Trassenführung

Für die Verlegung der Bundestrasse 62 zwischen Bad Salzungen und Barchfeld im Wartburgkreis läuft seit 2006 ein Planfeststellungsverfahren. Speziell die Werraquerung im 5. Bauabschnitt mit Anbindung an die B 19 wird seit 20 Jahren diskutiert. Seit 16 Jahren liegt eine umweltverträgliche Kompromissvariante vor.

Die Streckenführung würde das Naturschutzgebiet und die geplante Erweiterung der Kiesabbaufläche etwa zu gleichen Teilen beschneiden und die künftige Grenze zwischen beiden Nutzungen bilden. Da nicht nur die Planungen zur B 62 und ihre Ortsumgehungen im Wartburgkreis, sondern auch die Umverlegung der B-19-Trasse bei Eisenach noch nicht abgeschlossen sind, stellen sich zahlreiche Fragen zum aktuellen Planungsstand der Straßenbaumaßnahmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Trassenführung ist zwischen der B 62 bei Bad Salzungen und der B 19 bei Barchfeld geplant (Werraquerung) (Trassenverlauf bitte auf Landkarte darstellen)?

2. In welcher Bauweise ist die Verbindung durch das Werratal (Werraquerung) geplant?

3. Wie ist der Stand zum Planfeststellungsverfahren nach Abschnitten und Zeiten?

4. Auf welchen Verkehrsprognosen und welchen Datengrundlagen beruhen die Planungen zur Werraquerung, zur Umverlegung der B 62 vom Hämbacher Kreuz bis Vacha sowie der B 19 von Waldfisch nach Eisenach?

5. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind im Zuge des Baues der Werraquerung geplant?

6. Wie ist der Planungsstand zur Umverlegung der B 62 zwischen Hämbacher Kreuz bis Vacha und wie soll dort die Trasse verlaufen (Trassenverlauf bitte auf Landkarte darstellen)?

7. Welche Trassenführung ist derzeit für die Umverlegung der B 19 zwischen Waldfisch nach Eisenach geplant (Trassenverlauf bitte auf Landkarte darstellen)?

8. Inwieweit werden Bürger und Bürgerinitiativen der Wartburgregion, Umweltverbände und kommunale politische Gremien, wie Naturschutzbeiräte, in die laufenden Planungen einbezogen und über den Planungsstand informiert?

9. Wie stellt sich die Kosten-Nutzen-Analyse zu den Baumaßnahmen B 62 und B 19 im Wartburgkreis dar?

10.Mit welchen Baukosten, nach Bauabschnitten, wird bei der Umverlegung der B 62 und der B 19 im Wartburgkreis gerechnet?

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. März 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die geplante Trassenführung (Trassenvariante 1c) ist der Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen.

Zu 2.: Im Bereich der Werraquerung ist ein Brückenbauwerk mit einer Länge von ca. 1 500 Meter vorgesehen. Die konkrete Bauweise wird noch im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs ermittelt.

Zu 3.: Hierzu wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 1074 des Abgeordneten Untermann (Drucksache 5/2132) verwiesen.

Zu 4.: Grundlage der Planungen sind die Bedarfsplanprognose 2015, Stufe vordringlicher Bedarf, und die Verkehrsprognose Thüringen-Verkehrskonzept 2020 (Prognosehorizont 2020).

Zu 5.: Für die ursprünglich in die Planfeststellung eingestellte Trassenführung wurden im Wesentlichen folgende Kompensationsmaßnahmen vorgesehen:

· Extensivierung artenarmer Auewiesen, Aufwertung Wachtelköniglebensraum,

· Gehölzpflanzungen (Leitstrukturen für Fledermäuse, Baumreihen/Baumgruppen am Eisberg),

· Renaturierung Salzwiesenflora (Bereich Erlensee), Instandsetzung Ochsengraben,

· Anlage eines Auwaldes und

· Anlage eines Amphibienlaichgewässers.

Im Rahmen der Erarbeitung der Planänderungsunterlagen wird infolge der neuen Trassenführung einschließlich des wesentlich längeren Brückenbauwerks die Eingriffsbilanz aktualisiert und damit auch der Umfang der Kompensationsmaßnahmen angepasst.

Zu 6.: Im Bereich Hämbacher Kreuz bis Vacha wird für die B 62 Ortsumgehung Dorndorf-Merkers die Entwurfsplanung erarbeitet. Der geplante Trassenverlauf ist der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 2) zu entnehmen.

Auf dieser Grundlage werden derzeit kleinräumige Variantenuntersuchungen zur Optimierung der Trasse auch unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten durchgeführt.

Zu 7.: In das seit Januar 2011 laufende Raumordnungsverfahren wurden fünf Variantenkombinationen (VK) eingestellt. Der Vorhabenträger bewertet die VK 4 gegenüber den anderen Varianten aufgrund ihrer verkehrlichen, entwurfstechnischen und wirtschaftlichen Vorteile als Vorzugsvariante (siehe Übersichtskarte, Anlage 3). Inwieweit diese Variante durch die Raumordnungsbehörde bestätigt wird, bleibt abzuwarten.

Zu 8.: Für die B 19n wurde am 20.Januar 2011 das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Gemäß § 22 Abs. 5 und 6 Thüringer Landesplanungsgesetz erfolgt in diesem Verfahren die Beteiligung der vom Vorhaben betroffenen Gemeinden und Landkreise, der Regionalen Planungsgemeinschaften, der sonstigen öffentlichen Stellen im Sinne des § 3 Nr. 5 Raumordnungsgesetz, der nach Naturschutzrecht in Thüringen anerkannten Verbände, soweit sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind, sowie von Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 Abs. 3 Raumordnungsgesetz. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch Auslegung der Unterlagen in den beteiligten Gemeinden.

Im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung des Naturschutzbeirats des Wartburgkreises am 24. Februar 2011 informierte die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau über den aktuellen Planungsstand.

Zu 9.: Im Rahmen der Bedarfsplananmeldung wurden für die Baumaßnahmen folgende Nutzen-Kosten-Verhältnisse ermittelt:

· B 19n zwischen Wilhelmsthal und Wutha-Farnroda einschließlich der Ortsumgehung Wutha-Farnroda 8,6

· B 62 Werraquerung 12,8

· B 62 Ortsumgehung Dorndorf-Merkers 6,1

In der vom Bund durchgeführten Bedarfsplanüberprüfung wurde der im Bedarfsplan 2004 nachgewiesene Nutzen vor dem Hintergrund der zu erwartenden Verkehrsentwicklungen bis 2025 grundsätzlich bestätigt.

Zu 10.: Die Baukosten der B 19n einschließlich der Ortsumgehung Wutha-Farnroda werden nach derzeitigem Vorplanungsstand und in Abhängigkeit von der Variantenkombination zwischen rund 99 Millionen Euro (VK 4) und 137,64 Millionen Euro (VK 2) veranschlagt.

Für die B 62 Werraquerung wird nach gegenwärtigem Stand mit Baukosten in Höhe von ca. 35,5 Millionen Euro und für die B 62 Ortsumgehung Dorndorf-Merkers mit ca. 36 Millionen Euro gerechnet.