Stiftung Naturschutz Thüringen

Die Stiftung Naturschutz Thüringen erfüllt die Aufgaben aus § 38 Abs. 2 Satz 2.

1. die Forschung auf speziellen Gebieten des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu fördern,

2. Maßnahmen zur Aufklärung und Weiterbildung zu unterstützen und zu fördern,

3. die Pacht, den Erwerb und die sonstige zivilrechtliche Sicherung von Grundstücken für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu fördern und selbst zu betreiben (hierzu gehören die 3 900 ha Flächen der Stiftung im Grünen Band),

4. Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten und der Landschaft zu fördern und durchzuführen (in diesem Rahmen werden die landeseigenen Naturschutzflächen fachlich betreut),

5. Mittel aus der Ausgleichsabgabe zweckgebunden zur Verbesserung von Natur und Landschaft, insbesondere zum Aufbau von Flächen- und Maßnahmepools, zu verwenden.

Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald

Die Stiftung dient der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation von Behinderten sowie sonstigen schulischen und beruflichen Fördermaßnahmen im Rahmen der einschlägigen Gesetze. Sie errichtet, unterhält und betreibt die dafür notwendigen Einrichtungen. Das Ziel der Stiftung liegt in dem Bestreben, für die Behinderten in der Region Südthüringen durch eine Einrichtung zur rehabilitativen Förderung und Betreuung eine wirksame Hilfe zur Beseitigung oder Milderung der Folgen der Behinderung und zur Teilnahme am Leben der Gemeinschaft sowie zur Ausübung eines angemessenen Berufes zu geben und sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.

Stiftung Schloss Friedenstein Gotha

Gemäß § 2 der Satzung dient die Stiftung dem Betrieb der musealen und kulturellen Einrichtungen in der historisch gewachsenen Schloss- und Schlossparkanlage Friedenstein, bestehend aus den Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen des Schlossmuseums, des Museums für Regionalgeschichte und Volkskunde, des Museums der Natur und dem Ekhoftheater. Die Stiftung hat die Aufgabe, die kunst- und wissen schaftlichen Sammlungen zu bewahren, zu ergänzen, zu erschließen, zu erforschen und zu vermitteln.

Darüber hinaus hat die Stiftung die Aufgabe, im kooperativen Zusammenwirken mit der Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha einschließlich der Sammlung des Verlages Justus Perthes sowie des Verlagsarchivs Klett-Perthes, dem Thüringischen Staatsarchiv Gotha sowie der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten dafür Sorge zu tragen, dass die historisch gewachsenen Sammlungen als einzigartiges Zeugnis der Kulturgeschichte in ihrer Einheit und in ihrem bis zur Gegenwart reichenden Zusammenhang erfahrbar gemacht werden.

Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten

Es ist Aufgabe der Stiftung, kulturhistorisch bedeutsame Liegenschaften, insbesondere in Bezug auf ihre historische, kunsthistorische, denkmalpflegerische und landschaftsprägende Bedeutung, zu verwalten. Dies beinhaltet die bauliche Betreuung, die Unterhaltung von Bauten und Gärten, die Öffnung der Kulturdenkmale für die Öffentlichkeit sowie die Gewährleistung einer angemessenen denkmalgerechten Nutzung. Dazu gehört ebenfalls die wissenschaftliche Erschließung, Erforschung und Präsentation der Kulturdenkmale durch Öffentlichkeits- und Publikationsarbeit sowie die Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Kultur, Geschichte, Kunstgeschichte, Denkmal- und Landschaftspflege.

Stiftung Thüringer Sporthilfe Ideelle und materielle Förderung von Nachwuchssportlerinnen und -sportlern aus Thüringer Sportvereinen, die sich auf sportliche Spitzenleistungen vorbereiten und solche erbringen; die Förderung orientiert sich an Leistungskriterien sowie an der sozialen Bedürftigkeit der Sportlerinnen und Sportler. In folgenden Bereichen wird gefördert:

- Nachwuchsförderung,

- Anschlusskaderförderung,

- Förderkreise Thüringer Athleten nach Olympia,

- Förderung nichtolympischer Sportarten in Einzelfällen,

- Ausbildungs- und Studienbeihilfen, berufliche Förderung und

- Förderung sportbedingter sozialer Härtefälle.

Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen, insbesondere durch

- Schaffung eines Thüringen Stipendiums zur Bindung junger Ärzte im Freistaat Thüringen,

- bedarfsbezogene Förderung ambulanter ärztlicher und psychotherapeutischer Weiterbildung,

- Betrieb von Eigeneinrichtungen,

- Unterstützung kommunaler Angebote zur Niederlassung in ländlichen Gemeinden,

- Unterstützung von Famulaturen in niedergelassenen Arztpraxen,

- Unterstützung von Ärzten im Praktischen Jahr sowie

- Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen bei der Erfüllung/Gewährleistung des Sicherstellungsauftrages gemäß § 75 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Thüringer Ehrenamtsstiftung

Die Stiftung übernimmt zur Erfüllung ihres Stiftungszweckes folgende Aufgaben:

1. Durchführung von Maßnahmen zur Würdigung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeiten und von im Ehrenamt tätigen Personen,

2. Beratung zu Fragen ehrenamtlicher Tätigkeit und ihrer Rahmenbedingungen;

3. Unterstützung (Förderung der Entwicklung und Betreuung) von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,

4. aktive Öffentlichkeitsarbeit für alle Belange des bürgerschaftlichen Engagements, die der Bedeutung des Ehrenamtes für unser Gemeinwesen gerecht werden,

5. Förderung der kontinuierlichen Zusammenarbeit von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit mit Vertretern der Politik, der Verwaltung sowie allen relevanten gesellschaftlichen Interessenvertretungen, mit den Religionsgemeinschaften und allen Interessierten,

6. Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von ehrenamtlich tätigen Personen;

7. Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit,

8. Unterstützung des Erfahrungsaustausches zwischen Trägern ehrenamtlicher Tätigkeit auf nationaler und internationaler Ebene,

9. Förderung von Modellprojekten, die zur Stärkung einer aktiven Bürgergesellschaft beitragen.

Thüringer Stiftung - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not

Die Aufgaben ergeben sich aus § 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung. Zweck der Stiftung ist es einerseits, werdenden Müttern und Familien, die ihren Wohnsitz in Thüringen haben, in Not- oder Konfliktsituationen, insbesondere für die Zeit nach der Geburt des Kindes, ergänzende finanzielle Hilfen zu gewähren, um soziale oder wirtschaftliche Schwierigkeiten, vor allem während und nach der Schwangerschaft aufzufangen.

Außerdem vermag die Stiftung Hilfen an Familien in außergewöhnlichen Notlagen zu vergeben, denen mit dem Instrumentarium staatlicher Leistungsgesetze nicht oder nicht rechtzeitig begegnet werden kann.

Zur Erfüllung ihres Stiftungszweckes nimmt die Stiftung insbesondere nachfolgende Aufgaben wahr:

1. Zuwendungsempfänger der Mittel von der Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens zur Gewährung von Hilfen für Schwangere in Not und für die Landesmittel zur Gewährung von Hilfen für Familien in Not und Kosten für die anonyme Entbindung,

2. Vergabestelle für o. g. Mittel; dazu gehören:

- Entgegennahme und Prüfung der Anträge der Hilfesuchenden nach den Festlegungen der Vergabegrundsätze Hilfen für Familien und Hilfen für schwangere Frauen in Not sowie Entscheidung über die Anträge, teilweise erforderliche Vorbereitung und Durchführung der Gremienarbeit (Vergabeausschuss),

- abschließende Bearbeitung der durch den Vergabeausschuss getroffenen Beschlüsse,

- Bescheiderteilung, Mittelauszahlung und Prüfung der Mittelverwendung;

3. Zusammenarbeit mit den antragsannehmenden Stellen (Schwangerschafts- und Schwangerschafskonfliktberatungsstellen);

4. Mitwirkung bei Erfahrungsaustauschen und Initiativen auf bundesweiter Ebene, um Frauen, insbesondere Schwangeren in schwieriger Lebenssituation gezielte Unterstützung und geeignete Maßnahmen angedeihen zu lassen;

5. Sicherstellung des allgemeinen Geschäftsbetriebs der Stiftung.

Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen

Mit der Stiftung sollen blinde und sehbehinderte Menschen in Thüringen unbürokratische Hilfe erfahren.

Zweck der Stiftung ist daher, diesem Personenkreis Hilfen zur Zurückgewinnung oder Erhaltung der Selbständigkeit soziale Härtesituationen trotzaller vorgesehenen staatlichen Hilfen abzufedern. Zusätzlich soll langfristig die Arbeit von Beratungsstellen für blinde und sehbehinderte Menschen sowie der Aufbau eines Thüringenweiten Hilfs- und Serviceangebotes unterstützt werden. Darüber hinaus soll die Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, die blinde und sehbehinderte Menschen sowie deren Angehörige betreuen oder beraten, gefördert werden. Gemäß § 2 der Satzung hat die Stiftung den Zweck,

1. blinden Menschen mit Wohnort oder ständigem Aufenthalt in Thüringen in besonderen Lebenssituationen zusätzliche finanzielle Unterstützung zu gewähren, um bei ihnen besondere soziale Härtesituationen trotz aller vorgesehenen staatlichen Hilfen abzumildern,

2. die Arbeit von Beratungsstellen für blinde und sehbehinderte Menschen zu unterstützen,

3. blinden und sehbehinderten Menschen mit Wohnort oder ständigem Aufenthalt in Thüringen Hilfen zur Zurückgewinnung oder Erhaltung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu vermitteln oder anzubieten,

4. die Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, die blinde und sehbehinderte Menschen oder deren Angehörige betreuen oder beraten sowie deren kontinuierliche Zusammenarbeit zu unterstützen,

5. den Aufbau eines landesweiten Hilfs- und Serviceangebotes zu unterstützen.

Wartburg-Stiftung Eisenach

Die Stiftung hat den Zweck und die Aufgabe, die Wartburg und ihre Kunstschätze in würdiger Form als europäische Kulturstätte und Denkmal der deutschen Geschichte zu erhalten und der Allgemeinheit zugänglich zu machen.

Zu 9.: Die landesgesetzlich verankerte Familienförderung als flankierende und unterstützende Maßnahme bei der Weiterentwicklung des örtlichen Angebotes nach § 16 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wurde auf der Grundlage des Thüringer Familienförderungssicherungsgesetzes (GVBl. 2005, S. 365) der Stiftung übertragen.

Stiftung Naturschutz Thüringen

Neben den freiwilligen Aufgaben der Förderung von Projekten im Naturschutz und der Landschaftspflege erfüllt die Stiftung Naturschutz Thüringen folgende Aufgaben des Landes: Die Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe wurde per Gesetz festgelegt (§ 38 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und die naturschutzfachliche Betreuung der auf die Stiftung übertragenen Flächen des Grünen Bands und der landeseigenen Naturschutzflächen besteht auf Grund vertraglicher Vereinbarung.

Die Landesregierung wollte diese Aufgaben unabhängig vom politischen Tagesgeschäft einer organisatorisch selbständigen Einheit übertragen, die durch die Zusammensetzung des Stiftungsrates aus verschiede nen ministeriellen Fachbereichen, dem Landesnaturschutzbeirat, der TLUG und der Friedrich-Schiller-Universität, Jena, über fachübergreifendes Wissen verfügt und durch den Vorstand und seine Geschäftsstelle eine fachlich qualifizierte Umsetzung der Stiftungsratsbeschlüsse garantiert.

Thüringer Ehrenamtsstiftung

Am 17. Mai 2001 hat der Landtag in seiner 43. Sitzung den Beschluss gefasst, zur Förderung des Ehrenamtes in Thüringen eine Stiftung zu errichten. Insbesondere sollten die bisherigen Initiativen der Landesregierung zur Stärkung des Ehrenamtes, insbesondere zur Unterstützung und Förderung ehrenamtlicher Tätiger und ihrer Verbände fortgeführt und weitere Initiativen gestartet werden. Mit der Errichtung der Stiftung war es möglich, neben dem Einsatz von öffentlichen Mitteln auch private Stiftungsmittel (Zustiftungen und Spenden) einzuwerben und einzusetzen, um das ehrenamtliche Engagement zu stärken. Die Möglichkeit der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln des Landes dient auch der Entlastung der Landesverwaltung.

Thüringer Stiftung - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not

Die Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens vergibt nach § 3 des Stiftungserrichtungsgesetzes ihre finanziellen Mittel im Rahmen ihres Stiftungszweckes nur an Einrichtungen in den Ländern, die landesweit tätig sind und dabei keine hoheitlichen Befugnisse wahrnehmen. In den meisten Bundesländern wurden zu diesem Zweck Landesstiftungen gegründet - so auch in Thüringen. Die Thüringer Stiftung tritt als Zuwendungsempfänger der Mittel der Bundesstiftung auf und vergibt diese entsprechend dem Stiftungszweck (siehe auch Frage 8). Darüber hinaus erhält die Landesstiftung auch Mittel des Landes, die die Stiftung an in Not geratene Familien ausreicht.

Zu 10.: Durch die Aufgabenwahrnehmung bei den Stiftungen wurden im Geschäftsbereich des TMSFG insgesamt fünf Mitarbeiterinnen abgeordnet, zugewiesen oder beurlaubt. An vier Plan-/Stellen sind kw-SSL Vermerke (künftig wegfallende Stellen nach dem Stellenabbaukonzept der Landesregierung) ausgebracht. Sie werden nach dem altersbedingten Ausscheiden der Stelleninhaberinnen in Abgang gestellt.

Im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Natur wurden keine Stellen frei, da die Aufgaben bei der Stiftung Naturschutz entweder neu entstanden sind oder vor ihrer Übertragung von den Staatlichen Umweltämtern ausgeführt wurden.