Wie viele Zimmer werden im Internat des BZ Gotha bereitgestellt?

Februar 2011 hat folgenden Wortlaut:

Aufgrund der Beantwortung im Haushalts- und Finanzausschuss zum Haushaltsansatz Kapitel 06 06 Titel 682 01 - Zuführungen an den Wirtschaftsbetrieb des BZ Gotha, Nettoverpflegungssatz und Anzahl der im BZ Gotha ausgereichten Mittagessen - und den darauf veröffentlichten Zeitungsartikeln (Südthüringer Zeitung, Freies Wort) vom 3. Januar 2011 ergeben sich für mich Nachfragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Dienstleistungen werden vom BZ Gotha erbracht?

2. Welche Warenlieferungen werden vom BZ Gotha erbracht?

3. Wie viel Personal wird im BZ Gotha beschäftigt und was sind die jeweiligen Tätigkeiten?

4. Welche Finanzmittel für Heizung, Strom, Reinigung, Instandhaltung usw. werden aufgewandt?

5. Wie sieht die aktuelle ausführliche Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Kostenrechnung für das BZ Gotha aus?

6. Wie viele Zimmer werden im Internat des BZ Gotha bereitgestellt?

7. Wie viele Übernachtungen verzeichnete die Unterkunft pro Jahr seit 2000?

8. Welche Mahlzeiten werden vom BZ Gotha neben dem Mittagessen noch angeboten? Gibt es eine Tagungsversorgung in den Pausen?

9. In welcher Höhe werden den an den Lehrgängen teilnehmenden Beschäftigten Spesen für die Verpflegung abgezogen? Gibt es auch Abzüge/verrechnete Unterkunftskosten für die Übernachtungen?

10.Erhalten die Beschäftigten während der Lehrgänge Gutscheine o.ä.? Leisten sie einen Eigenanteil für die Verpflegung und Übernachtungen; gegebenenfalls in welcher Höhe?

11.Wie erfolgt die Abrechnung/Erstattung, wenn Beschäftigte außerhalb, z. B. in Pensionen, übernachten oder sich außerhalb selbst verpflegen?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. April 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Im BZ Gotha werden Dienstleistungen nur von der Zentralverwaltung und dem Wirtschaftsbetrieb erbracht.

Mit Beschluss der Landesregierung vom 7. März 2011 ist die Zuständigkeit für die Zentralverwaltung und den Wirtschaftsbetrieb für den Aus- und Fortbildungsstandort Gotha vom Thüringer Finanzministerium auf das Thüringer Innenministerium übergegangen.

In der Zentralverwaltung werden folgende Dienstleistungen erbracht:

· Internats- und Liegenschaftsverwaltung,

· Leistungen des Druckzentrums,

· Bibliothek und zentrale Verwaltungsleistungen.

Der Wirtschaftsbetrieb ist verantwortlich für

· Verpflegungsbereich,

· Haus- und Internatsdienste sowie

· Pförtner- und Reinigungsdienste.

Zu 2.: Es werden keine Warenlieferungen erbracht. Das Druckzentrum des BZ fertigt im Rahmen seiner Kapazitäten Druckerzeugnisse für Behörden und Einrichtungen des Freistaats.

Zu 3.: In der Zentralverwaltung und dem Wirtschaftsbetrieb sind zum Stand Februar 2011 insgesamt 50 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt.

a) Die Beschäftigten der Zentralverwaltung nehmen folgende Aufgaben wahr: Verwaltungsmitarbeiter 12 Bedienstete Bibliothek 4 Bedienstete Liegenschaften, Internatsverwaltung 8 Bedienstete Druckzentrum 5 Bedienstete

Von diesen 29 Beschäftigten arbeiten zwölf in Teilzeit.

b) Für den Wirtschaftsbetrieb des BZ Gotha ergeben sich folgende Kennzahlen: Wirtschaftsleitung, Finanzbuchhaltung 2 Bedienstete Mensabereich 6 Bedienstete Hausdienst 8 Bedienstete Pförtner 3 Bedienstete Sonstige Beschäftigungsverhältnisse 2 Bedienstete

Von den 21 Mitarbeitern arbeiten acht in Teilzeit.

Zu 4.: Eine detaillierte Übersicht ist in Anlage 1 dargestellt.

Die Kennzahlen beziehen sich auf das Haushalts- bzw. Geschäftsjahr 2009, da für das Jahr 2010 noch keine Endabrechnung von Kosten für die Bewirtschaftung der Liegenschaften erfolgt ist und der Jahresabschluss für den Wirtschaftsbetrieb des BZ Gotha noch nicht endgültig festgestellt ist.

Zu 5.: Der Wirtschaftsbetrieb des BZ Gotha ist als Landesbetrieb im Sinne von § 26 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) gemäß § 87 Abs. 1 LHO zur Rechnungslegung nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften verpflichtet. Jahresabschlüsse des Wirtschaftsbetriebs unterliegen der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Da die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 erst im 2. Quartal 2011 erfolgt, werden in Anlage 2 die Kennzahlen des Jahres 2009 vorgelegt.

Zu 6.: Das BZ Gotha verfügt über zwei Internate. Im Internat in der Eisenacher Straße stehen 84 Einzelzimmer in 21 Wohnungen zur Verfügung.

Das Internat im Haus IV am Standort Bahnhofstraße verfügt über 89 Zimmer, die als Dreibett- und Zweibettzimmer ausgestattet sind. Insgesamt stehen 238 Betten zur Verfügung.

Zu 7.: Angaben zur Anzahl der Übernachtungen können erst für den Zeitraum ab dem Jahr 2006 vorgelegt werden. In der folgenden Übersicht wurden bei der Berechnung der Anzahl der Übernachtungen für langfristige Belegungen 30 Tage pro Kalendermonat angesetzt.

Die Teilnehmer mit amtlicher Verpflegung werden in der Regel voll verpflegt; d.h., sie erhalten neben dem Mittagessen auch Frühstück und Abendessen.

Eine Tagungsversorgung wird nicht angeboten. Den Fortbildungsteilnehmern ist die Nutzung der Verpflegungsleistungen gegen Entgelt möglich.

Zu 9. und 10.: Die Bereitstellung von Verpflegungs- und Unterkunftsleistungen für Bedienstete des Freistaats, die an Ausbildungs-, Fortbildungs- und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen und die Anspruch auf Tagegeld und/ oder Erstattung von Übernachtungskosten gemäß Thüringer Reisekostengesetz oder die Anspruch auf Trennungsreisegeld/Trennungstagegeld und/oder Erstattung der Unterkunftskosten gem. Thüringer Trennungsgeldverordnung haben, erfolgt unentgeltlich in Form einer Verpflegung und Unterkunft von Amts wegen (amtliche Verpflegung und Unterkunft).

Bei Anordnung bzw. Genehmigung der amtlichen Verpflegung und Unterkunft erfolgt im Rahmen der Abrechnung von Dienstreisen bzw. Bearbeitung von Anträgen auf Trennungsgeld eine Verrechnung der unentgeltlichen Leistungen mit auf Tagegeld/Trennungsreisegeld/Trennungstagegeld auf die Erstattung von Übernachtungskosten/Kosten der Unterkunft.

Da die Kosten der amtlichen Verpflegung und Unterkunft geringer sind als die Ausgaben, die bei einer Auszahlung der Ansprüche an die Anspruchsberechtigten fällig wären, ist dieses Verfahren aus Sicht des Freistaats die finanziell günstigere Variante.