Landesregierung

März 2011 hat folgenden Wortlaut:

Die DEGES plant in den Südthüringer Gemeinden Rohr und Obermaßfeld im Zuge der Fertigstellung der A 71 Ortsumgehungen. Mit den Ortsumgehungen sollen die Orte vom Durchgangsverkehr entlastet werden.

Die Bürger der Gemeinde Rohr befürchten hohe Abgas- und Lärmbelastungen sowie Probleme bei Hochwasser, wenn ein Straßendamm die Ausdehnungsflächen der Flüsse Hasel und Schwarza beschneidet.

Sie schlagen ein Durchfahrtsverbot für LKW ab 7,5 Tonnen vor, um den Durchgangsverkehr abzuhalten.

An der L 1131 ist demnach eine Kette von Ortsumgehungen parallel zur A 71 geplant, obwohl mit dem Bau der Autobahn der ländliche Raum entlastet werden sollte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sehen die Varianten für den Trassenverlauf der Ortsumgehung Rohr und der Ortsumgehung Obermaßfeld-Grimmenthal aus (bitte jeweils auf Karten darstellen)?

2. Wie hoch sind die Kosten pro Bauabschnitt, getrennt für beide Ortsumgehungen?

3. Aufgrund welcher Notwendigkeiten, Verkehrsmessungen und Verkehrsprognosen sollen die Ortsumgehungen errichtet werden?

4. Bei welchen Planungsschritten gab es welche Formen der Bürgerbeteiligung bzw. Bürgerbefragungen und wie ist die weitere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geplant?

5. Wurde oder wird in Erwägung gezogen die Ortsdurchfahrt Rohr in Richtung Autobahn für LKWs über 7,5 Tonnen zu sperren?

6. Wie ist der aktuelle Planungsstand der beiden Ortsumgehungen und wann beginnen die Planfeststellungsverfahren?

7. Kollidiert die geplante Werra-Dammbrücke in Obermaßfeld-Grimmenthal mit dem Hochwasserschutz der Werra?

8. Wird durch die Querung der Werra in Obermaßfeld-Grimmenthal die Flugroute von Fledermäusen beeinträchtig und wenn ja, wie?

9. Wie hoch waren die Verkehrszahlen der Ortsdurchfahrten Rohr (L 1131) vor dem Bau der A 71 und nach der Verkehrsfreigabe sowie 2005 und 2010?

10.Wie hoch waren die Verkehrszahlen der Ortsdurchfahrt durch Obermaßfeld-Grimmenthal (L 1131) aus Richtung Rohr vor dem Bau der A 71 und nach der Verkehrsfreigabe sowie 2005 und 2010?

11. Die DEGES hat eine Verkehrsbelegung für 2020 von 3 000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden für den Abschnitt Obermaßfeld-Grimmenthal prognostiziert. Inwiefern ist dieses Verkehrsaufkommen ein Grund für die geplanten Baumaßnahmen?

12.Wie soll die derzeitige Straßenführung der L 1131 über die Werra in Obermaßfeld-Grimmenthal, die derzeit über eine Behelfsbrücke führt, in Zukunft geregelt werden?

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. April 2011 (Eingang: 27. April 2011) wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Varianten für den Trassenverlauf sind in den beigefügten Anlagen dargestellt.

Zu 2.: Die geplanten Kosten betragen für die Ortsumgehung Obermaßfeld-Grimmenthal ca. 5,7 Millionen Euro (netto) und für die Ortsumgehung Rohr ca. 8,7 Millionen Euro (netto).

Zu 3.: Ziel der Ortsumgehung Rohr ist die Entlastung der engen Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr. Gemäß Verkehrsuntersuchung der DEGES vom Februar 2010 sind für das Jahr 2020 in der Ortsdurchfahrt Rohr bis zu 12 000 Kraftfahrzeuge/24 Stunden prognostiziert. Durch die Ortsumgehung kann der Durchgangsverkehr auf maximal 700 Kraftfahrzeuge/24 Stunden reduziert werden.

Durch die Ortsumgehung Obermaßfeld-Grimmenthal wird eine hochwasserfreie Zufahrt ohne Tonnagebeschränkung zur Landesstraße (L) 3089 geschaffen und damit die Ortslagen Obermaßfeld einschließlich Gewerbegebiet Grimmenthal und Einhausen mit einer leistungsfähigen Straße an das südlich der Werra gelegene überörtliche Straßennetz angeschlossen. Darüber hinaus begründet sich die Notwendigkeit darin, dass die L 1131 als Bedarfsumleitung für die A 71 zwischen den Anschlussstellen Meiningen Nord und Meiningen Süd dient.

Zu 4.: Im Rahmen einer Einwohnerversammlung der Gemeinde am 27. September 2010 hat die DEGES über den Stand der Projektbearbeitung der Ortsumgehung Obermaßfeld-Grimmenthal informiert.

Zur Ortsumgehung Rohr hat die DEGES Abstimmungen mit den Gemeindevertretern geführt. Eine Bürgerinformation ist nach Genehmigung der Entwurfsplanung vorgesehen.

Die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in den Planfeststellungsverfahren.

Zu 5.: Eine Sperrung der Ortsdurchfahrt Rohr im Zuge der L 1140 und L 1131 für LKWs über 7,5 Tonnen wurde und wird nicht in Erwägung gezogen. Mit Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung ist die Ortsdurchfahrt Rohr zur Gemeindestraße umzustufen. Dann obliegt es dem zukünftigen Baulastträger, gemeinsam mit Verkehrsbehörde und Polizei, über eine Verkehrsbeschränkung im Zuge der Ortsdurchfahrt zu befinden.

Zu 6.: Die Planungen befinden sich derzeit im Stadium der Entwurfsplanung. Zum Beginn der Planfeststellungsverfahren kann gegenwärtig noch keine Aussage getroffen werden.

Zu 7.: Die Planung der Werra-Dammbrücke in Obermaßfeld-Grimmenthal wird in Abstimmung mit den zuständigen Wasserbehörden so erfolgen, dass diese nicht mit dem Hochwasserschutz der Werra kollidiert.

Die derzeitige L 1131 zwischen der L 3089 und der Ortsumgehung Obermaßfeld-Grimmenthal wird zur Gemeindestraße abgestuft. Die Behelfsbrücke wird zurückgebaut. Die vorhandene Gewölbebrücke bleibt mit Lastbeschränkung bestehen und soll im Einbahnverkehr mit Lichtzeichenregelung befahren werden.