Grund- und Regelschulen.

Mit Wirkung vom 1. August 2005 wurden vom Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Schulbezirke der Grund- und Regelschulen innerhalb der Stadt Meiningen geöffnet.

Zu 8.: Folgende Kreise umfassen im Flächgebiet verschiedene staatliche Schulträger von Grund- bzw.:

Im Schuljahr 2010/2011 (Stichtag: 25. August 2010) besuchen 7 962 Schülerinnen und Schüler in Thüringen eine allgemein bildende Schule (außer Kolleg), die nicht zum jeweils örtlichen staatlichen Schulträger zugeordnet ist. Außerdem besuchen 1 600 Schülerinnen und Schüler Spezialschulen, bei denen der Freistaat Thüringen Schulträger ist.