durch welche Gruppierung wurde das Konzert organisiert und in welcher Form wurde für das Konzert

Dezember 2010, ein Soliabend fürs Braune Haus in Jena unter Beteiligung der rechtsextremen Band Frontalkraft statt. Veranstaltungsort des Konzertes war das Alte Labor in Unterwellenborn bei Saalfeld. Dieses ist auch das Vereinshaus des Red devils MC Saalfeld.

Bei der Beantwortung wird die Landesregierung gebeten, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vorn 1. Juli 2009 zu beachten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Durch wen bzw. durch welche Gruppierung wurde das Konzert organisiert und in welcher Form wurde für das Konzert geworben?

2. Welche Bands traten bei dem Konzert auf, woher kamen die auftretenden Bands und wie bewertet die Landesregierung diese?

3. Wie viele Teilnehmer besuchten das Konzert und aus welchen Bundesländern kamen diese?

4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Höhe des verlangten Eintrittspreises vor?

5. War das Konzert als private Feier deklariert?

a) Wenn ja, wurde im Vorfeld der Veranstaltung durch die Ordnungsbehörde der private Charakter der Veranstaltung geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Widerspricht der Zweck des Spendensammelns für einen Dritten dem Charakter einer privaten Veranstaltung und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

c) Wurde durch die kontrollierende Polizei am Veranstaltungsabend der private Charakter der Veranstaltung geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis? In welcher Form erfolgte ein Nachweis der persönlichen Einladung durch die Teilnehmer?

d) Wenn nein, lag eine Anzeige der Veranstaltung nach § 42 Ordnungsbehördengesetz vor und wie reagierte die zuständige Behörde (Untersagung, Auflagen o.ä.) auf die Anzeige und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis?

6. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über von Teilnehmern des Konzertes begangene Straftaten vor (bitte um Auflistung nach Straftatbestand)?

7. Wie viele Konzerte mit rechtsextremem Hintergrund fanden bisher im Alten Labor statt (bitte Auflistung mit Datum, Bands, Veranstalter, Teilnehmerzahl)?

8. Welche Informationen liegen der Landesregierung zur Struktur, Personenzahl, Treffpunkten sowie Aktivitäten der sogenannten FN Saalfeld vor?

9. Welche Überschneidungen des zum sogenannten FN Saalfeld gehörenden Personenkreises zu anderen rechtsextremen Organisationen und Strukturen sind der Landesregierung bekannt?

10.Sind der Landesregierung von dem Personkreis der sogenannten FN Saalfeld verübte Straf- und Gewalttaten bekannt? Wenn ja, welche?

11.Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Verbindungen zwischen Rechtsextremisten und Anhängern der Red devils Saalfeld vor?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Februar 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Das Konzert wurde durch einen Rechtsextremisten aus Pößneck organisiert. Nach eigenen Angaben wurden die Besucher über Internet sowie per SMS und E-Mail eingeladen.

Zu 2.: Es traten die Bands Frontalkraft (Brandenburg), Kinderzimmerterroristen, Ostfront sowie Hermunduren (alle Thüringen) auf. Bis auf Hermunduren sind die genannten Bands als rechtsextremistisch klassifiziert. Zur Band Hermunduren liegen bislang lediglich Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Ausrichtung vor, weshalb diese derzeit als Verdachtsfall bewertet wird.

Zu 3.: Die Konzertveranstaltung besuchten ca. 200 Angehörige der rechtsextremistischen Szene, welche überwiegend aus Thüringen, aber vereinzelt auch aus Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein anreisten.

Zu 4.: Der Veranstalter erbat einen freiwilligen Unkostenbeitrag in Höhe von zehn Euro pro Besucher.

Zu 5.: Ja; der Veranstalter hatte das zuständige Ordnungsamt vorab schriftlich über die private nicht öffentliche Feier anlässlich seines Geburtstages in Unterwellenborn informiert.

Zu Buchstabe a:

Die Ordnungsbehörde hat die erforderliche Überprüfung vorgenommen. Es lagen keine Erkenntnisse vor, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Ordnungsbehördliche Maßnahmen waren nach den vorliegenden Informationen nicht angezeigt. Die zuständige Polizeidienststelle wurde über die geplante Geburtstagsfeier unterrichtet.

Zu Buchstabe b:

Die Durchführung einer Spendensammlung widerspricht, unabhängig von deren Zweck, nicht dem privaten Charakter einer Veranstaltung. Vielmehr steht es dem Veranstalter grundsätzlich frei, seine private Veranstaltung so durchzuführen, wie er das möchte. Ich verweise an dieser Stelle auf Artikel 2 des Grundgesetzes.

Zu Buchstabe c:

Die Polizei hat am Abend der Veranstaltung Kontrollen, u. a. Personenüberprüfungen sowie Anreise- und Abfahrtskontrollen, durchgeführt. Dabei traten keine dem privaten Charakter der Veranstaltung entgegenstehende Erkenntnisse zu Tage.

Zu Buchstabe d:

Eine Anzeige nach § 42 Thüringer Ordnungsbehördengesetz (OBG) lag nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Buchstabe a verwiesen.

Zu 6.: Die Veranstaltung verlief störungsfrei. Es wurden keine Straftaten festgestellt.

Zu 7.: In dem Objekt Altes Labor in Unterwellenborn fand neben der Musikveranstaltung am 4. Dezember 2010 noch ein weiteres rechtsextremistisches Konzert am 15. Mai 2010 mit etwa 75 Teilnehmern statt. Dabei trat die Band Noie Werte (Baden-Württemberg) auf. Auch für dieses Konzert zeichnete ein Rechtsextremist aus Pößneck verantwortlich.

Darüber hinaus finden in dem Objekt Konzerte des nichtpolitischen Spektrums statt.

Zu 8.: Das seit 2010 bekannte Freie Netz Saalfeld (FN Saalfeld) wird dem neonazistischen Spektrum zugeordnet. Eine feste Kameradschaftsstruktur konnte bislang nicht festgestellt werden. Das FN Saalfeld tritt überwiegend mit Berichten und Mobilisierungsaufrufen auf ihrer gleichnamigen Internetpräsenz über rechtsextremistische Aktivitäten in Thüringen und bundesweit in Erscheinung. Zudem liegen Hinweise vor, dass vermutlich Angehörige des FN Saalfeld während einer Eröffnungsveranstaltung eines Nationalen Zentrums in Sachsen zum Thema Gender Mainstreaming referierten.

Zu 9.: Der Landesregierung ist bekannt, dass das FN Saalfeld organisatorisch ebenso wie das Freie Netz Jena und das Freie Netz Altenburg dem Mitteldeutschen Aktionsbündnis Freies Netz - einem rechtsextremistischem Infoportal für Mitteldeutschland - angehört.

Zu 10.: Angehörige der rechtsextremistischen Szene aus dem Raum Saalfeld traten in der Vergangenheit mit Ordnungswidrigkeiten, wie Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, und strafrechtlich durch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Körperverletzungsdelikte, Volksverhetzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch in Erscheinung. Die ermittelten Täter können aber nicht zweifelsfrei dem FN Saalfeld als deren Mitglieder zugeordnet werden.

Zu 11.: Die Verbindungen bestehen in der Nutzung der Räumlichkeiten des Red Devils MC Saalfeld durch Rechtsextremisten für ihre Aktivitäten sowie der Teilnahme einiger Mitglieder an solchen Veranstaltungen. Eine strukturelle Zusammenarbeit und gegenseitige ideologische Beeinflussung ist auch weiterhin nicht zu erkennen.