Stand der Sanierung und Nachnutzung der Flächen des ehemaligen Teerverarbeitungswerkes (TVW) Rositz

Die Hinterlassenschaften des im Landkreis Altenburger Land gelegenen ehemaligen TVW Rositz, das aus dem Werksgelände (43,6 Hektar), dem Teersee im Tagebaurestloch Neue Sorge (1,9 Hektar) und der Aschenhalde Fichtenhainichen (15,9 Hektar) besteht, zählt zu den größten ökologischen Altlasten Thüringens. Nach der Stilllegung des Werkes im Jahr 1990 waren Boden und Grundwasser erheblich mit Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol (BTEX), polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), aliphatischen Kohlenwasserstoffen (AKW) und Phenolen verseucht.

Das Sanierungsvorhaben vor allem des Teersees, für das die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) seit 1994 verantwortlich ist, entpuppte sich als ein sehr schwieriges, langwieriges und kostenaufwändiges Unterfangen. Einige Sanierungsversuche scheiterten und verschiedene Sanierungsunternehmen mussten von der LEG beauftragt werden. Aufgrund der Gefahr, dass das unter Druck stehende Grundwasser in die Bergbau-Grube einbrechen könnte, verblieben zudem anders als geplant 7 500 Kubikmeter des belasteten Materials im Grund des Teersees. Anschließend begann die Wiederauffüllung des Tagebaurestloches, die voraussichtlich 2011 abgeschlossen werden soll. Trotz umfangreicher Sanierungsarbeiten verbleibt daher bis heute eine erhebliche Verunreinigung des Grundwassers.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Sanierungsarbeiten wurden bisher bzw. werden noch auf dem ehemaligen Betriebsgelände des TVW Rositz, der ehemaligen Betriebsdeponie Neue Sorge und der Aschenhalde Fichtenhainichen durchgeführt (hier bitte genau auflisten was, wann und von wem)?

2. Waren die bisherigen Sanierungsarbeiten nach Auffassung der Landesregierung ausreichend, um Gefährdungen für Mensch und Umwelt auf lange Sicht auszuschließen?

3. Welche nachträglichen Sanierungsarbeiten sind erforderlich?

4. Welche Sanierungsarbeiten sind in Rositz in den kommenden Jahren konkret geplant, um die Verunreinigung des Grundwassers dauerhaft zu beseitigen und wann werden die Sanierungsarbeiten in Rositz voraussichtlich abgeschlossen sein?

5. Welche Überwachungsmaßnahmen zur Kontrolle des Grundwassers werden wann und wie oft durchgeführt?

6. Wie hoch war der Gesamtfinanzbedarf für die bisherigen Sanierungsarbeiten?

7. In welcher Höhe sind Finanzmittel des Landeshaushalts in den nächsten Jahren für die weitere Sanierung des TVW Rositz vorgesehen?

8. Sind die finanziellen Mittel nach Auffassung der Landesregierung ausreichend, um den Sanierungsauftrag umfassend abschließen zu können? Wenn nein, in welchem Umfang sind weitere finanzielle Mittel notwendig?

9. Wer trägt für nachträgliche Sanierungserfordernisse die rechtliche und finanzielle Verantwortung?

10. Inwieweit ist nach Einschätzung der Landesregierung die gewerbliche Erschließung der Flächen des ehemaligen TVW Rositz als Industrie- und Gewerbepark Rositz vorangeschritten?

11. Inwieweit konnten die Teerrückstände als Energieträger verwertet werden?

12. Welche Möglichkeiten bestehen, die Flächen des Teersees zur Installation von Photovoltaik-Anlagen und damit zur Gewinnung von Sonnenenergie zu nutzen?

13. Welche weiteren Möglichkeiten bestehen, die Flächen des ehemaligen TVW Rositz als Standort für nachhaltige Energieerzeugung durch erneuerbare Energien zu nutzen?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Juni 2011 wie folgt beantwortet:

Mit der Kleinen Anfrage 1415 der Abgeordneten Siegesmund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wird der Stand der Sanierung in Rositz insgesamt angefragt. Einige Aspekte, vor allem zum Bereich Grundwasser, werden auch in der parallel bearbeiteten Kleinen Anfrage 1416 der Abgeordneten Siegesmund erläutert. Gewisse Dopplungen in waren deshalb nicht zu vermeiden; bei wird darauf entsprechend verwiesen. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage 1415 für die Landesregierung wie folgt:

Zu 1.: Bereits vor dem Kauf im Jahr 1994 durch die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) bzw. die Einordnung als Altlastengroßprojekt erfolgte eine Anzahl von Erkundungsmaßnahmen durch den früheren Eigentümer, der Treuhandanstalt (THA), und durch die Landesbehörden. Nach Kauf der Liegenschaft durch die LEG wurden im Rahmen von § 249 h-, ABM-, SAM-Maßnahmen Gebäude abgebrochen und Anlagen zurückgebaut. Begleitend erfolgten erste Sofortmaßnahmen, Kampfmittelsuchen und Maßnahmen der Umweltüberwachung. Die Sanierung im Altlastengroßprojekt Rositz erfolgt seit 1996 in Umsetzung des zwischen dem Freistaat Thüringen und der Sanierungsverantwortlichen LEG geschlossenen öffentlichrechtlichen Vertrages (ÖRV).

a) Sanierungsarbeiten auf der Altlast Werksgelände TVW Rositz

Das Areal der Altlast Werksgelände TVW Rositz umfasst eine Fläche von ca. 39,5 Hektar. Die Sanierungsmaßnahmen dort richten sich auf den nicht wassererfüllten Bereich des Bodens. Diese Sanierungsmaßnahmen haben vorrangig einerseits das Ziel, eine Gefährdung der Menschen bei einer gewerblich/ industriellen Nachnutzung auszuschließen, andererseits den Schadstoffeintrag aus dem nicht wassererfüllten Bereich des Bodens in das Grundwasser zu reduzieren.

Im Werksgelände erfolgt eine so genannte nachnutzungsbezogene Sanierung, d. h., die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen werden zeitgleich in Verbindung mit der Baureifmachung und Erschließung des Geländes umgesetzt. Nach Vorgabe des Bebauungsplanes für das Ehemalige Teerverarbeitungswerk Rositz wird dabei zwischen öffentlichen Flächen (Grünflächen, Verkehrsflächen sowie Ver- und Entsorgungsflächen) und Bebauungsflächen im Misch-, Gewerbe- und Industriegebiet (Investorenflächen und Bauvorbehaltsflächen) unterschieden. Der Umfang und die Tiefe der jeweiligen Bodeneingriffe auf den Teilflächen des Werksgeländes ergeben sich somit baugrundbegründet (z. B. Mächtigkeit der anthropogenen Auffüllungen und Altfundamente), bautechnisch bedingt (z. B. erschließungsbedingte Nachnutzung - Straßen, Grünflächen, Regenrückhaltebecken etc. - oder durch konkrete Anforderungen eines Investors) und sanierungsbedingt (z. B. Beseitigung der Schadensbereiche durch Bodenaushub).

Maßgeblich baugrundbegründet (Baureifmachung der LEG) erfolgt weitgehend über den gesamten Flächenbereich des Werksgeländes ein Bodenaushub (Bodenaustausch) im Mittel bis ca. 2,5 Meter Teufe.

Durch diesen ursächlich baugrund bzw. bautechnisch begründeten Bodenaustausch werden nach Abschluss der Sanierung nahezu auch alle Schadensbereiche im Werksgelände bis ca. 2,5 Meter Teufe durch Aushub beseitigt sein. Tieferliegende Bodenkontaminationen unterhalb der baugrund bzw. bautechnisch begründeten Aushubsohle (sog. Restkontaminationen) verbleiben oder werden durch Aushub saniert bzw. durch ein Abdichtungssystem gesichert (wirtschaftlicher Aufwandsvergleich).

Bislang fielen insgesamt durch die Erschließungs-, Bau- und Sanierungsmaßnahmen auf dem Areal der Altlast Werksgelände TVW Rositz ca. 1,93 Millionen Tonnen Aushub an, der gegebenenfalls behandelt und entsorgt bzw. wiedereingebaut wurde.

Mit der Sanierung der Altlast Werksgelände TVW Rositz wurde 1998 begonnen. Insgesamt wurden seitens der Sanierungsverantwortlichen LEG 32 Teilsanierungsprojekte ausgewiesen.