Fortbildung

Diesen Stock habe die Bereitschaftspolizei getestet. Sodann seien weitere 2 370 Stück davon beschafft und an die betreffenden Dienststellen ausgeliefert worden.

Offenbar trägt nun jede Beamtin und jeder Beamte im Einsatz neben seiner persönlichen Dienstwaffe (Pistole) und dem Reizgassprühgerät noch eine weitere Waffe ständig im Dienst.

Laut Herstellerinformation besteht der Schlagstock in seinen lastabtragenden Teilen aus einem Vergütungsstahl hoher Festigkeit. Ein Vollgummischlagstock ist in Deutschland deswegen nicht mehr erlaubt, da er zu schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen führen kann, weil der gesamte Bewegungsimpuls auf den getroffenen Körper übermittelt wird. In der wird als einer der Vorzüge des neuen Schlagstockes die punktuelle Übertragung der kinetischen Energie mit dem Effekt der sofortigen Angriffsunfähigkeit aufgeführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer hat den Test dieses speziellen Einsatzstockes angeordnet?

2. Wurden vergleichend dazu weitere Stöcke, gegebenenfalls anderer Anbieter, getestet? Wenn nein, warum nicht?

3. Wann und wie fanden die Tests statt und was sind die wesentlichen Ergebnisse?

4. Wann und wo wurde die Beschaffung neuer Einsatzstöcke ausgeschrieben? Wenn keine Ausschreibung stattfand, warum nicht?

5. Welche Kosten haben die neuen Einsatzstöcke verursacht? In welcher Haushaltsstelle wurden diese verbucht? Wann wurde oder wird die Summe haushaltswirksam?

6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der neue Schlagstock als Waffe nach der einschlägigen Rechtslage einzustufen ist?

7. Wie begründet die Landesregierung die offenbar veränderte Sicherheitslage in Thüringen, die nun eine Ausstattung aller Polizisten zusätzlich zur Dienstpistole mit einer weiteren Waffe, eben dem Schlagstock, notwendig machte?

8. Wurden alle Polizistinnen und Polizisten, die nun mit dem Einsatzstock ausgerüstet sind, mit dem Umgang mit diesem geschult?

9. Wie ist die Formulierung in der punktuelle Übertragung der kinetischen Energie mit dem Effekt der sofortigen Angriffsunfähigkeit zu interpretieren?

10.Wie können schwere und schwerste Verletzungen der mit dem Schlagstock Angegriffenen verhindert werden, wenn das Ziel des Einsatzes des Einsatzstockes in der sofortigen Angriffsunfähigkeit besteht?

11.Erst in der NS-Diktatur wurden Polizisten regelmäßig mit Schlagstöcken ausgerüstet. Sie wurden seinerzeit auch regelmäßig als Folterinstrumente eingesetzt. Auch die Volkspolizei der ehemaligen DDR trug regelmäßig Schlagstöcke. Erkennt die Landesregierung an, dass dies eines der wesentlichen Gründe ist, weshalb in Thüringen der Schlagstock nicht zur Regelausrüstung jedes Polizisten bzw. jeder Polizistin wurde?

12.Schließt sich die Landesregierung der Auffassung des Herstellers des neuen Metallschlagstockes an, dass der bisherige Gummischlagstock I... beim Einsatz meist wirkungslos bleibt (Einsatzkonzept der Herstellerfirma, Punkt 5)? Wenn ja, Wie begründet die Landesregierung ihre Meinung? Wenn nein, warum nicht?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Juni 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Den Auftrag zur praktischen Erprobung des Einsatzstockes (EKA) hat die Abteilung Öffentliche Sicherheit des Innenministeriums erteilt.

Zu 2.: ja

Zu 3.: Im Zeitraum von 2006 bis 2010 wurde die praktische Erprobung ausschließlich im Rahmen der polizeilichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt. Im Ergebnis wurde ein einsatzspezifischer Mehrwert hinsichtlich der Wirkungsweise, der Handhabung, des Trainingsaufwands, der Funktionalität, der Akzeptanz und der Deeskalation festgestellt.

Zu 4.: Die Beschaffung erfolgte 2010 im Wege der freihändigen Vergabe, wobei die zu diesem Zeitpunkt geltende Richtlinie zur Mittelstandsförderung und Berücksichtigung Freier Berufe sowie zum Ausschluss ungeeigneter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe-Mittelstandsrichtlinie) für anwendbar erachtet wurde. In die Vergabeverfahren wurden bis zu 4 Unternehmen einbezogen. Die Rechtmäßigkeit der Beschaffung ist Gegenstand von Verwaltungsermittlungen, die noch nicht abgeschlossen sind.

Zu 5.: Die Gesamtkosten in Höhe von 288 051,40 EURO wurden 2010 haushaltswirksam. Sie wurden im Einzelplan 03 (Thüringer Innenministerium), Kapitel 0314 (Polizeidirektionen), Titel 812 02 (Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen) verbucht.

Zu 6.: ja

Zu 7.: Der Schlagstock war auch bislang Teil der Ausstattung der Thüringer Polizei. Der bisher verwendete Schlagstock wird lediglich durch ein neues Modell ersetzt.

Zu 8.: ja

Zu 9.: Die Schlagwirkung des Einsatzstockes, der unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit gezielt auf die Muskulatur der Arme und Beine eingesetzt werden soll, führt zur Angriffsunfähigkeit des Störers.

Zu 10.: Im Rahmen der Aus- und Fortbildung werden die Polizeibeamtinnen und -beamten im sicheren Umgang und dem verhältnismäßigen Einsatz intensiv geschult. Im Übrigen unterliegt die Verwendung des Einsatzstockes den Bestimmungen des Polizeiaufgabengesetzes zur Ausübung des unmittelbaren Zwangs.

Zu 11.: Der Schlagstock war und ist, wie bei allen anderen Polizeien der Bundesländer und der Bundespolizei auch, Teil der Ausstattung der Thüringer Polizei. Die Vergleiche, die der Fragesteller aus der Ausstattung herleitet, sind abwegig.

Zu 12.: Die des Herstellers ist nicht bekannt. Im Übrigen wird auf zu Frage 3 verwiesen.