Grundstück

Mai 2011 hat folgenden Wortlaut:

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Grundstücke sind in Erfurt von ungeklärten Eigentumsverhältnissen betroffen und wie viele sind davon bebaut oder versiegelt (bitte aufschlüsseln nach Bebauung [Wohn-, Nutzbebauung], nach Anzahl, Größe und Lage der Flächen sowie nach kommunaler Zuordnung)?

2. Wie viele Grundstücke sind in Jena von ungeklärten Eigentumsverhältnissen betroffen und wie viele sind davon bebaut oder versiegelt (bitte aufschlüsseln nach Bebauung [Wohn-, Nutzbebauung], nach Anzahl, Größe und Lage der Flächen sowie nach kommunaler Zuordnung)?

3. Wie viele Grundstücke sind in Weimar von ungeklärten Eigentumsverhältnissen betroffen und wie viele sind davon bebaut oder versiegelt (bitte aufschlüsseln nach Bebauung [Wohn-, Nutzbebauung], nach Anzahl, Größe und Lage der Flächen sowie nach kommunaler Zuordnung)?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Juni 2011 wie folgt beantwortet:

Bei der Beantwortung der Kleinen Anfragen 944 und 1315 der Abgeordneten Hitzing in den Drucksachen 5/1851 vom 17. November 2010 und 5/2620 vom 27. April 2011 ist bereits mitgeteilt worden, dass bei den zuständigen Behörden die Erfassung der mit vermögensrechtlichen Ansprüchen behafteten Grundstücke nur nach katastermäßigen Kriterien erfolgt. Daher können Aussagen zur Bebauung, Nutzung, zur Lage der Flächen sowie zur kommunalen Zuordnung nicht getroffen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 1518 der Abgeordneten Barth und Kemmerich für die Landesregierung wie folgt:

Zu 1.: Das Thüringer Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hat im Zusammenhang mit auf Restitution von Unternehmen gerichteten vermögensrechtlichen Anträgen nach gegenwärtigem Stand noch Entscheidungen zu 18 Grundstücken in Erfurt zu treffen.

Das für Singularrestitution zuständige Staatliche Amt zur Regelung offener Vermögensfragen hat nach derzeitigem Stand noch Entscheidungen zu 190 Grundstücken in Erfurt zu treffen, die mit einem vermögensrechtlichen Anspruch behaftet sind.