Wie viele Schüler besuchen in diesem Schuljahr in Thüringen eine staatliche Förderschule ein Förderzentrum

Oktober 2001 hat folgenden Wortlaut:

Aus allen Schulamtsbereichen gibt es für das Schuljahr 2001/2002 Hinweise auf erhebliche Defizite in der Förderbedürfnisse für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Dies bestätigte auch der Kultusminister im Septemberplenum dieses Jahres.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Schüler besuchen in diesem Schuljahr in Thüringen eine staatliche Förderschule, ein Förderzentrum bzw. eine Förderschuleinrichtung in freier Trägerschaft?

2. Wie viele Lehrer an Förderschulen und Sonderpädagogische Fachkräfte werden nach dem Faktorenmodell der Verwaltungsvorschrift laut Anlage 2 für alle staatlichen Förderschulen dafür im Freistaat benötigt?

3. Wie viele Stellen sind derzeit noch unbesetzt (getrennt nach Sonderpädagogischen Fachkräften und Lehrern)?

4. Wie viele Wochenstunden im Förderunterricht und für Fördermaßnahmen können dadurch nicht abgesichert werden?

5. Wie will die Landesregierung den Anspruch eines jeden Schülers mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf eine umfassende qualifizierte spezifische Förderung sichern?

6. Welche Erkenntnisse gibt es, dass die Faktorenberechnung für die einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte auch eine ausreichende und spezifische Förderung zulassen?

7. Wie viele sonderpädagogisch qualifizierte Lehrer und Sonderpädagogische Fachkräfte werden für die ausreichende und spezifische Förderung nach Punkt 6 in diesem Schuljahr benötigt, wie viele fehlen?

8. Wie viel ausgebildetes Personal, getrennt nach Förderschwerpunkten, hält das Kultusministerium dafür vor?

9. Wie viele Lehrer und Sonderpädagogische Fachkräfte mit einer sonderpädagogischen Qualifikation sind in einem Teilzeitverhältnis beschäftigt?

10. Gibt es Überlegungen, diesen Pädagogen längerfristig als nur über die jährlich des Mangelfachs bzw. über die planmäßige Mehrarbeit zur Erfüllung der Förderbedürfnisse eine Stellenerhöhung anzubieten?

Wenn nein, warum nicht?

11. Führt die Regelung zur finanziellen Abgeltung von planmäßiger Mehrarbeit zu einer Minuszuweisung von Lehrerund Präsenzstunden in einzelnen Schulamtsbereichen?

10. Dezember 2001

Wenn Punkt 11 mit ja beantwortet wird, welche Maßnahmen werden dagegen durch die Landesregierung getroffen?

13. Welche Überlegungen gibt es im Kultusministerium zu einer Erhöhung der Faktorenzuweisung bei Schülern mit Förderbedarf im emotionalen und sozialen Handeln?

14. Welche Maßnahmen verfolgt die Landesregierung, um den schon über Jahre als chronisch bezeichneten Mangel an ausgebildeten Sonderpädagogen zu beheben und Neueinsteigern mit einer sonderpädagogischen Ausbildung eine Perspektive in Thüringen zu bieten?

15. Wie viele Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden - entsprechend der Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift - integrativ beschult,

a) zielgleich und in welchen Förderschwerpunkten,

b) zieldifferent und in welchen Förderschwerpunkten?

16. Wie viele Wochenstunden für Lehrer und Sonderpädagogische Fachkräfte sind nach dem Faktorenmodell dafür notwendig?

17. Wie viele wurden wirklich zugewiesen (getrennt nach Lehrer und Sonderpädagogische Fachkräfte)?

Wie viele sind davon durch speziell ausgebildetes Personal besetzt?

19. Wie viele Lehrerwochenstunden stehen für präventive Maßnahmen entsprechend der Richtlinie zur besonderen Förderung von Schülern mit Lernschwierigkeiten an den Grund- und Regelschulen zur Verfügung?

20. Wie viele Lehrerwochenstunden wurden von den Grund- und Regelschulen dafür beantragt und wie viele wurden gewährt?

21. Nach welchen Maßgaben erfolgte die Zuweisung der Wochenstunden an Förderschulen für spezielle Aufgaben und sonstige dienstliche Obliegenheiten? Wie wurde der Bedarf ermittelt und wie viele Stunden stehen in den einzelnen Schulämtern im jeweiligen Schulamtspool zur Verfügung?

22. Wie viele Stunden von Punkt 21 werden tatsächlich gewährt?

23. Ist mit dem Stundenvolumen nach Punkt 21 eine Betreuung über den Rahmen der Pflicht- und Ergänzungsstunden an allen Förderschulen Thüringens gesichert?

24. Was beabsichtigt die Landesregierung zur Behebung der Probleme bei der Umsetzung des § 18 a des Förderschulgesetzes zu tun?

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. November 2001 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: In Thüringen lernen im Schuljahr 2001/2002 15 169 Schüler an staatlichen Förderschulen und 2 717 Schüler an Förderschulen in freier Trägerschaft.

Zu 2.: An den staatlichen Förderschulen werden nach dem genannten Berechnungsmodell 1 963 Vollzeitbeschäftigte an Lehrern und 685 Vollzeitbeschäftigte an Sonderpädagogischen Fachkräften (SPF) benötigt.

Zu 3.: Zur des derzeitigen Gesamtbedarfs, einschließlich des Bedarfs für die Schulamtspauschale, fehlen derzeit bei Lehrern 184 Vollzeitbeschäftigte und bei den SPF 61 Vollzeitbeschäftigte.

Zu 4.: Rechnerisch können bis zu 2 440 Stunden Fördermaßnahmen nicht abgedeckt werden.

Da jedoch in der Verwaltungsvorschrift für die Organisation der Schuljahre 2001/2002 und 2002/2003 vom 26. Januar 2001 der Anteil des Förderunterrichts je Klassenstufe als Höchststundenzahl angegeben ist und jede Schule nach den individuellen Förderbedürfnissen der Kinder und Jugendlichen den Anteil des Förderunterrichts festlegt, sind über die tatsächliche Abdeckung des Förderunterrichts ohne nachträgliche Erfassung keine Angaben möglich.

Zu 5.: Die spezifische Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt nicht nur im Förderunterricht und in den Fördermaßnahmen. In einem didaktisch-methodisch differenziert aufbereiteten Unterricht und in den genannten Fördermaßnahmen und im Förderunterricht wird auf die Förderbedürfnisse eines jeden einzelnen Schülers Rücksicht genommen.

Der Unterrichtsbedarf wird in der derzeitigen Situation gegebenenfalls durch schulinterne Optimierungsmaßnahmen abgesichert. Dazu gehören klassenstufenübergreifender Unterricht, Erhöhung der Schülerzahlen pro Klassen, Zusammenlegung von Klassen in einzelnen Stunden und Einsatz von SPF im Unterricht. Gerade im Förderunterricht und bei den Fördermaßnahmen ist es möglich, flexibel mit Klassen- und Gruppengrößen zu operieren und trotzdem jedem Schüler sonderpädagogische Förderung zukommen zu lassen.

Die rechnerisch nicht abgedeckten Stunden im Bereich der Fördermaßnahmen fallen in der Regel nicht aus, sondern werden durch eine vertretbare Aufhebung der Doppelbesetzung durch SPF abgesichert.

Zu 6.: Die Berechnung nach dem Sockel-Faktoren-Modell erfolgt auf der Basis der in der Thüringer Förderschulordnung festgelegten Klassenmesszahlen. Sie lassen eine angemessene sonderpädagogische Förderung zu.

Zu 7.: Zur Sicherung des Gesamtbedarfs, einschließlich der Schulamtspauschale, werden nach dem Sockel-Faktoren-Modell und der Anlage 4 der Verwaltungsvorschrift bei Lehrern 2 214 Vollzeitbeschäftigte und bei den Sonderpädagogischen Fachkräften 711 Vollzeitbeschäftigte benötigt.

Angaben zum Fehlbedarf wurden bereits zu Frage 3 aufgeführt.

Zu 8. und 9.: Von 2 412 Lehrern besitzen 1 242 eine sonderpädagogische Zusatzausbildung, 823 befinden sich davon in einem Teilzeitarbeitsverhältnis mit der Möglichkeit, die Arbeitszeit zu flexibilisieren.

Derzeit sind 760 Sonderpädagogische Fachkräfte im Landesdienst, davon haben über 60 Prozent eine sonderpädagogische Qualifikation. 165 Sonderpädagogsiche Fachkräfte befinden sich in einem Teilzeitverhältnis. nach sonderpädagogischen Fachrichtungen im Schuljahr 2001/2002 ist derzeit noch nicht möglich.

Zu 10.: Nein, da ab dem Schuljahr 2004/2005 der Bestand an Lehrkräften den Bedarf voraussichtlich decken wird. Bis dahin ist eine am Bedarf der einzelnen Schule orientierte Erhöhung für das jeweilige Schuljahr sachgerecht.

Zu 11.: nein

Zu 12.: entfällt

Zu 13.: Eine Veränderung der Faktorenzuweisung für Schüler mit Förderbedarf im emotionalen und sozialen Verhalten wird vom Kultusministerium geprüft. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen.

Zu 14.: Eine der im Rahmen der Möglichkeiten der Landesregierung liegenden Maßnahmen zur Stabilisierung der Lehrerversorgung ist die vorrangige, zeitnahe Verbeamtung der Lehrer an Förderschulen, soweit diese die Voraussetzungen erfüllen.

Die bisherigen Maßnahmen zur sonderpädagogischen Qualifikation werden fortgesetzt (berufsbegleitendes Studium von Lehrern an der Universität Erfurt und Qualifizierung von SPF). Darüber hinaus werden über das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien universitäre Lehrgänge zum Erlangen von sonder4 pädagogischen Qualifikationen in Fachrichtungen angeboten, die durch die Universität Erfurt nicht abgedeckt werden können (z. B. 2001 Sehbehindertenpädagogik, 2002 Hörbehindertenpädagogik).

Weiterhin werden 60 im Landesdienst befindliche Erzieher zu SPF qualifiziert.

Zu 15.: Nach dem Faktoren-Modell sind für die integrative Beschulung 2 655,54 Lehrerwochenstunden und 2 112,554 Wochenstunden für SPF nötig.

Zu 17.: Den Schulen wurden alle Lehrerwochenstunden und 1 408,85 Wochenstunden für SPF zugewiesen.

Zu 18.: Die Umsetzung der sonderpädagogischen Förderung wird je nach Ressourcen und individueller Bedürftigkeit geregelt.

Einerseits geschieht dies durch die Zuweisung von sonderpädagogischem Fachpersonal, vor allem im Schulversuch Veränderte Schuleingangsphase und bei Kindern und Jugendlichen mit Sinnesbehinderungen. Andererseits wird durch die beratende und unterstützende Funktion der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste die sonderpädagogische Förderung gewährleistet. Eine differenzierte Aufgliederung nach Stunden ist hier nicht möglich, da sich je nach Entwicklungsverlauf die Förderbedürfnisse der einzelnen Kinder und Jugendlichen ändern.

Zu 19.: Für präventive Maßnahmen entsprechend der Richtlinie zur besonderen Förderung von Schülern mit Lernschwierigkeiten sind den Schulämtern zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt worden. Bei Bedarf beantragen Grund- und Regelschulen für Wochenstunden zusätzlich zur Schulpauschale beim Schulamt.

Eine Vorabbenennung der tatsächlich benötigten Stunden ist nicht möglich, da der Bedarf erst aus der konkreten Situation im Lernprozess entsteht.

Zu 20.:

Es wurden 1 921 Lehrerwochenstunden beantragt und gewährt.

Zu 21. und 22.:

Den Bedarf an Stunden für die Schulamtspauschale melden die staatlichen Schulen bei den Schulämtern an. Im Rahmen der dialogischen Optimierung wird der Gesamtbedarf an Stunden für die Schulamtspauschale festgelegt und dieser beim Kultusministerium beantragt. Die Schulamtspauschale wurde allen Schulämtern in voller Höhe gewährt.

Zu 23.:

An allen Förderschulen ist eine Betreuung der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Schulöffnungszeit gesichert.

Die Schulöffnungszeit wird in der Schulkonferenz durch Lehrer- und Elternvertreter im Benehmen mit dem Schulamt und dem Schulträger festgelegt.

Zu 24.:

Die Probleme bei der Umsetzung des § 18 a des Thüringer Förderschulgesetzes sind inzwischen behoben. Die Schulen und die Eltern wurden über die Finanzierung der Pflege und der Therapie an Förderschulen informiert.