Tourismus

Die Ausweisung von Gemeinden mit überörtlich bedeutsamen Gemeindefunktionen erfolgt ergänzend zum Netz der Zentralen Orte und ist auf der Ebene des Regionalplans an nachfolgende Kriterien auszurichten:

räumlicher Schwerpunkt in der die Gemeindefunktion betreffenden Funktion prognostizierte positive Entwicklung in der die Gemeindefunktion betreffenden Funktion besondere natürliche und funktionelle Gegebenheiten und Entwicklungsmöglichkeiten überdurchschnittliche Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsprognosen gute verkehrliche Erreichbarkeit

Für die Gemeindefunktion Tourismus gelten ergänzend die unter 4.3.6 genannten Kriterien.

Mittelzentrale Funktionsräume Leitvorstellungen

Die mittelzentralen Funktionsräume bilden für sich und gemeinsam mit den anderen mittelzentralen Funktionsräumen die Thüringer Kulturlandschaften als multidimensionale Identifikationsräume.

Die Mittelzentren sollen den Kern ihres mittelzentralen Funktionsraums bilden. 2

Durch gleichwertige mittelzentrale Funktionsräume soll die flächendeckende Sicherung der Daseinsvorsorge dauerhaft gewährleistet werden.

Eine zielgerichtete Profilierung der mittelzentralen Funktionsräume als Handlungsräume soll neue Chancen für eine zukunftsgerichtete Landesentwicklung schaffen, indem Potenziale erkannt und genutzt, Stärken ausgebaut und Schwächen überwunden werden sollen.

Öffentliche Fördermaßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge sollen an interkommunal abgestimmten Planungen in den mittelzentralen Funktionsräumen ausgerichtet werden.

Mittelzentrale Funktionsräume sollen als regionale Verantwortungsgemeinschaften Ausgangspunkt für verstärkte interkommunale Kooperation sein.

Hintergrund Innerhalb der mittelzentralen Funktionsräume bestehen intensive Verflechtungs- und Kooperationsbeziehungen bzw. Kooperationsanforderungen zwischen allen Gemeinden, insbesondere aber zwischen den Mittelzentren als Kern mit den Grundzentren und den Gemeinden mit einer überörtlich bedeutsamen Gemeindefunktion.

Die mittelzentralen Funktionsräume bilden mit ihrer Orientierung an den für Thüringen charakteristischen Mittelzentren als Teil der Kulturlandschaft geeignete fachübergreifende und überörtliche funktionale Einheiten und gewährleisten eine angemessene Mittelzentrenerreichbarkeit. Die Ermittlung und räumliche Bestimmung erfolgte durch Verschneidung der erreichbarkeitsnächsten Gemeinden mit Pendlerdominanzbereichen bezogen auf die Mittelzentren gemäß Ziel 2.2.7 und 2.2.9 bzw. die Oberzentren gemäß Ziel 2.2.5. Sofern beide Indikatoren übereinstimmen wird von einem hohen funktionalen Zusammenhang ausgegangen. Stimmen beide Indikatoren nicht überein, d. h. entspricht die Pendlerausrichtung nicht dem Erreichbarkeitsminimum, erfolgt im Sinne der variablen Geometrie keine Zuordnung zu einem mittelzentralen Funktionsraum.

Dies gilt auch für sonstige auf mittelzentrale Funktionen ausgerichteten Handlungs- und Themenfelder, die auf den konkreten Potenzialen der jeweiligen Teilräume aufbauen sowie für zahlreiche Prozesse und Programme der Regionalentwicklung. Die mittelzentralen Funktionsräume in Thüringen ergänzen sich und bilden damit die Kulturlandschaft Thüringen als Ganzes, sie stehen aber gleichzeitig in gegenseitigem Wettbewerb untereinander. Der Wettbewerbsgedanke erlangt umso mehr Bedeutung, je unterschiedlicher und ausdifferenzierter die Rahmenbedingungen demografischer Wandel, Klimawandel und finanzielle Handlungsspielräume Wirksamkeit erlangen.

Die mittelzentralen Funktionsräume bilden somit das Grundraster als räumliches Bezugssystem für vielfältige Anwendungsfälle, insbesondere aber für die eng mit den Mittelzentren verbundene Sicherung der Daseinsvorsorge, für die Ankerfunktion sowie als Impulsgeber für die die Mittelzentren umgebenden Gemeinden im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft.

Erfordernisse der Raumordnung

G 1

Die zeichnerisch in der Themenkarte 3 Mittelzentrale Funktionsräume abgebildeten mittelzentralen Funktionsräume sollen die räumliche Bezugsebene für die Sicherung der Daseinsvorsorge bilden. 2

Auf zentralörtliche Funktionen ausgerichtete interkommunale Kooperationen sollen sich an den der mittelzentralen Funktionsräumen orientieren.

Begründung zu 2.3.1

Bei den mittelzentralen Funktionsräumen handelt es sich um aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung geeignete Kooperationsräume im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft zwischen Mittelzentrum als Impulsgeber LEP Thüringen 2025 ­ Kulturlandschaft im Wandel Entwurf vom 12. Juli 2011 bzw. Ankerpunkt und dem funktional verflochtenen Umland. Es handelt es sich nicht um gemeindescharfe Abgrenzungen für vielfältige Handlungs- und Themenbereiche, sondern um einen Kooperationsrahmen, der im Sinne einer variablen Geometrie angewendet werden soll. Der Aspekt der variablen Geometrie wird durch die dargestellte bilaterale Ausrichtung (siehe Themenkarte 3 Mittelzentrale Funktionsräume) in den Grenzbereichen deutlich.

Die Funktionsräume ergeben sich aus der räumlichen Verteilung des Angebots an und der Nachfrage nach mittelzentralen Funktionen. Als Indikator für das Angebot wurden Einzugsgebiete herangezogen, welche sich durch das Minimum an Zeitaufwand zur Erreichung eines entsprechenden Zentralen Orts unter Nutzung des MIV definieren.

Die Inanspruchnahme (Nachfrage) mittelzentraler Funktionen wurde anhand der Arbeitsplatzzentralität bezogen auf das Auspendlermaximum bestimmt. Sind Pendlerdominanz und Erreichbarkeitsoptimum auf das selbe Mittelzentrum ausgerichtet, erfolgt eine eindeutige Zuordnung. Divergieren beide Ausrichtungen erfolgte keine Zuordnung zu einem Funktionsraum. Innerhalb eines mittelzentralen Funktionsraums können einzelne Funktionen ergänzend zu den Zentralen Orten auch von übrigen Gemeinden wahrgenommen werden (siehe 2.2.14).

G 1

Bei Veränderung kommunaler Gebietsstrukturen soll den mittelzentralen Funktionsräumen bei der Abwägung mit konkurrierenden Belangen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. 2

Eine administrative Zerschneidung dieser Funktionsräume soll vermieden werden.

Begründung zu 2.3.2

Die mittelzentralen Funktionsräume bilden auch für zukünftige administrative Gebietsstrukturen geeignete funktionale Einheiten, sowohl als Teil flächengrößerer administrativer Einheiten (Landkreis), als auch als Klammer für flächenkleinere Strukturen (Gemeinden). Günstige Erreichbarkeitsvoraussetzungen, tatsächliche Interaktionen bzw. Verflechtungsbeziehungen und die für Thüringen charakteristischen Mittelzentren als Repräsentanten der vielfältigen Thüringer Kulturlandschaft werden in Einklang gebracht und leisten somit einen Beitrag zu stabilen und zweckmäßigen kommunalen Strukturen.

Allerdings sind auch sonstige, insbesondere örtliche und fachliche Belange für die Bildung zukunftsfähiger Gebietsstrukturen von Bedeutung. Bei den mittelzentralen Funktionsräumen handelt es sich nicht zwingend um die Abgrenzung zukünftiger Gemeinden.

Vorgaben für die Träger der Regionalplanung

V Durch die Regionalplanung können fachübergreifende und überörtliche Handlungserfordernisse aufgrund teilräumlicher Analysen für einzelne mittelzentrale Funktionsräume als Grundsätze der Raumordung aufgestellt werden.

V Die mittelzentralen Funktionsräume können durch die Regionalplanung entsprechend der jeweiligen Handlungserfordernisse als Grundsätze der Raumordung konkretisiert und inhaltlich ausgeformt werden, sofern dies erforderlich ist.

Begründung und Hinweise zur Umsetzung zu 2.3.3 und 2.3.4

Aus fachübergreifender und überörtlicher Perspektive können sich spezielle Handlungserfordernisse für die Funktionsräume ergeben. Die Grundlagen dieser Handlungserfordernisse müssen in Form von teilräumlichen Analysen bezogen auf den jeweiligen Funktionsraum und die Handlungserfordernisse dargelegt werden. Die Handlungserfordernisse sind dann insbesondere von den Kommunen im Rahmen ihrer Planungstätigkeit zu berücksichtigen. Handlungserfordernisse können an eine Bedingung oder einen Zeitpunkt geknüpft werden. Pauschale Handlungserfordernisse für alle oder eine große Anzahl der Funktionsräume werden in der Regel weder der vielfältigen Thüringer Kulturlandschaft noch den konkreten Handlungserfordernissen gerecht. Sofern sich bei bestimmten Handlungsfeldern klar abgrenzbare Handlungsräume ergeben, kann eine entsprechende Konkretisierung für diesen Zweck vorgenommen werden. Die mittelzentralen Funktionsräume können geeignete Bezugsräume für informelle Konzepte der Regionalentwicklung sein (siehe 3.2.5). LEP Thüringen 2025 ­ Kulturlandschaft im Wandel Entwurf vom 12. Juli 2011

Themenkarte 3: Mittelzentrale Funktionsräume Neuhausa.Rw.Neuhausa.Rw. hierz.B.Erfurt Kreisgrenze