Küche der Thüringer Landesfeuerwehr und Katastrophenschutzschule. Es handelt sich um einen landeseigenen Küchenbetrieb

Der Pachtvertrag wurde auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Das Pachtverhältnis begann am 3. Januar 2011 mit einer Laufzeit von drei Jahren. Jeder Vertragsteil kann den Pachtvertrag mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ablauf schriftlich kündigen. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Küche der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule

Es handelt sich um einen landeseigenen Küchenbetrieb. Aus diesem Grund erfolgt keine Fremdvergabe.

Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Mensen, Cafeterien an den staatlichen Hochschulen des Freistaats

Dem Studentenwerk Thüringen ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 das Betreiben von Verpflegungseinrichtungen für Studierende durch Gesetz zugewiesen. Entsprechend entfällt eine Ausschreibung für die Vergabe der Verpflegungsleistung.

Cafeteria des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, Schulküchen der Sportgymnasien Erfurt, Jena und Oberhof sowie des Musikgymnasiums Weimar

Am Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, den Sportgymnasien Erfurt, Jena und Oberhof sowie dem Musikgymnasium Weimar erfolgt keine Fremdvergabe.

Geschäftsbereich des Thüringer Justizministeriums: Entfällt für die Anstaltsküchen der JVAen, da Fremdvergabe nicht erfolgt und die Verpflegung der Gefangenen eine Grundaufgabe zur Sicherstellung des Betriebes einer Justizvollzugsanstalt in Thüringen ist (gemäß der VV Wi).

Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forst, Umwelt und Naturschutz:

Aufgrund der äußerst geringen Kantinengrößen/Teilnehmerzahlen gibt es bei vergaberechtlichem Wettbewerb meist nur einen Anbieter.

Zu 9. und 10.: Geschäftsbereich des Thüringer Innenministeriums:

Die dem Land entstehenden Kosten sind auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in Zusammenarbeit mit dem THÜLIMA auf das machbare Minimum begrenzt worden.

Frage 10 kann nur ausgehend von den jeweiligen Umständen (gesetzlichen Vorgaben bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnungen) beantwortet werden.

Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Mensen, Cafeterien an den staatlichen Hochschulen des Freistaats

Im Wege der gesetzlich festgeschriebenen jährlichen Finanzhilfe des Freistaats Thüringen und der sonstigen gesetzlich festgelegten Finanzierungsmöglichkeiten wird die Erfüllung der dem Studentenwerk Thüringen übertragenen Aufgaben, unter anderem der Betrieb von Verpflegungseinrichtungen, sichergestellt.

Dies führt auch dazu, dass Studierende an Thüringer Hochschulen gute soziale Rahmenbedingungen vorfinden, die zu einem Studienerfolg beitragen.

Die Landesregierung hält die Höhe der gesetzlich festgeschriebenen Finanzhilfe, die dem Studentenwerk Thüringen zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben derzeit gewährt wird, für angemessen, um die Aufgabenerfüllung sicherzustellen und gute Rahmenbedingungen für Studierende an den Thüringer Hochschulen zu gewährleisten.

Cafeteria des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien

Bei der Cafeteria des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien muss die Angemessenheit der dem Land durch die Verpflegungseinrichtung entstehenden Kosten im Zusammenhang mit der Fort- und Weiterbildungsfunktion der Einrichtung gesehen werden.

Schulküchen der Sportgymnasien Erfurt, Jena und Oberhof sowie des Musikgymnasiums Weimar

An den Sportgymnasien und dem Musikgymnasium gilt als Grundlage für die Kosten der Verpflegung die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums vom 24. Juli 2006 über die Nutzung von Internaten und Wohnheimen sowie Gebühren für Unterkunft und Verpflegung, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 25. März 2009.

Geschäftsbereich des Thüringer Justizministeriums:

Die Sicherstellung der Verpflegung der Gefangenen mit einem Tagesverpflegungssatz (Rohstoffkosten) von ca. drei Euro je Gefangenen nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. wird als wirtschaftlich angesehen.

Der Tagesverpflegungssatz von derzeit ca. drei Euro ist derzeit noch ausreichend, um die vollwertige Verpflegung der Gefangenen sicherzustellen. Bei ansteigenden Preisen für die Rohstoffe ist der Verpflegungssatz dementsprechend anzupassen.

Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums:

Die Verpflegungskosten pro Teilnehmer und Tag im Bildungszentrum Gotha fließen in den Zuführungsbetrag an den Wirtschaftsbetrieb ein und werden vom Thüringer Parlament als Haushaltsgesetzgeber beschlossen. Die Verpflegungskosten sind ihrer Art nach notwendig, um die Teilnehmer zu versorgen. Diese Kosten sind nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit möglichst niedrig zu halten. Aus diesem Grunde finden in regelmäßigen Abständen Ausschreibungen statt, um unter Berücksichtigung von Qualität und weiteren Kriterien den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln.

Bei der Bewertung der Angemessenheit der Verpflegungskosten sind die Anforderungen an eine qualitativ gute und ausgewogene Ernährung ebenso zu berücksichtigen wie die haushalterischen Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Im Rahmen der für das Bildungszentrum Gotha veranschlagten Verpflegungskosten sind die Ernährungs- und Wirtschaftlichkeitserwägungen hinreichend aufeinander abgestimmt.

Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forst, Umwelt und Naturschutz:

Für die Kosten der Verpflegung gilt für die Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau (LVG) Erfurt und Fachschule Stadtroda mit Ausnahme hessischer Auszubildender an der LVG die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kulturministeriums vom 24. Juli 2006 über die Nutzung von Internaten und Wohnheimen sowie Gebühren für Unterkunft und Verpflegung des ehemaligen Thüringer Kulturministeriums, geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 25. März 2009 Nr. 22/2009, S. 971). Die Höhe der Verpflegungskosten für hessische Auszubildende regelt der Vertrag zwischen dem Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen und dem Freistaat Thüringen, vertreten durch die LVG Erfurt und dem Vertrag zwischen dem Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hessen-Thüringen e.V. und der LVG Erfurt.

Der Ausbildungscharakter der Fachschule für Agrar- und Hauswirtschaft der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft erfordert eine ganzheitliche Betrachtung, bei der eine Beschränkung auf die betriebswirtschaftlichen Aspekte nicht zielführend wäre.

Die Kantine in der Fachschule Stadtroda ist ein Ausbildungsbetrieb für Hausbewirtschafter, d. h., diese kochen gemeinsam mit den Ausbildern die Tagesgerichte für sich selbst, die übrigen Schüler der F,achschule und die benachbarten Schulen, deren Entgelt zum wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtung erheblich beiträgt.

Die Angemessenheit der dem Land durch die Verpflegungseinrichtung (Fachschule für Agrar- und Hauswirtschaft) entstehenden Kosten muss im Zusammenhang mit der Ausbildungsfunktion der Einrichtung gesehen werden.

Insbesondere an die personelle Ausstattung sind daher andere quantitative und qualitative Anforderungen zu stellen als an einen wirtschaftlich ausgerichteten Verpflegungsbetrieb.

Vor diesem Hintergrund müssen entstehende Kosten angemessen und vertretbar sein.

Dies lässt sich nicht einheitlich für alle Kantineneinrichtungen beziffern.