JVA

Im offenen Vollzug stehen in der Mutter-Kind-Abteilung für Frauen mit ihren Kindern geräumige Einzelzimmer zur Verfügung. Im Übrigen sind die Gefangenen im offenen Vollzug überwiegend (je nach Auslastung) gemeinschaftlich (nicht mehr als zwei Gefangene pro Haftraum) untergebracht.

Die Belegungssituation kann nicht differenziert nach Frauen aus Thüringen und Frauen aus Sachsen (seit Oktober 2009 auch Sachsen-Anhalt) dargestellt werden. In den Jahren 2006 und 2007 hatte die JVA eine nicht unerhebliche Überbelegung zu beklagen. In den Jahren 2008 und 2009 näherten sich die Belegungsfähigkeit und die tatsächliche Belegung an, weil die Gefangenenzahlen stark rückläufig waren. Der sprunghafte Anstieg im Oktober/November 2009 ist allein der Aufnahme von Frauen aus Sachsen-Anhalt geschuldet. Seitdem bewegt sich die Belegung wieder im Toleranzbereich zur Belegungsfähigkeit.

Da die weiblichen Gefangenen aus Thüringen gemeinsam mit den weiblichen Gefangenen aus Sachsen und seit 2009 auch aus Sachsen-Anhalt - im sächsischen Justizvollzug untergebracht sind, können ihnen dort angesichts der höheren Gesamtzahl an weiblichen Gefangenen bessere Behandlungs- sowie schulische und berufliche Förderungsmöglichkeiten angeboten werden.

Dabei werden frauentypische Berufsfelder berücksichtigt, jedoch nicht ausschließlich angeboten. Die Veränderungen in der modernen Arbeitswelt ermöglichen es zunehmend auch Frauen, in gewerblich-technischen Berufen tätig zu werden. Deshalb sind die beruflichen Maßnahmen auf diese Entwicklung ausgerichtet.

Schulische Maßnahmen:

- Hauptschulkurs

- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) in den Berufsfeldern Textiltechnik/Bekleidung und Ernährung/Hauswirtschaft

Darüber hinaus kann im Wege einer Verlegung in die JVA Dresden die Teilnahme am dortigen Realschulkurs ermöglicht werden.

Berufliche Maßnahmen:

- Qualifizierung von Strafgefangenen in Vorbereitung auf die beruflich-soziale Integration - Berufsfortbildungswerk (bfw)

- Modulare Qualifizierung im Ausbildungsberuf Modenäherin - Berufsausbildungs-Förderverein der Region Chemnitz e.V.

- Modulare Qualifizierung im Berufsfeld Lager und Logistik (Ausbildungsberuf Fachlageristin) - bfw

- Modulare Qualifizierung im Berufsfeld Bauten- und Objektbeschichterin im Maler- und Lackierergewerbe mit sozialpädagogischer Betreuung - Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft (bsw) Veränderungen seit 2006:

Der Hauptschulkurs wurde durchgehend angeboten.

Die medizinische Versorgung der weiblichen Gefangenen in der Teilanstalt Reichenhain der JVA Chemnitz wird von einem hauptamtlichen Anstaltsarzt und einer vertraglich verpflichteten Gynäkologin sichergestellt.

Die Haft- und Unterbringungssituation der weiblichen Gefangenen aus Thüringen entspricht den Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes. Nach § 150 Strafvollzugsgesetz können die Länder u.a. für den Frauenvollzug länderübergreifende Vollzugsgemeinschaften bilden.

Die im Berichtszeitraum für Frauen vorgesehene offene Vollzugsabteilung der JVA Untermaßfeld verfügte über Hafträume für jeweils zwei bis drei Gefangene, separate Duschen, Küchen und Toiletten sowie einen Freizeit- und einen Sportraum. Die dort untergebrachten weiblichen Gefangenen absolvierten Lehrgänge der Grone-Bildungszentren Bereich Garten- und Landschaftsbau sowie Floristik (Gala). Diese Bildungsmaßnahmen beinhalteten zum Teil einen IHK-Abschluss.

Die Frauen im offenen Vollzug der JVA Untermaßfeld wurden vom dortigen hauptamtlichen Anstaltsarzt und bei Bedarf unter Hinzuziehung von Fachärzten (z. B. Gynäkologe) medizinisch betreut.

Seit Beginn des Jahres 2011 wurde die offene Vollzugsabteilung für Frauen von der JVA Untermaßfeld in die JVA Tonna verlegt.

Zu 3.: Während es bei der Entwicklung der in Sachsen untergebrachten weiblichen Gefangenen aus Thüringen keine signifikanten Veränderungen gab - die Zahl schwankte regelmäßig um die Zahl 70 -, war die Zahl der im offenen Vollzug der JVA Untermaßfeld befindlichen Frauen rückläufig. Dies ist nicht auf die Spruch- und Anordnungspraxis der Gerichte, sondern vielmehr darauf zurückzuführen, dass das in der JVA Chemnitz vorgehaltene Behandlungs- und Resozialisierungsangebot aufgrund der wesentlich höheren Gesamtzahl der dort inhaftierten Frauen im Vergleich zu dem Bildungsangebot für Frauen in der JVA Untermaßfeld deutlich umfangreicher und differenzierter ist. Daher zogen die meisten weiblichen Gefangenen aus Thüringen einen Verbleib in der JVA Chemnitz ihrer Verlegung in die JVA Untermaßfeld vor.

Da hinsichtlich der Haftdauer und Deliktsstruktur keine Daten vorliegen, können keine Gründe für deren Entwicklung benannt werden. Auch eine Prognose ist insoweit nicht möglich.

Aus jetziger Sicht ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der weiblichen Gefangenen des Freistaats Thüringen in den nächsten drei Jahren nicht nennenswert ändern wird.

Zu 4.: Zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt wurde ausdrücklich vereinbart, dass Grundlage für den gemeinsamen Frauenvollzug in der JVA Chemnitz die Regelungen des Freistaats Sachsen sind. Daher haben die Thüringer Landesregierung und die Gremien des Thüringer Landtags keine Entscheidungskompetenzen bzw. unmittelbaren Einflussmöglichkeiten im Rahmen der für den Frauenvollzug bestehenden länderübergreifenden Vollzugsgemeinschaft.

Auf Wunsch und in Absprache mit der sächsischen Staatsregierung können Informationsbesuche von Abgeordneten des Thüringer Landtags in der JVA Chemnitz durchgeführt werden.

Zu 5.: Schwangere weibliche Gefangene aus Thüringen sind grundsätzlich im geschlossenen Vollzug der JVA Chemnitz untergebracht. Sie werden dort in den offenen Vollzug übernommen, wenn sie dessen besonderen Anforderungen genügen und nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeit des offenen Vollzugs zu Straftaten missbrauchen werden.

Die medizinische Versorgung schwangerer Frauen ist durch eine Frauenärztin gewährleistet. Eine Hebamme berät und betreut die Frauen. Diese erhalten als zusätzliche Verpflegung, u. a. Obst, Milchprodukte und Säfte. Außerdem wird ihnen - soweit erforderlich - ein längerer Aufenthalt im Freien ermöglicht.

Der Sozialdienst vermittelt schwangeren Frauen bei Bedarf Kontakte zum Verein pro familia sowie zu den zuständigen Jugendämtern und begleitet die Gefangenen zu erforderlichen Gesprächen. Außerdem unterstützt er sie bei der Beantragung der Erstausstattung des Kindes.

Schwangere Frauen, die in der offenen Vollzugsabteilung der JVAUntermaßfeld untergebracht waren, konnten selbständig ortsansässige Gynäkologen in deren Praxen zu regelmäßigen Kontrollen aufsuchen. Ihnen wurden geeignete Arbeitsplätze zugewiesen.

Zu 6.: Der Umgang der alleinerziehenden Mutter mit ihren Kindern während der Inhaftierung in der JVA Chemnitz ist im Einzelfall von der Unterbringung der Kinder bei Angehörigen oder Pflegefamilien, der örtlichen Entfernung und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln der jeweiligen Betreuungsperson abhängig.

Die Besuchszeit für Strafgefangene beträgt mindestens eine, regelmäßig jedoch vier Stunden im Monat.

Gefangenen, die Ausgang und/oder Urlaub erhalten, wird eine Stunde monatlich Besuch gewährt. Jugendstrafgefangenen werden monatlich zusätzlich zwei Stunden Besuch mit Angehörigen bewilligt. An Sonntagen besteht für Gefangene aus Thüringen die Möglichkeit, bis zu drei Stunden zusammenhängend Besuch zu empfangen.

Die Besuchsdurchführung mit Kindern findet in der Regelbesuchszeit statt. Davon ausgenommen sind Besuche von Kindern mit Pflegeeltern bzw. einem Vertreter des Jugendamtes.

Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung Erwachsener zum Besuch zugelassen. Ab 14 Jahre dürfen Kinder ihre inhaftierte Mutter unter Vorlage eines gültigen Dokumentes allein besuchen.

Im Besuchsbereich ist ein kindgerecht eingerichtetes Zimmer mit Spielecke einschließlich Kindertisch und -stühlen vorhanden.

Es werden folgende familienorientierte Maßnahmen angeboten:

- Mutter-Kind-Begegnungstage richtet der Sozialdienst gemeinsam mit den Gefangenen aus. Dieses Angebot soll die Beziehung zwischen Mutter und Kind fördern. Die Begegnungstage werden auch themenbezogen ausgestaltet, indem Gefangene für ihre Kinder beispielsweise eine Nikolausfeier oder ein Frühlingsfest ausrichten.

- Familientage für Gefangene mit ihren Kindern und Angehörigen in der Mutter-Kind-Abteilung

- Gespräche für Personensorgeberechtigte, Angehörige oder Lebenspartner unter Einbindung der Gefangenen

Mit Inkrafttreten des sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes am 1. Januar 2008 wurden die Besuchszeiten für Jugendstrafgefangene und damit auch für junge Mütter und um zwei Stunden erweitert.