Management

Der MDR sieht es als sinnvoll an, die Selbstkosten auf Ebene der Landesfunkhäuser insgesamt zu vergleichen. Ein Vergleich auf Ebene der Selbstkosten pro Kostenträger bzw. der Selbstkosten pro Minute bringe keinen Erkenntnisgewinn, da der sachliche Bezug der dort enthaltenen Sonstigen Gemeinkosten zu den Produktionen fehle. Ein Vergleich der Kosten pro Sendeminuten sei nur auf Einzelkosten oder Herstellkosten sinnvoll durchzuführen.

Die Rechnungshöfe begrüßen es, dass der MDR Kostenvergleiche hinsichtlich der Selbstkosten für Hörfunk und Fernsehen zwischen den Landefunkhäusern vornimmt.

Die Rechnungshöfe halten es darüber hinaus für sinnvoll und notwendig, Kostenvergleiche einzelner Sendungen unter Einbeziehung der Personalkosten und Gemeinkosten vorzunehmen. Die Rechnungshöfe verweisen diesbezüglich auch auf ihre Ausführungen unter III.1.

Einzelkosten der regionalen Landesmagazine 2008

Ausgangspunkt für die Prüfung der Rechnungshöfe waren zunächst die Kostenträgerberichte der regionalen Landesmagazine. Auf den Kostenträgern erfasst der MDR die Kosten, die bei der Erstellung einzelner Produktionen im Hörfunk- und Fernsehprogramm anfallen und diesen direkt zurechenbar sind.

Die Kostenträgerberichte der regionalen Landesmagazine weisen auch die Erstsendeminuten und die Minutenkosten der Produktionen auf Basis der Einzelkosten aus. Die Einzelkosten setzen sich zusammen aus den direkten Programmkosten, den produktionsbezogenen Fremdleistungen und den anteiligen Betriebskosten (ab 2006 beim MDR als Marktleistungen definiert).

Unterschiede sind insbesondere in der damals vorgenommenen Zuordnung der Nicht kostenträgerbezogenen Fremdleistungen und der Personalkosten zu sehen.

Die Minutenkosten der regionalen Landesmagazine auf Basis der Einzelkosten unterscheiden sich zwischen den Landesfunkhäusern deutlich. Die Einzelkosten betragen beim

730 je Erstsendeminute,

Thüringen Journal 609 je Erstsendeminute und bei

Sachsen-Anhalt heute 519 je Erstsendeminute.

Hauptsächliche Ursache hierfür ist die unterschiedliche Handhabung der Landesfunkhäuser hinsichtlich der Zuordnung von Kosten auf Kostenträger und Kostenstellen.

So werden in den Landesfunkhäusern Thüringen und Sachsen-Anhalt Kosten, die nicht direkt nur einer Sendung zuordenbar sind (z. B. Mieten für Schaltraum, Studio, Regie) auf der Kostenstelle Nicht kostenträgerbezogenen Fremdleistungen gebucht. Im Landesfunkhaus Sachsen werden diese Kosten den einzelnen Sendungskostenträgern, u. a. dem regionalen Landesmagazin, anteilmäßig zugeordnet.

Die Kostenstellen Nicht kostenträgerbezogenen Fremdleistungen weisen im Jahr 2008 folgende Gesamtkosten aus:

Die Rechnungshöfe haben den MDR im Rahmen der Prüfung gebeten, mitzuteilen, inwieweit eine anteilige Zuordnung der Kostenstellenkosten Nicht kostenträgerbezogenen Fremdleistungen für die regionalen Landesmagazine Thüringen Journal bzw. Sachsen-Anhalt heute für das Jahr 2008 vorgenommen werden kann, um eine Vergleichbarkeit der Kosten für ein Jahr zu ermöglichen.

Aus Sicht des MDR kann eine solche anteilige Zuordnung der Nicht kostenträgerbezogenen Fremdleistungen für die regionalen Landesmagazine nicht vorgenommen werden, ohne dass dies mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.

Eine direkte Vergleichbarkeit der Einzelkosten für die Produktionen der regionalen Landesmagazine konnte aufgrund der vom MDR nicht erfolgten Zuordnung dieser Kosten nicht hergestellt werden.

Die Rechnungshöfe halten aus Gründen der Transparenz eine MDR-einheitliche Regelung hinsichtlich der Zuordnung von Kosten auf Kostenstellen und Kostenträger für notwendig. Auf diese Weise können Kostenunterschiede besser erkannt und ggf. Wirtschaftlichkeitspotenziale erschlossen werden.

Im Abschlussgespräch und in seiner Stellungnahme hat der MDR zugesagt, das Thema der Kostenzuordnung aufzugreifen. Insbesondere solle geprüft werden, ob unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Landesfunkhäuser eine Harmonisierung der Kostenzuordnung erfolgen kann.

Die Empfehlung der Rechnungshöfe nehme der MDR zum Anlass die angesprochene Zuordnung von Kosten auf Kostenstellen und Kostenträger zu prüfen und ggf. zu korrigieren.

Die Rechnungshöfe werden über das Ergebnis informiert.

Die Rechnungshöfe begrüßen die Zusage des MDR, das Thema Kostenzuordnung aufzugreifen.

3. Zuordnung des Produktionsmanagements im Landesfunkhaus Sachsen

Das Produktionsmanagement ist im Wesentlichen zuständig für das Handling der gesamten Produktionsabläufe, wie die Koordinierung und auch die Beauftragung aller Produktionsdienstleistungen, die zur Realisierung der Hörfunk- und Fernsehprogrammvorhaben notwendig sind.

Im Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt bilden Produktions- und Verwaltungsmanagement eine Organisationsstruktur. Im Landesfunkhaus Thüringen sind Verwaltung und Produktionsmanagement getrennt. In beiden Häusern sind die Bereiche jedoch direkt der Landesfunkhausdirektorin bzw. dem Landesfunkhausdirektor unterstellt.

Im Landesfunkhaus Sachsen gibt es jeweils ein Produktionsmanagement für den Programmbereich Hörfunk und eines für den Programmbereich Fernsehen. Beide sind in die entsprechenden Programmbereiche eingegliedert und unterstehen dem jeweiligen Programmdirektor.

Im Landesfunkhaus Sachsen werden damit Leistungen im selben Bereich beauftragt, der sie auch nachfragt und anfordert.

Der MDR hat diesbezüglich angemerkt, dass die Zuordnung des Produktionsmanagements eine strukturelle Entscheidung des jeweiligen Landesfunkhauses ist. So wurde mit dem Outsourcing im Landesfunkhaus Sachsen das Produktionsmanagement im Sinne des Lean Managements dem jeweiligen Programmbereich zugeordnet. Diese Struktur habe sich bisher im Landesfunkhaus Sachsen bewährt.