Nettobudgets der Landesfunkhäuser. Den Landesfunkhäusern steht zur Aufgabenerfüllung ein jährliches Nettobudget zur Verfügung

Der MDR weist in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2011 darauf hin, dass die Sparbemühungen des MDR mit der Agenda 2008 keinen Abschluss gefunden haben, sondern aufgrund der aktuell bestehenden Sparzwänge ständig intensiv weiter verfolgt werden.

6. Nettobudgets der Landesfunkhäuser

Den Landesfunkhäusern steht zur Aufgabenerfüllung ein jährliches Nettobudget zur Verfügung. Das Nettobudget weist den Saldo zwischen den Gesamtaufwendungen und den Gesamterträgen aus. Die Grundlage der Planung der jährlichen Eckwerte der Nettobudgets bildet die Mittelfristige Finanzplanung des MDR.

Aufgrund der Unterschiede in den Programmleistungen und der Zahl der fest angestellten Mitarbeiter unterscheiden sich auch die Nettobudgets der Landesfunkhäuser.

Die Nettobudgets der Landesfunkhäuser werden im Wirtschaftsplan des MDR ausgewiesen.

Der Wirtschaftsplan wird vom Verwaltungsdirektor des MDR aufgestellt und vom Intendanten dem Verwaltungsrat zur Feststellung und dem Rundfunkrat zur Genehmigung vorgelegt.

Die Ansätze im Wirtschaftsplan sind gemäß der Finanzordnung des MDR26 soweit möglich von ausreichend gegliederten Leistungsplänen abzuleiten. Die Programmleistungspläne Hörfunk und Fernsehen bilden die Grundlage für die Planung des Sachaufwandes, insbesondere des Kostenträgeraufwandes.

Für die Planung der Personalaufwendungen wird innerhalb des Stellenrahmens der Direktionen auf der Basis der Ist-Besetzung und unter Berücksichtigung der personellen Dispositionen der Bereiche für das Planjahr ein Stellenplan erarbeitet. Der Stellenplan bildet das Mengen- und Vergütungsgerüst für die Personalaufwandsplanungen der Direktionen.

Bei den intern verrechneten Personalkosten handelt es sich um eine interne Verrechnungsgröße, mit welcher die Produktionsleistungen gestellter MDR-Mitarbeiter bewertet und dargestellt werden.

Die Abschreibungen in den Landesfunkhäusern sind aufgrund der Auslagerung der technischen Bereiche in die drei MCS-Gesellschaften gering.

Im Verlauf des Wirtschaftsjahres gibt es aufgrund aktueller Entwicklungen zentrale Planfortschreibungen, die zu einer Minderung oder einer Erhöhung der Wirtschaftsplanansätze führen können. Im Ergebnis des MDR-internen Landesfunkhausvergleichs gab es diese bei den

Personal- und Sachaufwendungen inkl. Die Vermerke zur Mittelbewirtschaftung des MDR sehen ansonsten vor, dass Ansätze für Personalaufwendungen innerhalb der Direktionen gegenseitig deckungsfähig sind und Unterschreitungen bei den Personalaufwendungen zur Deckung von Planüberschreitungen bei den Sachaufwendungen zur Verfügung stehen.

Weiterhin beinhalten die Mittelbewirtschaftungsvermerke ab 2006 die prinzipielle Möglichkeit der Anwendung eines Bonus-/Malussystems, welches sich im Wirtschaftsplan 2006 durch die Berücksichtigung von Aufstockungsbeträgen das erste Mal niedergeschlagen hat.

Für das Jahr 2008 stellen sich die Ansätze und die Ergebnisse der Nettobudgets der Landesfunkhäuser sowie die der Leistungsabforderungen/Leistungsverrechnung der Landesfunkhäuser bei den Service-Centern27 wie folgt dar:

Die konsequente Unterschreitung der Budgetansätze lässt - soweit Ansätze nicht von vornherein zu hoch erfolgen - darauf schließen, dass die Landesfunkhäuser grundsätzlich kostenbewusst mit den ihnen zur Verfügung stehenden Gebührenmitteln umgehen.

Des Weiteren bewegen sich die Nettobudgets und die Leistungsabforderungen der Landesfunkhäuser in den Jahren 2004 und 2008 auf einem fast gleichbleibenden Niveau.

Die Rechnungshöfe regen generell an, die Höhe der Ansätze der einzelnen Direktionen des MDR bei den Wirtschaftsplanungen kritisch auch unter Einbeziehung der Ergebnisse der Vorjahre zu betrachten. Grundsätzlich muss vermieden werden, dass Direktionen Ausgaben tätigen, nur um Ansatz und Ergebnis in Übereinstimmung zu bringen.

Der MDR stimmt den Rechnungshöfen zu, dass auch die Ergebnisse der Vorjahre bei der Bemessung der Planansätze künftiger Wirtschaftsjahre Berücksichtigung finden müssen, sieht dies jedoch differenzierter als die Rechnungshöfe. So gebe § 6 Finanzordnung des MDR eine leistungs- und aufgabenbezogene Planung vor und keine Fortschreibung von Plan- oder Ist-Daten vergangener Jahre.

Die Rechnungshöfe weisen darauf hin, dass auch bei der leistungs- und aufgabenbezogenen Planung die Höhe der Budgetansätze kritisch hinterfragt werden muss.

7. Bonus-/Malussystem

Seit dem Wirtschaftsjahr 2006 werden die Direktionsbereiche des MDR - insbesondere die Programmbereiche - für Einsparungen in ihrem Budget durch ein Bonussystem belohnt bzw. bei Überziehung des Budgets durch ein Malussystem bestraft.

Entsprechend diesem Konzept enthalten die Planwerte ausgewählter Bereiche Aufstockungsbeträge, die aus den nicht ausgeschöpften Etats des jeweils vorletzten Wirtschaftsjahrs resultieren. Seit dem Jahr 2009 erhalten die Bereiche nicht mehr nur 50 % der eingesparten Mittel, sondern 75 %.