Landesregierung

· Max (Maximilian LEMKE) - Jena, Auftritte bei rechtsextremistischen Veranstaltungen:

- 12. Juni 2010 Pößneck Thüringentag der nationalen Jugend, 120 Teilnehmer, außerdem Auftritt von Aufbruch (Baden-Württemberg), Thrima (Mecklenburg-Vorpommern) und 12 Golden Years

· Torstein (Torsten HERING) - Sondershausen, Auftritte bei rechtsextremistischen Veranstaltungen:

- 3. Juli 2010 Buchhofen (Bayern)

- 13. November 2010 Bad Langensalza, nach Polizeierkenntnissen 70 Teilnehmer

Zu 2.: Bei den nachfolgend genannten Bands haben sich in erster Linie durch gemeinsame Auftritte mit rechtsextremistischen Bands - teilweise in einschlägigen Szeneobjekten - deutliche Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Ausrichtung ergeben und zur Klassifizierung als Verdachtsfall geführt. Dabei wurden in zwei Fällen Tonträger durch einen rechtsextremistischen Vertrieb bzw. durch ein Label mit rechtsextremistischen Bezügen veröffentlicht. Darüber hinaus erhielt das Mitglied einer Band im Vorfeld eines geplanten Auftritts einen Platzverweis wegen Verstoßes gegen § 86 a Strafgesetzbuch, der Auftritt kam in der Folge nicht zustande. Im Einzelnen:

· Extreme Rage - bislang ohne regionale Zuordnung geplante Auftritte bei rechtsextremistischen Veranstaltungen:

- 20. Februar 2010 Erfurt - Konzert verhindert

· Frontal 18 - bislang ohne regionale Zuordnung Auftritte bei rechtsextremistischen Veranstaltungen:

- 6. Februar 2010 Pößneck, 97 Teilnehmer, außerdem Auftritt von 12 Golden Years und Nordic Blue (vermutlich als Pseudonym zu Verschleierungszwecken von diversen einschlägigen Bands verwandte Bezeichnung)

- 6. März 2010 Kirchheim, 150 Teilnehmer, außerdem Auftritt von Strongside (Sachsen-Anhalt), System-Infarkt und KZT

· Askeregn - vermutlich Ilmenau Auftritte bei rechtsextremistischen Veranstaltungen:

- 25. September 2010 Kirchheim, 35 Teilnehmer, außerdem Auftritt von Koltum (Portugal) und Sekhmet (Tschechien)

· MG 42 - bislang ohne regionale Zuordnung geplante Auftritte bei rechtsextremistischen Veranstaltungen:

- 4. September 2010 Kirchheim, 67 Teilnehmer, kein Auftritt von MG 42

· Hermunduren - bislang ohne regionale Zuordnung Auftritte/geplante Auftritte bei rechtsextremistischen Veranstaltungen:

- 4. September 2010 Kirchheim, 67 Teilnehmer, kein Auftritt von Hermunduren

- 4. Dezember 2010 Unterwellenborn, 200 Teilnehmer, außerdem Auftritt von Frontalkraft (Brandenburg), KZT und Ostfront

Darüber hinaus liegen weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, von deren öffentlicher Bekanntgabe unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen nach Abwägung aller abgesehen wird. Hiervon betroffen sind Musikgruppen/Liedermacher, bei denen sich die bislang wenigen Erkenntnisse lediglich zu einem vagen Anfangsverdacht zusammenführen lassen.

Aufgrund des Umstandes, dass sich diese bestehenden Verdachtsmomente momentan noch nicht weiter erhärten lassen, würde die Nennung der betroffenen Gruppen/Liedermacher im Kontext einer Anfrage zur rechtsextremistischen Musiklandschaft in Thüringen angesichts der derzeit bestehenden Erkenntnislage einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bedeuten.

Zu 3.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Über die dort erwähnten Auftritte hinaus liegen weitere Erkenntnisse vor, die durch andere Stellen außerhalb Thüringens übermittelt und von dort mit einem Verschlussgrad versehen wurden. Eine Weitergabe dieser Informationen hätte möglicherweise zur Folge, dass das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz künftig vom Austausch vertraulicher Informationen - etwa innerhalb des Verfassungsschutzverbunds - ausgeschlossen wird, insbesondere dann, wenn der Herausgeber befürchten muss, dass sein Geheimhaltungsinteresse gegenüber dem Informationsinteresse Dritter zurücksteht und er dadurch selbst nicht mehr die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen erhalten würde. Aus diesem Grund steht der Mitteilung dieser Erkenntnisse Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen entgegen.

Zu 4.: Denis SCHONER, Bandmitglied von Totenburg, kandidierte auf Platz 5 der NPD-Liste für die Stadtratswahl 2009 in Gera.

Andre STEINIGER und ein weiteres Bandmitglied von Eternal Bleeding wurden als Angehörige des Freien Netzes Altenburg bekannt. Darüber hinaus war STEINIGER von März 2007 bis April 2008 Schatzmeister im NPD-Kreisverband Altenburger Land.

Norman HELBING, Bandmitglied der Kinderzimmerterroristen (KZT) ist derzeit Schatzmeister des NPDKreisverbands Kyffhäuserkreis. Diese Funktion wurde bis 2009 durch den Liedermacher Torsten HERING besetzt.

Der Liedermacher Jürgen VOIGT war Direktkandidat der NPD im Ilm-Kreis zur Thüringer Landtagswahl 2009.

Maximilian LEMKE, ebenfalls Liedermacher, ist als Sympathisant des FN Jena in Erscheinung getreten.

Es liegen der Landesregierung darüber hinaus weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Der Mitteilung dieser Information steht Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen entgegen. Im Unterschied zu den o. g. Personen würde die Nennung der Personen, auf die sich die Erkenntnisse beziehen, präzise Rückschlüsse auf die Informationsquellen und auf die Arbeitsweise des ermöglichen. Dadurch bestünde die konkrete Gefahr, dass sich die Zugangs- und Informationslage künftig erheblich verschlechtern würde, so dass szeneinterne Informationen zu aktuellen Entwicklungen der durch eine hohe Fluktuation geprägten rechtsextremistischen Musikszene - beispielsweise hinsichtlich der Gründung, der Auflösung und der Veränderungen in der Zusammensetzung der Musikgruppen - verspätet oder gar nicht mehr beschafft werden können. Die Aufgabenerfüllung des würde dadurch erheblich beeinträchtigt.

Zu 5.: Es wird auf die Antwort der Landesregierung zur Frage 3 der Kleinen Anfrage 1071 vom 22. November 2010 (Drucksache 5/2167) verwiesen.

Zu 6.: Das beobachtet nicht gezielt Unternehmen wie z. B. Ladengeschäfte oder Versandfirmen, sondern seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend politisch bestimmte ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen von Personenzusammenschlüssen, die darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen. Insoweit werden dem Unternehmen in der Regel dann bekannt, wenn ihre Betreiber in extremistischen Zusammenhängen in Erscheinung treten. Allerdings darf selbst bei einer erwiesenen Zugehörigkeit eines Unternehmers zur extremistischen Szene nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass auch sein Unternehmen betreffend den Geschäftszweck und die Geschäftstätigkeit einer extremistischen Ausrichtung unterliegt. Eine solche Einschätzung darf erst dann getroffen werden, wenn eine Reihe von Erkenntnissen in ihrer Gesamtheit den Schluss rechtfertigen, dass die betreffenden Untenehmen nicht ausschließlich zur Bestreitung des Lebensunterhalts des Inhabers, sondern auch die Unternehmenstätigkeit darauf gerichtet ist, die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts zu unterstützen. Das heißt, solange die Erkenntnisse zu einem Unternehmer bislang lediglich dazu geführt haben, sein Unternehmen als Verdachtsfall zu klassifizieren, verstieße die Nennung des betroffenen Unternehmens im Kontext einer Anfrage zum Rechtsextremismus gegen Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Sie würde angesichts der derzeit bestehenden Erkenntnislage einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und deren Grundrechte auf Berufsfreiheit sowie der Eigentumsgarantie bedeuten.

Zu 7.: Die nachfolgenden Musikveranstaltungen wurden nicht als rechtsextremistische Konzerte bewertet:

· 17. April 2010 Kirchheim; 120 Teilnehmer, Auftritt von Kategorie C/Hungrige Wölfe (Bremen) und Notlöhsung (Sachsen-Anhalt)

· 19. Juni 2010 Unterwellenborn;

226 Teilnehmer, Auftritt von Kategorie C/Hungrige Wölfe (Bremen)

· 11. Dezember 2010 Unterwellenborn;

200 Teilnehmer, Auftritt von Kategorie C/Hungrige Wölfe (Bremen)