Landesregierung

Februar 2011 hat folgenden Wortlaut: Zwischen Leinefelde und Gotha ist der Ausbau der Bundesstraße (B) 247 zur Schnellstraße geplant, um die Erreichbarkeit der Stadt Mühlhausen zu verbessern. Dazu befinden sich Umgehungsstraßen für Großengottern und Mühlhausen derzeit in Planung beziehungsweise im Bau. Mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens zur Schaffung des Baurechts im Januar 2011 wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen zum Bauvorhaben Ortsumgehung (OU) Großengottern/Schönstedt gebeten. Bis zum 16. Februar 2011 können noch Einwände gegen die OU im Landesverwaltungsamt Weimar vorgebracht werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand zur Trassenplanung der B 247 von Leinefelde nach Gotha und im Detail zwischen Großengottern und Bad Langensalza (Linienführung, Regelquerschnitt, Brückenbauwerke und die Anzahl der Fahrspuren bitte auf Landkarte darstellen)?

2. Wie hoch gestalten sich die Kosten der Baumaßnahme der B 247 von Leinefelde nach Gotha und im Detail zwischen Großengottern und Bad Langensalza, nach Bauabschnitten?

3. Wie viele Brückenbauwerke werden zwischen Leinefelde und Gotha sowie im Detail zwischen Großengottern und Bad Langensalza, in welcher Bauweise und zu welchen Kosten pro Bauwerk, errichtet?

4. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind und wurden im Zuge der Straßenbaumaßnahme zwischen Leinefelde und Gotha sowie im Detail zwischen Großengottern und Bad Langensalza geplant?

5. Wie entwickelte sich das Verkehrsaufkommen auf der B 247 zwischen Mühlhausen (Kreuzung B 249) und Bad Langensalza (Kreuzung B 84) sowie zwischen Leinefelde und Gotha in den vergangenen zwanzig Jahren jährlich?

6. Auf Grund welcher Prognosen wurde der Ausbau der B 247 zwischen Mühlhausen (Kreuzung B 249) und Bad Langensalza (Kreuzung B 84) sowie zwischen Leinefelde und Gotha geplant?

7. Wurde bei der Baumaßnahme der B 247 zwischen Mühlhausen und Großengottern bereits ein Planfeststellungsverfahren abgeschlossen?

8. Welche Auswirkungen auf die Umwelt sind im Zuge des Ausbaus der B 247 zwischen Mühlhausen und Bad Langensalza sowie zwischen Leinefelde und Gotha zu erwarten?

9. Aus welchem Grund erfolgt ein vierspuriger Ausbau der B 247, wenn nach der Verkehrsprognose ein Ausbau mit wechselnden Überholstreifen möglich wäre?

10.Wie hoch sind die Mehrkosten, die durch den vierspurigen Ausbau im Vergleich zu einem Ausbau mit wechselnden Überholstreifen entstehen?

11.Zum Schutz des Feldhamsters soll auf dem Gelände des ehemaligen Betonwerkes Großengottern ein Komplexbiotop errichtet werden. Wie viele Jahre vor Beginn der Straßenbaumaßnahmen muss nach Auffassung der Landesregierung mit der Errichtung des Komplexbiotops begonnen werden?

12.Warum ist eine weitere Prüfung des Verkehrsbedarfs bei der Verlegung der B 247 zwischen Hessen und Thüringen entbehrlich, wenn die Baumaßnahme gesetzlich im Bundesverkehrswegeplan festgeschrieben wurde (Kleine Anfrage 1076/Frage 2)? 13.Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, Projekte im Bundesverkehrswegeplan angesichts veränderter Prognosewerte einer erneuten Prüfung zu unterziehen?

14.Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, auf den Bund einzuwirken, die Projekte im Bundesverkehrswegeplan zu priorisieren und mit realistischen Finanzierungsvereinbarungen zu untersetzen?

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. April 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Trassenplanung der B 247 von Leinefelde nach Gotha hat folgenden Stand:

- Abschnitt Kallmerode: bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss liegt vor,

- Abschnitt Mühlhausen/Seebach: Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen,

- Abschnitt Großengottern/Schönstedt: Planfeststellungsverfahren nicht abgeschlossen,

- Abschnitt Bad Langensalza: unter Verkehr,

- Abschnitt Lengefelder Warte/Wolkramshäuser Mühle: Vorplanung.

Hinsichtlich der weiteren Fragen wird auf den Übersichtslageplan in Anlage 1 verwiesen.

Zu 2.: Nach gegenwärtigem Stand sind folgende Kosten zu veranschlagen:

- Abschnitt Kallmerode: ca. 18,2 Millionen Euro,

- Abschnitt Mühlhausen/Seebach: ca. 66 Millionen Euro,

- Abschnitt Großengottern/Schönstedt: ca. 35,7 Millionen Euro,

- Abschnitt Bad Langensalza: abfinanziert,

- Abschnitt Lengefelder Warte/Wolkramshäuser Mühle: ca. 12,6 Millionen Euro.

Zu 3.: Über die bereits im Zuge der Ortsumgehung Bad Langensalza vorhandenen Brücken hinaus sind folgende weitere Brückenbauwerke geplant:

- Abschnitt Kallmerode: vier Brücken,

- Abschnitt Mühlhausen/Seebach: 27 Brücken,

- Abschnitt Großengottern/Schönstedt: zehn Brücken.

Aussagen zur Bauweise und den Kosten pro Bauwerk können nach derzeitigem Stand nicht gemacht werden.

Zu 4.: Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen sind der Anlage 2 zu entnehmen.

Zu 5.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor.

Zu 6.: Grundlage der Planungen sind folgende Prognosen und Untersuchungen:

- Bedarfsplanprognose 2015,

- Verkehrsprognose Thüringen-Verkehrskonzept 2020,

- Verkehrsuntersuchung der B 247/B 176n im Verkehr 2020 im Netzkonzept 2020 (SSP Consult 02/2008),

- Verkehrsuntersuchung zur B 247 OU Großengottern/Schönstedt vom Juni 2009 (Viaproject und SSP Consult).

Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Zu 8.: Die zu erwartenden Auswirkungen sind der Anlage 3 zu entnehmen.

Zu 9.: Der 4-streifige Ausbau ist anerkannter Bedarf des aktuellen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen. Ein dreistreifiger Ausbau widerspräche dem gesetzlichen Auftrag.

Die B 247 ist in Verbindung mit der B 4 und der B 176 die zeitgünstige Verbindung zwischen dem Autobahndreieck Drammetal (A 7/A 38) und dem Autobahnkreuz Erfurt (A 4/A 71) und für den Güterfernverkehr von besonderem Interesse. Die geplante Beseitigung der Ortsdurchfahrten von Dingelstedt, Mühlhausen, Großengottern und Gräfentonna führt im Übrigen zur Verlagerung sowohl überregionaler als auch regionaler Verkehre zur B 247 und zur Entlastung des nachgeordneten Landes- und Kreisstraßennetzes. Aufgrund dieser Funktion im Netz ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsbelastung zwischen Bad Langensalza und Mühlhausen bis zum Jahr 2020 auf etwa 20 000 bis 21 000 Kraftfahrzeuge/24 Stunden erhöhen wird.

Zu 10.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Kostenberechnungen vor.

Zu 11.: Der Rückbau des Betonwerks und die Errichtung des Komplexbiotops soll ein Jahr vor Baubeginn der Ortsumgehung Großengottern erfolgen. Die abschließende Entscheidung erfolgt mit dem Planfeststellungsbeschluss.

Zu 12.: Es wird auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen vom 21. März 1996, Az. 4 C 26.94). Danach entscheidet der Gesetzgeber mit der Aufnahme eines Bau- oder Ausbauvorhabens in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen nicht nur verbindlich über die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Zielsetzungen des § 1 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz, sondern auch über das Bestehen des Bedarfs.

Die Entscheidung über die Aufnahme eines Vorhabens in den Bedarfsplan trifft der Gesetzgeber anhand umfangreicher Untersuchungen und Analysen nach sorgfältiger Abwägung zwischen der mit dem Vorhaben verfolgten Zielsetzung und den vom Vorhaben berührten Belangen. Das Fernstraßenausbaugesetz ist daher im Hinblick auf Netzverknüpfung und Ausbautyp sowie Straßenklasse für die Planung und auch Überprüfung in der Planfeststellung verbindlich.

Zu 13.: Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen wurde kürzlich überprüft. Dabei wurde der Bedarf für die darin enthaltenen Projekte erneut bestätigt.

Zu 14.: Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist mit der Festlegung des Vordringlichen Bedarfs eine Priorisierung erfolgt. Die Einordnung der Vorhaben in den jährlichen Straßenbauplan erfolgt im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung durch den Deutschen Bundestag. Einer Finanzierungsvereinbarung bedarf es nicht.