Jugendamt

März 2011 hat folgenden Wortlaut:

Nach Medienberichten (Freies Wort vom 28. Februar 2011) steigen die staatlichen Unterhaltsvorschusszahlungen, weil zunehmend Unterhaltspflichtige ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die Kosten tragen Bund, Land und Kommunen zu je einem Drittel. Rund 19 000 Menschen würden im Freistaat Unterhaltsvorschussleistungen beziehen.

Nach diesem Medienbericht soll nur ein kleiner Teil der Vorschusszahlungen bei den säumigen Unterhaltspflichtigen zurückgeholt werden. Diese so genannte Rückgriffsquote soll zwischen zwölf und 16 Prozent liegen.

Für die Auszahlung der Unterhaltsvorschussleistungen und die Geltendmachung der Leistungen gegenüber den säumigen Unterhaltspflichtigen sind die kreisfreien Städte und Landkreise im übertragenen Wirkungskreis zuständig. Das Land übt dabei sowohl die Rechtsaufsicht als auch die Fachaufsicht aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe haben die kreisfreien Städte und Landkreise in den Jahren 2008 bis 2010 in wie vielen Fällen Unterhaltsvorschuss gezahlt (bitte Einzelaufstellung nach kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Haushaltsjahren)?

2. In welcher Höhe haben die kreisfreien Städte und Landkreise in den Jahren 2008 bis 2010 in wie vielen Fällen von den säumigen Unterhaltspflichtigen Rückzahlungen der Vorschusszahlungen erwirkt und realisiert? Wie hoch ist die Rückgriffsquote? (bitte Einzelaufstellung nach kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Haushaltsjahren)

3. Wie bewertet die Landesregierung die unterschiedlichen Rückgriffsquoten bei den einzelnen kreisfreien Städten und Landkreisen? Worin liegen die Ursachen für diese Unterschiede?

4. Welche konkreten Maßnahmen haben die kreisfreien Städte und Landkreise im nachgefragten Zeitraum realisiert, um die Rückgriffsquote zu erhöhen (bitte Einzelaufstellung nach kreisfreien Städten und Landkreisen)?

5. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat das Land im Rahmen der Fachaufsicht die kreisfreien Städte und Landkreise bei der Erhöhung der Rückgriffsquote unterstützt?

6. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geboten, um die Rückgriffsquote zu erhöhen, und wie werden diese begründet? Was plant in diesem Zusammenhang die Landesregierung im Jahr 2011?

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. April 2011 wie folgt beantwortet: Einführend ist festzuhalten, dass die Landkreise und kreisfreien Städte das Unterhaltsvorschussgesetz als Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises durchführen, mit der Folge, dass sich die staatliche Aufsicht auf die Überwachung der Rechtmäßigkeit beschränkt.

Zu 1.: Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2010 sowie die entsprechenden Fallzahlen können den als Anlage 1 und 2 beigefügten Tabellen entnommen werden.

Zu 2.: Die Höhe der Unterhaltsvorschussrückzahlungen in den Jahren 2008 bis 2010, die Fallzahlen sowie die Rückgriffsquoten können den als Anlage 3 bis 6 beigefügten Tabellen entnommen werden. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass sich in der Darstellung der Statistik ab dem Jahr 2009 eine Änderung ergeben hat.

Zu 3.: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rückgriffsquote hinsichtlich der Effizienz des Rückgriffs eine lediglich relative Aussagekraft hat. Sie wird bundesweit nach dem Verhältnis Einnahmen/Ausgaben berechnet. Das bedeutet, dass die Rückgriffsquote bei gleichbleibenden oder auch steigenden Einnahmen sinken kann, wenn die Ausgaben in dem betreffenden Haushaltsjahr steigen.

Der Grund für die unterschiedlichen Rückgriffsquoten liegt in unterschiedlichen lokalen strukturellen Entwicklungen sowie örtlichen Einkommensverhältnissen. Eine direkte Auswirkung auf die Effizienz dürfte hingegen die unterschiedliche personelle Ausstattung der UV-Stellen vor Ort haben.

Zu 4.: Gemäß § 1 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Unterhaltsvorschussgesetz führen die Landkreise und kreisfreien Städte das Unterhaltsvorschussgesetz als Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises durch.

Interne Maßnahmen der Kreise und kreisfreien Städte zur Verbesserung des Rückgriffs entziehen sich daher einer Bewertung oder Einwirkung seitens der Landesregierung. Wie zu Frage 5 ausgeführt wird, leistet das Thüringer Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde aber selbstverständlich Hilfestellung zu Einzelfragen der Durchsetzung bis hin zur Vollstreckung.

Zu 5.: Neben der regelmäßigen Schulung zu Fragen des Rückgriffs im Rahmen der zweimaligen jährlichen Treffen der UV-Stellen mit Vertretern des Landes ist die Rückgriffsproblematik Gegenstand des Fortbildungsangebotes des Landesjugendamtes. Im Jahr 2010 wurden beispielsweise drei Fortbildungskurse für die Thüringer Jugendämter angeboten, welche das Thema Rückgriff einschließlich Auslandsrückgriff nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz beinhalteten. Neben diesen zentralen Schulungen leistet das Thüringer Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde Hilfestellung zu Einzelfragen der Durchsetzung bis hin zur Vollstreckung.

Zu 6.: Um die Rückgriffsquote zu erhöhen, werden die zu Frage 5 dargelegten Maßnahmen weiterhin verstärkt angeboten.