IT-Systeme der Veterinärverwaltung

Im Einzelplan 08, Kapitel 33, Verwaltung für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen, wird Folgendes ausgeführt:

Die Verwaltung für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen wird flächendeckend mit vernetzten PC-Systemen ausgestattet bzw. modernisiert. Dadurch wird eine Verbesserung der Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten mit gleichzeitiger EDV-Unterstützung aller verwaltungsinternen Büroarbeiten geschaffen.

Durch die Datenübertragung wird ein sicherer, schneller und dokumentierter Datentransport insbesondere in Krisenfällen sowie bei besonderen Gesundheitsgefährdungen auf dem Seuchen- und Lebensmittelsektor gewährleistet.

Vorbemerkung der Sozialministerin:

In den Haushaltsjahren 1999 und 2000 wurde die IT-Ausstattung der Veterinärverwaltung mit großem finanziellem Aufwand (Investitionsvolumen von 3 Mio. DM) modernisiert und die flächendeckende Ausstattung der 26 Ämter für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen mit lokalen Client-Server-Systemen erreicht. Das bisherige Informationssystem wurde durch den Anschluss aller Dienststellen an das HZD-Netz ersetzt. Die damit verbundenen Kommunikationsmöglichkeiten (E-Mail) gewährleisten einen sicheren, schnellen und dokumentierbaren Datenaustausch, der sich insbesondere in den Krisen der vergangenen Monate bewährt hat. Daneben wurde für jedes Amt ein Internet-Zugang geschaffen, um den Zugriff auf aktuelle Fachinformationen zu beschleunigen.

Innerhalb der letzten sechs Monate wurden für das gesamte Personal dieser Ämter umfangreiche Schulungsmaßnahmen durchgeführt, die alle Bediensteten in die Lage versetzen, die eingesetzten Software-Produkte anzuwenden.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Mit welchen IT-Systemen (Software) arbeitet die Veterinärverwaltung, und welche Programme sind durch EU und/oder Bund vorgeschrieben?

Welchen Entwicklungsstand bzw. Benutzungsstand haben folgende Programme und was beinhalten die einzelnen Programme:

- Tierseuchennachrichtensystem (TSN),

- ANIMO,

- BALVI mit DAVID und HAMLET,

- GIS? Tierseuchennachrichtensystem (TSN)

Das Tierseuchennachrichtensystem ist ein bundesweit verfügbares Programm, das von der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, Anstaltsteil Wusterhausen/Dosse, im Ressort des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft den Veterinärbehörden der Länder kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Das Programm TSN dient der Erfassung und Auswertung der Informationen zu anzeigepflichtigen Tierseuchen, meldepflichtigen Tierkrankheiten sowie sonstigen Tierkrankheiten durch die zuständige Veterinärbehörde, die sich aus dem nationalen Tierseuchenrecht, der Informationspflicht gegenüber der Europäischen Gemeinschaft sowie aus Sicht der epidemiologischen Forschung ergeben.

Diese Informationen werden vom Amtstierarzt erfasst und auf elektronischem Weg in die zentrale nationale Tierseuchendatenbank übertragen. Auf diese zentrale nationale Tierseuchendatenbank haben autorisierte Nutzer (zuständige Behörden von Bund und Ländern) Zugriff. Diese Tierseuchendatenbank ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick der Tierseuchenlage der Bundesrepublik und steht für epidemiologische Analysen zur Verfügung.

Das Tierseuchennachrichtensystem ist derzeit noch in der Version 1.1 (DOSVersion) im Einsatz. Die Version 2.0 (WINDOWS-Version) wurde in einer Pilotinstallation erfolgreich getestet und wird derzeit flächendeckend in den Veterinärbehörden implementiert. TSN 2.0 hat wesentlich erweiterte und verbesserte Funktionalitäten und verfügt über ein integriertes grafisches Informationssystem (GIS), das auf georeferenzierten blattschnittfreien Rasterdaten der Topografischen Karte 1:25.000 basiert, deren Nutzung durch eine Vereinbarung mit dem Hessischen Landesvermessungsamt geregelt wurde.

Die volle Nutzung des GIS setzt jedoch zunächst die Erfassung und Verortung der Tierhalter voraus. Dies ist mit erheblichem Zeitaufwand verbunden, der das System nur schrittweise verfügbar werden lässt.

TSN wird in allen 26 Ämtern für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen, den Veterinärdezernaten der Regierungspräsidien und der Fachabteilung im Sozialministerium eingesetzt.

Animal Movements (ANIMO) ANIMO ist ein Programm, das ursprünglich von der EU-Kommission entwickelt und EU-weit an die Veterinärbehörden verteilt wurde. Die Rechte wurden jedoch an die Firma EUROKOM in Dublin abgetreten, die die Betreuung und den Betrieb des zentralen EU-Servers übernommen hat. Für die Nutzung von ANIMO sind jährlich Entgelte an EUROKOM zu entrichten.

ANIMO ist eine Abkürzung für Animal Movements, also Tierbewegungen bzw. Tierverkehr. ANIMO dient der Erfassung und Übermittlung standardisierter Mitteilungen über das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren und bestimmten Waren. Eine ANIMO-Mitteilung wird von der für die Ausstellung der tierseuchen- oder tierschutzrechtlichen Bescheinigung zuständigen Veterinärbehörde am Abgangsort über den nationalen Server und den zentralen EU-Server in Dublin zur zuständigen Veterinärbehörde des Bestimmungsortes auf elektronischem Wege versandt.

ANIMO wurde 1993 von der EU-Kommission für das Betriebsystem DOS erstellt und seitdem technisch und inhaltlich nicht weiterentwickelt. Es erfolgen in unregelmäßigen Abständen ausschließlich Updates der Referenztabellen (z.B. Änderungen Mitgliedstaaten, neue Veterinärbehörden etc.). Eine Modernisierung dieses Systems ist von der EU angestrebt. Der Bund hat seinerseits erste Überlegungen angestellt, dieses System moderner und benutzerfreundlicher zu gestalten. Hessen unterstützt dieses Vorhaben nachdrücklich und ist bestrebt, diese Entwicklung im Rahmen einer Pilotanwendung als eines der ersten Bundesländer zu testen. ANIMO wird bei allen 26

Ämtern für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen eingesetzt.

Bundeseinheitliche Anwendungen Lebensmittel- und Veterinärwesen Informationsverarbeitung (BALVI) BALVI ist ein Produkt der BALVI in Lübeck; es handelt sich um ein modular aufgebautes Gesamtsystem für die Informationsunterstützung im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. In den 26 hessischen Ämtern für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen werden die beiden Module DAVID (Datenerfassung allgemeine Veterinärverwaltung in Deutschland) für die Tierseuchenüberwachung und die Krisenfallbekämpfung und HAMLET (Hauptinformationssystem amtlicher Lebensmittelüberwacher und Tierärzte) für die Lebensmittelüberwachung eingesetzt.

Es handelt sich um relationale Datenbankprogramme, die ausgehend von einem zentralen Datenbestand (Tierhalterdatei - DAVID und Betriebsdatei HAMLET) Erfassungs-, Planungs- und Dokumentationsvorgänge unterstützen, wie z. B. Erstellung von Genehmigungen und Bescheinigungen, Kontrolldokumentation, Termin- und Adressverwaltung, statistische Auswertungen etc.

Mit der BALVI wurde ein Softwarepflegevertrag abgeschlossen, der die ständige Aktualisierung, Weiterentwicklung und den Erhalt von regelt.

Grafisches Informationssystem (GIS) Ursprünglich war beabsichtigt, im Rahmen des DAVID-Programmes ein eigenständiges GIS zu beschaffen und einzusetzen. Aufgrund der Entwicklung des Tierseuchennachrichtensystems Version 2.0, das über ein integriertes grafisches Informationssystem verfügt, ist dies obsolet geworden. Dies führt einerseits zu einer erheblichen Kostenersparnis, da TSN 2.0 kostenlos zur Verfügung steht, und andererseits dazu, dass nur eine zentrale Tierhalterdatei einschließlich der georeferenzierten Rasterdaten erfasst und gepflegt werden muss, da über eine Schnittstelle auch DAVID auf die TSN-Daten zugreifen kann.

Frage 2. Können alle Systeme miteinander vernetzt werden?

Alle 26 Ämter für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen verfügen über lokale Netzwerke unter dem Betriebssystem Windows NT. Innerhalb dieser Netze werden die BALVI-Module bereits eingesetzt. TSN ist ebenfalls netzwerkfähig und wird in die vorhandenen Systeme integriert. Ein Datenaustausch zwischen TSN und dem BALVI-Modul DAVID ist aufgrund einer Schnittstelle wechselseitig möglich. Je nach persönlicher Berechtigung sind innerhalb dieser örtlichen Netzwerke alle Funktionalitäten der genannten Programme und der Standardprogramme MS-Word und MSExcel verfügbar. Darüber hinaus sind alle Dienststellen über das HZD-Netz landesweit kommunikationsfähig und verfügen über jeweils einen

Das ANIMO-System ist nicht netzwerkfähig und ist aufgrund seiner derzeitigen Ausprägung nicht in die lokalen Netze integrierbar. Es wird bis zu einer möglichen Modernisierung auf einem separaten PC betrieben.

Frage 3. Wie viele Mitarbeiter werden wo ausgebildet?

Im Rahmen des Gesamtschulungskonzeptes wurden für die Bereiche PCEinführung, Windows, Word und Excel im Zeitraum vom 6. November 2000 bis zum 13. Februar 2001 hessenweit an den Standorten Wiesbaden, Darmstadt, Frankfurt, Herborn und Kassel insgesamt 56 zweitägige Kurse mit jeweils zwölf Teilnehmern durchgeführt. In der Regel haben die zu schulenden Bediensteten mehrere Kurse belegt, sodass ca. 250 Bedienstete in der Bedienung dieser Programme geschult wurden.

Für den Bereich der BALVI-Module DAVID und HAMLET wurden anschließend im Zeitraum vom 20. Februar 2001 bis zum 12. April 2001 hessenweit an den Standorten Wiesbaden, Herborn und Kassel insgesamt 25 zweitägige Kurse mit jeweils zwölf Teilnehmern durchgeführt. Dies bedeutet, dass für insgesamt 300 Bedienstete entsprechende Schulungen organisiert und durchgeführt wurden.

Für TSN 2.0 wird derzeit ein Schulungskonzept erarbeitet. Die Schulungen werden kurzfristig in den einzelnen Behörden vor Ort erfolgen.

Frage 4. Trifft es zu, dass die Ausbildung amtsintern von geschultem Personal weitergegeben werden muss?

Nein. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 3.

Frage 5. Wie viele Arbeitszeitstunden werden für die Ausbildung angerechnet, und werden die geschulten Mitglieder in den Veterinärämtern für ihre Lehrtätigkeit freigestellt?

Den geschulten Bediensteten werden die Schulungszeiten als Arbeitszeit angerechnet. Da keine Lehrtätigkeit durch Bedienstete der Veterinärverwaltung durchgeführt wird, erfolgt auch keine entsprechende Freistellung.

Frage 6. Werden nach Beendigung der Schulungen auch die Sachbearbeiter in der gesamten Veterinärverwaltung mit den Programmen arbeiten können?

Nach Beendigung sämtlicher Schulungen sind die Bediensteten der Veterinärverwaltung in der Lage, die Programme, die im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereiches zur Anwendung kommen, zu bedienen.