Kostenbelastungen der gesetzlichen Krankenkassen durch Fehlentscheidungen der Landesregierung bei der Luftrettung

Die Landesregierung wird ersucht, im Sozialpolitischen Ausschuss über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Wie hoch sind die Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen für die Sekundärtransporte per Hubschrauber in der Nacht und am Tag bislang?

2. Welche Firmen sind in Hessen mit Sekundärtransporten per Hubschrauber während des Tages und welche Firmen sind mit Sekundärtransporten während der Nacht beauftragt?

3. Wie teuer ist bei den einzelnen Firmen eine Flugminute pro Sekundäreinsatz am Tag und während der Nacht?

4. Wie erklären sich die unterschiedlichen Preise?

5. Ist es zutreffend, dass die Landesregierung eine Ausweitung der Genehmigung für Hubschrauber-Sekundärstransporte in der Nacht beabsichtigt?

6. Mit welchen zusätzlichen Kosten ist bei einer zweiten Nachtfluggenehmigung zu rechnen?

7. Wie begründet die Landesregierung die Ausweitung der Genehmigung?

8. Ist beabsichtigt, eine bestehende Tagesgenehmigung für Sekundärtransporte auf eine 24-Stunden-Genehmigung auszudehnen?

9. Ist es zutreffend, dass bislang keine Ausschreibung für die zweite Nachtgenehmigung erfolgte?

10. Aus welchen Gründen wurde bislang auf eine Ausschreibung verzichtet?

11. Ist es zutreffend, dass die Landesregierung beabsichtigt, die Genehmigung der Firma heliflight in Hessen zu erteilen?

12. Welches Mitglied der Landesregierung bzw. welches Ressort hat diese Entscheidung zu welchem Zeitpunkt getroffen?

13. Welche fachlichen oder sonstigen Kriterien hat die Landesregierung bewogen, die Genehmigung ohne Ausschreibung zu vergeben?

14. Ist es zutreffend, dass das Sozialministerium ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, das zu dem Ergebnis gekommen ist, dass in Hessen eine zweite Nachtgenehmigung für Hubschrauber-Sekundärtransporte nicht notwendig ist?

15. Ist die Angabe zutreffend, dass in Hessen pro Jahr in der Nacht 68 Hubschraubereinsätze als Sekundärtransporte stattfinden?

16. Wie ist das Ergebnis des Gutachtens mit der Absicht der Landesregierung, eine zweite Nachtgenehmigung für Sekundärtransporte zu erteilen, zu vereinbaren?

17. Ist es zutreffend, dass gegen das Land Hessen bezüglich der Genehmigung von Sekundärtransporten in der Nacht Gerichtsverfahren anhängig sind?

Wenn ja, um welche Verfahren handelt es sich?

18. Sind weitere Klagen gegen das Land - z. B. wegen Nichterteilen einer Tagesfluggenehmigung für Sekundärtransporte - anhängig?

19. Ist es zutreffend, dass zwischen den Kostenträgern und dem Land kein Einvernehmen bezüglich der zweiten Nachtgenehmigung hergestellt werden konnte?

20. Welches Ergebnis hatte das für den 20. November 2001 terminierte Gespräch zwischen AOK und dem Sozialministerium?

21. Wer nahm für die Landesregierung bzw. das Sozialministerium an diesem Gespräch teil?

22. Aus welchen Gründen wurde der seit 1998 diskutierte Staatsvertrag zwischen Rheinland-Pfalz und Hessen zur Sicherstellung der Sekundärtransporte des ADAC-Hubschraubers bislang nicht unterschrieben?

23. Ist zu erwarten, dass er demnächst unterschrieben wird?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?