LBS Immobilien

Die LBS Immobilien und die S-Landesimmobilien sind 100-prozentige Töchter der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba). Die LBS Immobilien betreibt Büros in Erfurt und Jena, die S-Landesimmobilien ein Büro in Erfurt. Der Freistaat Thüringen ist über seine Beteiligung an der Helaba Miteigentümer der beiden Gesellschaften.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches Konzept verfolgt die Helaba mit den Thüringer Standorten der LBS-Immobilien und der S-Landesimmobilien.

2. Wie ist die Rückbindung der Entscheidungsebenen der beiden Gesellschaften auf die Gesellschafter gesichert?

3. Hat die Landesregierung Kenntnis über aktuelle oder geplante Strukturveränderungen der LBS Immobilien und der S-Landesimmobilien Wenn ja, welche und wie bewertet sie diese?

4. Hat die Landesregierung Kenntnis über Veränderungen bezüglich der Anwendung von Tarifverträgen in den beiden Wenn ja, warum sind diese Änderungen notwendig?

5. Hat die Landesregierung Kenntnis über die Offerierung von Aufhebungsverträgen an Mitarbeiter der beiden und die Gründe hierfür? Wenn ja, welche?

6. Sollte die Helaba aus Sicht der Landesregierung ihre Repräsentanzen oder die ihrer Töchter in Thüringen aufgeben? Wie wird diese Auffassung begründet?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. April 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die LBS Immobilien und die S-Landesimmobilien betreiben derzeit an 28 Standorten in Thüringen das Immobilienvermittlungsgeschäft.

Laut Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) ist beabsichtigt, das Geschäft in Thüringen auszubauen und weitere geeignete Standorte zu gewinnen.

Zu 2.: Als Alleingesellschafterin hat die Helaba die Geschäftsführer der LBS Immobilien und der S-Landesimmobilien bestellt. Sie ist somit in der Lage, auf alle strategischen Geschäftsentscheidungen Einfluss zu nehmen.

Zu 3.: Nach Angaben der Helaba sind derzeit bei beiden Gesellschaften keine Strukturveränderungen geplant.

Zu 4.: In der LBS Immobilien und der S-Landesimmobilien gilt nach Informationen der Helaba der Manteltarifvertrag der Wohnungswirtschaft. Angabegemäß sind diesbezüglich Veränderungen nicht beabsichtigt.

Zu 5.: Die Landesregierung hat keine Kenntnis über eine aktuelle Offerierung von Aufhebungsverträgen an Mitarbeiter.

Zu 6.: Aus Sicht der Landesregierung sind keine Gründe ersichtlich, weshalb dies erforderlich sein sollte.

Nach Angaben der Helaba ist derzeit weder bei der LBS Immobilien noch bei der S-Landesimmobilien geplant, Repräsentanzen bzw. Standorte in Thüringen aufzugeben. Die Helaba selbst hat gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 der Satzung ihren Sitz in Frankfurt am Main und in Erfurt. Über Repräsentanzen in Thüringen verfügt sie nicht.