Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz und dem Minister der Finanzen wie folgt:

Frage 1. Trifft es zu, dass die Bearbeitung von Beihilfeanträgen bei der zentralen Beihilfestelle beim Regierungspräsidenten in Kassel teilweise mehrere Monate in Anspruch nimmt?

Die Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen für aktive Beschäftigte und für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger liegt beim Regierungspräsidium Kassel derzeit zwischen sechs und sieben Wochen.

Frage 2. Wenn ja, wie erklärt sich diese Zeitdauer?

Beim Regierungspräsidium Kassel ist die Anzahl der Beihilfeanträge zum Jahresende 2000 sowie jeweils zum Beginn der Ferienzeiten sprunghaft angestiegen. Gleichzeitig ist die personelle Verfügbarkeit der Bearbeiterinnen und Bearbeiter in der Ferienzeit bei Familien mit Kindern naturgemäß eingeschränkt. Hinzu kommen hohe krankheitsbedingte Ausfälle. Dies führte zu Bearbeitungsrückständen, die normalerweise innerhalb der folgenden Wochen wieder abgeschmolzen werden. In diesem Jahr ist dies aufgrund der Personalsituation nicht gelungen, sodass die Bearbeitungsdauer angestiegen ist. Hinzu kommt, dass insbesondere durch die verstärkten Pensionierungszahlen ein ständiges Ansteigen der Antragszahlen (innerhalb eines Jahres um ca. 10 v.H.) zu verzeichnen ist. Das Regierungspräsidium Kassel ist im Bereich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auch zuständige Beihilfestelle für die ehemaligen Bediensteten, die ihren Wohnsitz im Regierungsbezirk Gießen haben. Dadurch ist der Anteil der Beihilfeanträge von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern mit ca. 60 v.H. beim Regierungspräsidium Kassel überdurchschnittlich. Nach entsprechenden Erhebungen liegt der Aufwand für die Antragsbearbeitung von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern um ca. 30 v.H. über dem Bearbeitungsaufwand für aktive Beschäftigte. Dies resultiert zum einen aus der Höhe der geltend gemachten Aufwendungen pro Beihilfeantrag (aktive Beschäftigte durchschnittlich 1.165 DM, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger durchschnittlich 2.512 DM), zum anderen aus der zeitaufwendigeren Beratung dieses Personenkreises.

Das Regierungspräsidium Kassel hat in der Vergangenheit mehrfach versucht, durch übergangsweise Personalverstärkungen eine Verbesserung der Gesamtsituation zu erreichen, was allerdings nur vorübergehenden Erfolg brachte.

Frage 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, solche Verzögerungen, die für die betroffenen Pensionäre mit erheblichen Kosten bzw. Zinsverlusten verbunden sein können, abzubauen; welche hat sie bereits ergriffen und welche wird sie ergreifen?

Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium Kassel folgende Maßnahmen ergriffen:

1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Aufgabenbereichen des Regierungspräsidiums Kassel werden für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen herangezogen,

2. für die Beihilfebearbeiterinnen und -bearbeiter sind Überstunden an Samstagen angeordnet worden und

3. die Beihilfestelle ist personell verstärkt worden.

Derzeit werden fünf neue Bearbeiterinnen und Bearbeiter in das Beihilferecht eingewiesen. Nach deren Einarbeitungszeit wird mit einer Entspannung der Lage gerechnet und davon ausgegangen, dass die angestrebte Bearbeitungsdauer für Beihilfeanträge von 15 Arbeitstagen, die ich für vertretbar halte, dauerhaft erreicht wird.

Die eingereichten Beihilfeanträge werden in der Regel nach ihrem Eingang bearbeitet. Eine Ausnahme gilt für die Anträge, mit denen hohe Aufwendungen (über 5.000 DM) geltend gemacht werden. Diese sollen, um besondere Härten für die Beihilfeberechtigten zu vermeiden und mögliche Zinsverluste gering zu halten, bevorzugt bearbeitet werden. Die vorgenannten Maßnahmen sollen sowohl für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger als auch für aktive Bedienstete greifen.

Frage 4. Tritt ein solches Problem auch bei anderen Stellen, die Beihilfeanträge bearbeiten, auf, und wenn ja, bei welchen bzw. bei welchen nicht?

Ja.

Längerfristige Personalausfälle aufgrund von Beurlaubungen, Krankheit, Mutterschutz und Ähnlichem können zu zeitlichen Verzögerungen und damit zu Rückständen und einer Verlängerung der Bearbeitungsdauer führen.

Beim Regierungspräsidium Darmstadt hat sich die Bearbeitungsdauer aufgrund von längerfristigen krankheitsbedingten Personalausfällen erhöht. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat durch eine übergangsweise Verstärkung der Beihilfestelle hierauf reagiert.

Auch beim Regierungspräsidium Gießen kam es Ende 2000 und zu Beginn des Jahres 2001 zu Bearbeitungsverzögerungen. Hintergrund war der, dass zum Ende des Jahres 2000 annähernd 25 v.H. des in der zentralen Beihilfestelle eingesetzten Personals aufgrund von Langzeiterkrankungen, Umsetzungen und Beurlaubungen ersetzt werden mussten, was nur mit zeitlicher Verzögerung möglich war. In der Einarbeitungsphase der Ersatzkräfte konnte eine vorübergehende Verlängerung bei der Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge nicht vermieden werden. Die Rückstände sind gegenwärtig nahezu abgebaut.

Die Sozialabteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Hünfeld hatte bis zum Jahresende 2000 keine Bearbeitungsrückstände zu verzeichnen.

Sämtliche Beihilfeanträge für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie die aktiven Bediensteten des Geschäftsbereichs des Ministeriums der Justiz wurden dort innerhalb von zwei Tagen bearbeitet.

Aufgrund einer Zunahme der Antragseingänge um 10 v.H. ab Jahresbeginn 2001 sowie infolge längerer krankheitsbedingter Personalausfälle sind dort Rückstände entstanden. Die Bearbeitungsdauer beträgt nunmehr knapp vier Wochen. Zum Abbau dieser Rückstände wurde mit den Bediensteten eine Zielvereinbarung geschlossen, in der sie sich verpflichten, über die landeseinheitlich festgelegte Bearbeitungsrate von mindestens 15 Anträgen pro Sachbearbeiter und Tag für vier Monate zusätzliche Beihilfeanträge zu bearbeiten. Danach soll festgestellt werden, inwieweit die Rückstände abgebaut werden konnten.

Die Beihilfestelle beim Finanzamt Michelstadt strebt eine Beihilfebearbeitungszeit in der Regel von zehn Tagen an. Aufgrund des gegenwärtigen Personalmangels in den Bereichen Kanzlei und Registratur kann diese Bearbeitungszeit gegenwärtig jedoch nicht gehalten werden, sodass sich die komplette Abwicklung derzeit bis zu vier Wochen hinziehen kann.

Beim Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer derzeit bei drei bis vier Wochen.