Das TIM hat inzwischen angekündigt die geltende Asservatenordnung evaluieren zu wollen

Kosten geprüft werden, ob und inwieweit ein elektronisches Register zweckdienlicher ist.

Das TIM hat inzwischen angekündigt, die geltende Asservatenordnung evaluieren zu wollen. Außerdem soll die Einrichtung zentraler Asservatenstellen unter Berücksichtigung baulicher und finanzieller Möglichkeiten weiter forciert werden. Die Asservatenverwalter seien zwischenzeitlich in einem Workshop geschult worden. Bis zur Einführung eines elektronischen Asservatennachweises ­ die derzeit aus haushalterischen Gründen nicht möglich sei ­ werde man ein vorläufiges Verwahrverzeichnis in der Zuständigkeit des Kriminaldauerdienstes/Dienstgruppenleiters führen.

Das TIM hat mit den geschilderten Maßnahmen den Forderungen des Rechnungshofs entsprochen.

IV. Unwirtschaftliches Ansparen von Haushaltsmitteln bei privatem Lieferanten beendet (Einzelplan 05)

Der Rechnungshof hat im Jahr 2010 die Verwendung der Dienstkleidungspauschale im Justizbereich geprüft. Jeder der rund 1.140 zum Tragen von Dienstkleidung verpflichteten Justizbediensteten erhält für die Ersatzbeschaffung verschlissener Uniformteile vom Land einen Pauschalbetrag i. H. v. rund 200 jährlich. Das Land überweist die jeweilige Pauschale auf ein für den Beamten bei der privaten Lieferfirma geführtes Dienstkleidungskonto.

Am Jahresende nicht verbrauchte Guthaben können seit dem Jahr 2009 bis zu einer Höhe von 900 ins Folgejahr übertragen werden.

Die Uniformträger der Justiz sollen so die Möglichkeit bekommen, die notwendigen Mittel für die geplante Umstellung der Dienstkleidung anzusparen. Ein Termin für die Umstellung stand zum Prüfungszeitpunkt noch nicht fest.

Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass das Ansparen problematisch ist. Ausgaben dürfen nur soweit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind (vgl. § 34 Abs. 2 Falls nämlich sämtliche rund 1.140 Justizbediensteten sich bemühten, zur Finanzierung ihrer Uniformumstellung den Höchstbetrag von 900 anzusparen, würde das Thüringer Justizministerium ­ über mehrere Jahre verteilt und abhängig vom Umstellungszeitpunkt ­ insgesamt bis zu rund 1 Mio. verausgaben. Da für diese Beträge zunächst keine Lieferungen erfolgen, entsteht dem Freistaat zumindest ein Zinsnachteil.

Der Rechnungshof hat daher empfohlen zu prüfen, ob die Umstellung auf blaue Dienstkleidung ­ wenn sie denn notwendig sei ­ möglichst frühzeitig erfolgen könne. Außerdem sei es zwingend erforderlich, spätestens nach Umstellung der Dienstkleidung das jährlich übertragbare Guthaben umgehend wieder auf 300 zu kürzen.

Darüber hinaus hat der Rechnungshof beanstandet, dass in einigen wenigen Fällen die ­ unter bestimmten Umständen zu kürzenden ­ jährlichen Dienstkleidungspauschalen unzutreffend berechnet worden sind. Dies beruhte zum einen auf einer fehlerhaften Auslegung der

­ schwer verständlich formulierten ­ Kürzungsvorschriften und zum anderen darauf, dass nachgeordnete Dienststellen kürzungsrelevante Sachverhalte nicht mitgeteilt hatten.

Der Rechnungshof hat empfohlen, die Regelung zur Berechnung der Kürzungszeiten verständlicher zu formulieren und in den alljährlichen

Meldungen der nachgeordneten Dienststellen die jeweiligen Kürzungszeiträume und -gründe konkret anzugeben.

Das Thüringer Justizministerium hat die Empfehlungen des Rechnungshofs aufgegriffen. Es hat mitgeteilt, die Umstellung der Dienstkleidung solle im Jahr 2011 erfolgen. Anschließend werde auch die Höhe des übertragbaren Restguthabens wieder auf 300 gekürzt.

Das Thüringer Justizministerium hat ferner mitgeteilt, die Kürzungsvorschriften würden im Sinne der Empfehlung des Rechnungshofs angepasst. Außerdem seien die nachgeordneten Dienststellen angewiesen worden, zukünftig in ihren Meldungen die jeweiligen Kürzungszeiträume und -gründe konkret anzugeben.

Damit wurde den Anliegen des Rechnungshofs entsprochen.

V. Projekt Unternehmer- und Fachkräfteservice eingestellt (Kapitel 07 08/17 04)

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT) schloss mit der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) im Jahr 2008 einen Dienstleistungsvertrag zur Einrichtung eines Unternehmer- und Fachkräfteservices in der Gesellschaft. Über das Projekt sollte die LEG Investoren und Arbeitskräfte für eine attraktive Wirtschafts- und Kulturregion in Thüringen gewinnen und die Thüringer Wirtschaft bei der Deckung ihres Fachkräftebedarfs mit ihren Erfahrungen unterstützen. Das TMWAT setzte hierfür insgesamt 6,9 Mio. aus dem Operationellen Programm des Europäischen Sozialfonds (OP-ESF) im Rahmen der indikativen Mittelverteilung ein.