Die Kinder der meisten Orte besuchen die Grundschule in WeißenbornLüderode

Jahren fast ausschließlich gemeinsam verwaltet. Zuerst in DDR-Zeiten im Gemeindeverband Weißenborn und seit 1991 in der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Südharz. Im kirchlichen Bereich sind die mehrheitlich evangelisch geprägten Orte im Kirchspiel Silkerode zusammengefasst. Die Zusammengehörigkeit wird durch den Gemeindekirchenrat verdeutlicht. Die Kindergärten der Gemeinde Steinrode und Stöckey werden in gemeinsamer Arbeit durch die Diakonie Nordhausen betrieben. Die katholischen Orte gehören zu einem Dekanat. Die Kindergärten in Weißenborn-Lüderode und Jützenbach werden unter der Trägerschaft der katholischen Kirchgemeinde Weißenborn-Lüderode geführt.

Auch hier gibt es einen gemeinsamen Kirchenvorstand. Die Kinder der meisten Orte besuchen die Grundschule in Weißenborn-Lüderode. Die nächstgelegenen Regelschulen für die Kinder aus der künftigen Landgemeinde Sonnenstein befinden sich in Bischofferode und Berlingerode, die nächstgelegenen Gymnasien in Leinefelde-Worbis, Dingelstädt und Heiligenstadt. Das Vereinsleben der Gemeinden ist seit langer Zeit auch von gemeinsamen Veranstaltungen der verschiedensten Vereine geprägt, wie Schützenfeste, Karnevalsveranstaltungen, Sportfeste, Wettkämpfe der Freiwilligen Feuerwehren, Treffen der Heimatvereine sowie Chorauftritte. In einigen Orten haben sich ehemalige Sportvereine bereits zu mehreren ortsübergreifenden Sportgemeinschaften zusammengeschlossen. Eine weitere Zusammenarbeit findet in verschiedenen Verbänden statt, wie zum Beispiel dem Wasser- Eichsfelder Kessel sowie dem Heimat- und Verkehrsverein Eichsfeld.

Die Gemeinden sind infrastrukturell eng miteinander verbunden. Das betrifft sowohl die regionalen Verkehrswege und Radwege als auch die im Gebiet der künftigen Gemeinde vorhandenen Versorgungseinrichtungen, Handwerksbetriebe, Fachgeschäfte, Apotheke, mehrere Allgemeinmediziner, Zahnärzte, physiotherapeutische und homöopathische Praxen.

Durch die Bildung der neuen Gemeinde Sonnenstein mit 5 097 Einwohnern entsteht eine ausreichend große Gemeinde, von der zu erwarten ist, dass der kommunalen Daseinsvorsorge unter Nutzung der vorhandenen gemeinsamen Ressourcen noch effektiver erfüllt werden.

Dadurch kann ein größerer finanzieller Spielraum gewonnen werden, um neben der Erfüllung der Pflichtaufgaben und der Durchführung erforderlicher Investitionen in die kommunale Infrastruktur auch künftig freiwillige Leistungen für die Einwohner der Gemeinde anbieten zu können.

Absatz 4 dient der Klarstellung der gesetzlich zugewiesenen Entscheidungsbefugnisse der Gemeindeorgane zum Behördensitz der neuen Gemeinde.

Zu § 3 (Gemeinden Aspach, Ebenheim, Fröttstädt, Hörselgau, Laucha, Mechterstädt, Metebach, Teutleben, Trügleben, Weingarten und Verwaltungsgemeinschaft Hörsel - Landkreis Gotha -):

Die Verwaltungsgemeinschaft Hörsel (4 981 Einwohner) wird aufgelöst. Die Gemeinden Aspach (429 Einwohner), Ebenheim (233 Einwohner), Fröttstädt (403 Einwohner), Hörselgau (1 210 Einwohner), Laucha (549 Einwohner), Mechterstädt (1 068 Einwohner), Metebach (180 Einwohner), Teutleben (368 Einwohner), Trügleben (377 Einwohner) und Weingarten (164 Einwohner) werden aufgelöst und zu einer Landgemeinde nach § 6 Abs. 5 zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde führt den Namen Hörsel.

Die erforderlichen übereinstimmenden Beschlüsse aller beteiligten Gemeinden liegen vor. Darüber hinaus haben die Gemeinden einen am 20. September 2010 von allen Bürgermeistern unterzeichneten und mit Datum vom 14. März 2011 um einen Haushaltsvorbehalt ergänzten Vertrag über den Gemeindezusammenschluss vorgelegt. Die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Landkreises Gotha hat das rechtmäßige Zustandekommen der Beschlüsse und des Vertrags festgestellt und befürwortet die Strukturänderung.

Das Gebiet der künftigen Landgemeinde Hörsel liegt im Westen des Landkreises Gotha. Es grenzt im Westen an den Wartburgkreis und im Norden an das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal. Im Osten wird die neue Gemeinde vom Gebiet der Stadt Gotha begrenzt, die Kreissitz des Landkreises Gotha ist. Im Südosten und Süden grenzen die Gemeinde Leinatal und die Stadt Waltershausen an.

Die Gemeinden Aspach, Ebenheim, Fröttstädt, Hörselgau, Laucha, Mechterstädt, Metebach, Teutleben, Trügleben, Weingarten sind einander benachbart und weisen zahlreiche historische, infrastrukturelle und verwaltungsmäßige Gemeinsamkeiten auf. Seit dem Jahr 1994 arbeiten sieben der zehn Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft Hörsel zusammen. 1995 wurde die Verwaltungsgemeinschaft um die Gemeinde Metebach erweitert und im Jahr 1997 um die Gemeinden Ebenheim und Weingarten. Die Gemeinden sind durch regionale Verkehrswege miteinander verbunden. Die Bundesstraße 7 und die Bundesautobahn 4 verlaufen auf dem Gebiet der künftigen Gemeinde, so dass auch eine sehr gute überregionale Anbindung vorhanden ist. Darüber hinaus gibt es mehrere Haltepunkte der Deutschen Bahn auf dem Gemeindegebiet. Verkehrsverbindungen über den Öffentlichen Personennahverkehr sind sowohl untereinander als auch in die angrenzenden Städte vorhanden. der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden wegen der geografischen Bedingungen von zwei Aufgabenträgern, dem Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden (Aspach, Fröttstädt, Hörselgau, Laucha, Mechterstädt, Teutleben, Trügleben) und dem Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal (Ebenheim, Metebach, Weingarten), wahrgenommen. Es existieren drei Schulstandorte, die als Einzugsgebiet den größten Teil der Verwaltungsgemeinschaft abdecken. Dies sind die Grundschule Hörselgau (Einzugsbereich Fröttstädt, Hörselgau, Metebach, Teutleben, Trügleben), die Grundschule Mechterstädt (Einzugsbereich für Laucha, Mechterstädt und Hörselberg im Wartburgkreis) und die Regelschule in Mechterstädt. Nur die Gemeinden Ebenheim und Weingarten orientieren sich zur Grundschule in der Gemeinde Sonneborn in der benachbarten Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal. Die nächstgelegenen Gymnasien befinden sich in Gotha und Friedrichroda.

Durch die Bildung der neuen Landgemeinde Hörsel mit 4 981 Einwohnern entsteht eine ausreichend große und finanziell stabile Gemeinde, in der die vorhandenen Potenziale zusammengeführt, gebündelt und noch wirtschaftlicher genutzt werden können. Dies lässt mindestens mittelfristig eine weiterhin positive Entwicklung erwarten. Nicht zuletzt hat die günstige Lage zwischen den Städten Gotha, Waltershausen und Eisenach sowie die sehr gute überregionale Verkehrsanbindung durch die Bundesautobahn 4 und die Bahnlinie Frankfurt/Leipzig schon bisher wesentlich zur überwiegend positiven Entwicklung der Gemeinden beigetragen. Insgesamt sind eine Verbesserung der Leistungs- und Verwaltungskraft und gleichzeitig auch eine moderne und effektive Aufgabenerfüllung zu erwarten.

Absatz 4 dient der Klarstellung der gesetzlich zugewiesenen Entscheidungsbefugnisse der Gemeindeorgane zum Behördensitz der neuen Gemeinde.

Zu § 4 (Städte Auma, Zeulenroda-Triebes und Gemeinden Braunsdorf, Göhren-Döhlen, Merkendorf, Silberfeld, Staitz, Wiebelsdorf, Zadelsdorf und Verwaltungsgemeinschaft Auma-Weidatal - Landkreis Greiz -):

Die Verwaltungsgemeinschaft Auma-Weidatal (4 546 Einwohner) wird aufgelöst. Die Stadt Auma (3 084 Einwohner) sowie die Gemeinden Braunsdorf (233 Einwohner), Göhren-Döhlen (136 Einwohner), Staitz (293 Einwohner) und Wiebelsdorf (258 Einwohner) werden aufgelöst und zu einer Landgemeinde nach § 6 Abs. 5 zusammengeschlossen. Die durch Zusammenschluss neu gebildete Gemeinde führt den Namen Auma-Weidatal und ist nach § 5 Abs. 1 Satz 3 berechtigt, die Bezeichnung Stadt zu führen, weil Auma bereits Stadtrecht besitzt.

Die Gemeinden Merkendorf (296 Einwohner), Silberfeld (106 Einwohner) und Zadelsdorf (140 Einwohner) werden aufgelöst und in die Stadt Zeulenroda-Triebes (16 344 Einwohner) eingegliedert.

Die erforderlichen übereinstimmenden Beschlüsse der beteiligten Gemeinden zu den beantragten Strukturänderungen liegen vor. Ebenso liegen ein von den Bürgermeistern der beteiligten Gemeinden am 13. Januar 2011 unterzeichneter Vertrag über die Bildung einer Landgemeinde sowie drei von den Bürgermeistern unterzeichnete Eingliederungsverträge der Stadt Zeulenroda-Triebes und der Gemeinden Merkendorf, Silberfeld und Zadelsdorf vor. Die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Landkreises Greiz hat das rechtmäßige Zustandekommen der Beschlüsse und der Verträge festgestellt und befürwortet die Strukturänderungen.

Das Gebiet der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Auma-Weidatal liegt im Südwesten des Landkreises Greiz. Im Norden grenzen die Gemeinde Harth-Pöllnitz, im Nordosten die Gemeinden Steinsdorf und Hohenleuben der Verwaltungsgemeinschaft Leubatal sowie im Osten und Süden die Stadt Zeulenroda-Triebes und die Gemeinde Weißendorf an. Im Westen sind die Grenzen der Stadt Auma und der Gemeinde Braunsdorf zugleich Grenze des Landkreises Greiz zum Saale-Orla-Kreis.

Die Stadt Auma und die Gemeinden Braunsdorf, Göhren-Döhlen, Staitz und Wiebelsdorf sind einander benachbart und weisen eine Reihe von Gemeinsamkeiten auf, unter anderem in infrastruktureller, verwaltungsmäßiger und auch traditioneller Hinsicht. Seit dem Jahr 1996 arbeiten die Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft Auma-Weidatal zusammen. Bis auf Wiebelsdorf sind alle genannten Gemeinden Mitglied im Wasser- und Abwasserzweckverband Zeulenroda. Die Gemeinde Wiebelsdorf führt die Wasserver- und Abwasserentsorgung noch in Eigenregie durch. Zwischen den der zukünftigen Landgemeinde angehörigen Ortschaften besteht eine gute ÖPNV-Vernetzung im Rahmen des Nahverkehrsplans des Landkreises Greiz. Die Stadt Auma ist regionales Grundzentrum und hält entsprechende infrastrukturelle Verwaltungsund Versorgungseinrichtungen vor, wie zum Beispiel den Verwaltungssitz, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheke, Filialen mehrerer Kreditinstitute, die auch von den Einwohnern der umliegenden Gemeinden genutzt werden. Darüber hinaus ist die Stadt Auma Schulstandort für die Grundund Regelschule. Die nächsten Gymnasien befinden sich in den Städten Zeulenroda-Triebes und Greiz.