Grundstück

April 2011 hat folgenden Wortlaut:

Auf Grundlage des § 1 der Beitragssatzung zur Entwässerung (BS-EWS) des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Saalfeld-Rudolstadt (ZWA) für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt erhebt der ZWA zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung und Anschaffung von Kläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe sowie die dazugehörigen Haupt- und Verbindungssammler Teilbeiträge. Auch Grundstücke in der Gemarkung Unterwellenborn, Ortsteil (OT) Goßwitz, die seit dem Jahr 1997 bereits in eine zentrale Kläranlage einleiten, haben im Oktober 2010 entsprechende Teil-Beitragsbescheide erhalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchem Zeitpunkt ist für oben genannte Grundstücke in Unterwellenborn, OT Goßwitz, die sachliche Beitragspflicht entstanden und wie wird dies begründet?

2. Inwieweit ist hinsichtlich der benannten Grundstücke möglicherweise bereits Festsetzungsverjährung eingetreten, wenn nein, wie wird dies begründet?

3. Aus welchen Gründen erhalten Grundstücke, die bereits seit dem Jahr 1997 in die zentrale Kläranlage einleiten, erst im Jahr 2010 Beitragsbescheide?

4. Wie gestaltet sich das Ausbaukonzept des ZWA und welchen Fertigstellungsstand weist es sowohl hinsichtlich der geplanten Gesamtinvestitionen als auch der Einzelinvestitionen betrachtet nach den jeweiligen Haushaltsjahren auf?

5. Inwieweit und mit welcher Begründung ist die Teilbetragserhebung und -bescheidung vor dem Hintergrund, dass die o. g. Beitragssatzung keine Teileinrichtungen, sondern lediglich in § 6 einen Abwasserbeitragssatz in bestimmter Höhe pro Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche definiert, zulässig?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Mai 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes ist der ZWA der Auffassung, dass für den Großteil der Grundstücke in Goßwitz die sachliche Beitragspflicht erstmals mit der Anschlussmöglichkeit an die biologische Kläranlage in Saalfeld in den Jahren 2008 bis 2010 entstanden ist. Die Rechtsaufsicht beim Landratsamt

Saalfeld-Rudolstadt prüft gegenwärtig diese Rechtsfrage in mehreren anhängigen Widerspruchsverfahren.

Diese Entscheidungen bleiben abzuwarten.

Im Amtsblatt Nr. 4/2010 des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 10. März 2010 wurde öffentlich bekannt gemacht, wann und wo die zweite Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2009 zur Einsichtnahme ausliegt. Zur Frage der Gestaltung und zum dokumentierten Fertigstellungsstand von Abwassermaßnahmen wird auf das Abwasserbeseitigungskonzept verwiesen. Der Kalkulationszeitraum, welcher der Beitragssatzung zu Grunde liegt, erstreckt sich bis zum Jahr 2027. Der umlagefähige Aufwand beträgt 108667 693 Euro bei einer Gesamtinvestitionssumme von 205 971 247 Euro. Im Wirtschaftsplan sind in den kommenden Jahren folgende Investitionen vorgesehen.

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Gera (Urteil vom 16. September 2010, Az.: 2 K 11/07

Ge) bestehen gegen die Teilbeitragserhebung des ZWA keine Bedenken. Das Verwaltungsgericht führt dazu Folgendes aus: Die Satzung des Beklagten regelt insoweit eine Besonderheit, als Beiträge nicht für die gesamte öffentliche Einrichtung erhoben werden, sondern lediglich von ihm so bezeichnete Teilbeiträge für Kläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe und die dazugehörigen Haupt- und Verbindungssammler.

Das örtliche Kanalnetz wird somit nicht über Beiträge, sondern ausschließlich über Gebühren refinanziert. Geibert Minister.