Immissionsschutzgesetz

März 2011 hat folgenden Wortlaut:

Nach Informationen des Mitteldeutschen Rundfunks vom 26. Februar 2011 ist das Gelände Weira an einen Investor verkauft worden, der eine Photovoltaik-Anlage und ein Logistik-Zentrum errichten möchte. Der Investor sei auch zur Beräumung von dort immer noch lagernden Abfällen verpflichtet worden.

In der Vergangenheit ereigneten sich auf dem Gelände der Deponie mehrere Brände, zumeist verursacht durch Selbstentzündung des unsachgemäß und in nicht genehmigten Mengen abgelagerten Abfalls.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Abfallmengen mit welcher stofflichen Zusammensetzung lagern gegenwärtig auf dem oben genannten Gelände?

2. Gehen von diesen Abfallstoffen Gefahren für Menschen und die Umwelt aus, wenn ja, womit ist dies zu begründen?

3. Wer wäre für die Beräumung des Geländes vom verbleibenden Abfall zuständig? Darf der Investor dazu verpflichtet werden und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

4. Gab es gegenüber der ehemals auf dem Gelände ansässigen Firma zur Aufbereitung organischer Stoffe gerichtliche Verfahren, wenn ja, welcher Art und welchen Stand hat das Verfahren erreicht?

5. Welche finanziellen Aufwendungen kommen gegebenenfalls auf denjenigen zu, der die verbliebenen Abfallmengen zu beräumen hat? Muss möglicherweise auf die öffentliche Hand zurückgegriffen werden, die auch den größten Teil der bereits entsorgten Mengen finanzierte (vgl. Drucksache 4/4530: Landesmittel in Höhe von 1,86 Millionen Euro wurden bisher zur Verfügung gestellt)?

6. Sind die eingangs beschriebenen Vorhaben des potenziellen Investors bereits genehmigt und welcher zeitliche Rahmen ist für die Errichtung der Photovoltaik-Anlage bzw. des Logistik-Zentrums vorgesehen?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. April 2011 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung: Zunächst ist festzustellen, dass es sich bei dem Gelände der insolventen V.A.S.- Firmengruppe im Industrieund Gewerbegebiet Weira nicht um eine Deponie, sondern um Ablagerungen von Abfällen aus der dort betriebenen Kompostanlage handelt. In den Medien wird jedoch überwiegend der Begriff Deponie verwendet.

Der Fachdienst Umwelt im Landratsamt Saale-Orla-Kreis ist für die umweltrechtliche Überwachung des Objektes zuständig.

Zu 1.: Auf dem Gelände befinden sich noch 6 000 Tonnen Fertigkompost/Substrate, ca. 10 000 Tonnen Siebrückstände/Biomasse und ca. 30 000 Tonnen Rottematerial in der ehemaligen Produktionshalle.

Auf den angrenzenden Grundstücken im Gewerbegebiet lagern außerdem noch Materialien, die von der ehemaligen Firma verursacht wurden. Dabei handelt es sich um bis zu 14 000 Tonnen nicht spezifikationsgerechten Kompost (Kompost, der in einzelnen Parametern die Forderungen der Bioabfallverordnung überschreitet) sowie ca. 3 000 Tonnen Siebüberlauf, welcher in einer angrenzenden, benachbarten Halle lagert.

Zu 2.: Nach Abschluss der Ersatzvornahme im Oktober 2008 geht das Landratsamt davon aus, dass von den dort lagernden Stoffen keine Gefahren für Menschen oder die Umwelt ausgehen.

Zu 3.: Das Gelände wurde vom Insolvenzverwalter an einen neuen Grundstückseigentümer, die Schall Verwaltungs Felix-Wankel-Str. 17, 72108 Rottenburg, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Schall (Vertrag vom 2. Juni 2010), verkauft.

Über die Gestaltung des Kaufvertrages liegen keine Informationen vor.

Neben dem Verursacher von illegalen Abfallablagerungen kann unter bestimmten Bedingungen auch der Grundstückseigentümer zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle herangezogen werden. Rechtsgrundlage ist § 21 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Verbindung mit § 12 Thüringer Abfallgesetz.

Der neue Grundstückseigentümer hat sich gegenüber der zuständigen Behörde, dem Landratsamt zur Beräumung der Abfälle bereit erklärt.

Nach den Darlegungen des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis wurde ein verwaltungsrechtliches Verfahren bisher nicht eingeleitet und ist zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht beabsichtigt.

Zu 4.: Bei dem gerichtlichen Verfahren, das durch einen Beitrag des MDR im Januar dieses Jahres thematisiert wurde, handelt es sich um ein Strafverfahren, das die Staatsanwaltschaft Gera im Rahmen ihrer Zuständigkeit führt. Zum Stand des Verfahrens kann keine Auskunft gegeben werden.

Zu 5.: Die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle und deren Finanzierung liegen in der Hand des Grundstückseigentümers bzw. deren Subunternehmer/Auftragnehmer. Indem der Grundstückseigentümer sich zur Beräumung der Abfälle bereit erklärt hat (auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen) wird derzeit nicht von einer Finanzierung durch die öffentliche Hand (mittels Ersatzvornahme) ausgegangen. wird seitens der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Saale-Orla-Kreis, überwacht.

Die Höhe der erforderlichen Kosten zur Entsorgung der Abfälle ist nicht bekannt und wird durch die derzeitige Marktsituation bei der Abfallentsorgung sowie die jeweiligen Entsorgungswege bestimmt.

Zu 6.: Nach den Darlegungen des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis sind die beschriebenen Vorhaben gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsfrei.

Die Errichtung der Photovoltaikanlage bedarf auch keiner Genehmigung gemäß Thüringer Bauordnung.

Entsprechend Mitteilung durch den Saale-Orla-Kreis wurde mit der Errichtung der Photovoltaikanlage auf den Dächern von zwei am Standort erworbenen Hallen bereits begonnen, so dass der in einer Presseveröffentlichung durch den Investor avisierte Fertigstellungstermin Mai 2011 entsprechend dem anlässlich einer Ortsbegehung am 31. März 2011 festgestellten Baufortschritt realistisch zu sein scheint.