Kiessande von rohstoffwirtschaftlicher Bedeutung sind in Thüringen überwiegend an tertiäre und quartäre Flussläufe gebunden

LEP Thüringen 2025 ­ Kulturlandschaft im Wandel Entwurf vom 12. Juli 2011 spezielle Fälle sind außerdem ein Schwerpunktgebiet Kalkstein für die Herstellung von Schotter und Splitt und zwei Schwerpunktgebiete für Werk- und Dekorationssteine bestimmt. Die in der Festlegungskarte enthaltenen Punktsignaturen stehen stellvertretend für Räume, die nachfolgend näher erläutert werden. Für die übrigen Rohstoffvorkommen ist aufgrund der geringeren Problematik eine kartografische Darstellung nicht erforderlich. Deren Rohstoffpotenzial wird nur verbal beschrieben.

Kiessande von rohstoffwirtschaftlicher Bedeutung sind in Thüringen überwiegend an tertiäre und quartäre Flussläufe gebunden. So wurden mächtige Kiessandvorkommen in den durch Auslaugung des Zechsteinsalinars entstandenen großen Senken der Goldenen Aue im Tal der Helme und Zorge südlich des Harzes, des Helme-Unstruttals östlich des Kyffhäusers und des Werratals südwestlich und nordwestlich des Thüringer Waldes nachgewiesen. Daneben sind auch im Geratal nördlich Arnstadt und Erfurt, im Unstruttal bei Sömmerda sowie im Raum Gotha, im Raum südlich Gera bei Berga und im Einflussbereich der Weißen Elster nördlich von Gera nutzbare Kiessande verbreitet. Große Bedeutung besitzen außerdem weitflächige Vorkommen im Großraum Altenburg u. a. bei Starkenberg, Nobitz, Wintersdorf.

Kleinräumigere Kiessandvorkommen sind an die ebenfalls durch Subrosion entstandenen Randsenken des Weißelsterbeckens bei Schkölen-Eisenberg und nördlich Gera gebunden. Des Weiteren befinden sich im Saaletal nordöstlich Rudolstadt Kiessandreserven. Ebenso sind wertvolle Kiessandvorkommen durch Verwitterung paläozoischer und mesozoischer Sedimentgesteine entstanden. Sie werden z. B. im Raum Schmölln und südlich Gößnitz (Zeitz-Schmöllner-Mulde) und südlich von Sonneberg bei Rottmar gewonnen.

Das Rohstoffpotenzial an Kalksteinen zur Herstellung von Schotter und Splitt ist überwiegend an die Gesteine des Unteren Muschelkalks in der Umrandung des Thüringer Beckens und im Südwestthüringischen Triasgebiet gebunden. Bedeutung besitzen auch devonische Kalksteine im Thüringischen Schiefergebirge und Kalk- und Dolomitsteine des Zechsteins in den Randbereichen des Thüringer Beckens und des Südwestthüringischen Triasgebietes. Lokal werden die Kalk- und Dolomitsteine auch für spezielle Einsatzzwecke, z. B. als Zuschlagstoffe in der metallurgischen Industrie (z. B. Caaschwitz nördlich Gera und Kamsdorf bei Saalfeld) oder zur Zementherstellung (Raum Deuna) oder als Düngekalk (z. B. Herbsleben), verwendet. Der planerische Schwerpunkt liegt bei diesem Rohstoff im Gebiet der Finne südlich Bad Frankenhausen bis südlich Heldrungen im Ausstrich des Unteren Muschelkalks. Hier muss nach Möglichkeiten der Ausweisung von Rohstoffsicherungsflächen zur kurz- bis mittelfristigen Gewinnung dieses Rohstoffes als Ersatz für auslaufende Kalksteinlagerstätten südöstlich der Region gesucht werden.

Die Verbreitung silikatischer Hartgesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt ist an den Thüringer Wald, den kleinen Thüringer Wald, das Thüringische Schiefergebirge, den Kyffhäuser, den thüringischen Anteil des Harzes und an Bereiche der Vorderrhön gebunden. Zu dieser Rohstoffgruppe gehören Gesteine wie z. B. Granit, Rhyolith, Andesit, Diabas, Dolerit, Basalt, Gneis, Quarzit und Grauwacke.

Für den thüringischen Anteil des Harzes ist eine Abstimmung mit den derzeitigen Lieferländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zur langfristigen Rohstoffversorgung erforderlich, aus der sich eventuell auch für dieses Gebiet Notwendigkeiten zur raumordnerischen Rohstoffsicherung für Hartgestein ergeben können.

Die Vorkommen an Gips- und Anhydritsteinen sind an den Zechsteinausstrich am Südharzrand, an den Südrand des Kyffhäusers, an den Bottendorfer Höhenzug und an den Südostrand des Thüringer Beckens gebunden. Da Thüringen einen wesentlichen Anteil an Vorräten und an der Gipssteinproduktion insbesondere auch an Spezialgipsstein in Deutschland besitzt, sind die Rohstoffsicherungsflächen zur Rohstoffgewinnung für einen mittelfristigen Zeitraum und zur langfristig vorsorgenden Sicherung entsprechend zu bemessen. Durch Erkundungsprogramme kann der lagerstättengeologische und planerische Kenntnisstand verbessert werden, um dadurch die Gewinnung und Verarbeitung von Gips in Thüringen auch mittel- und langfristig zu gewährleisten.

Werk- und Dekorationssteine lassen sich aus verschiedenen Gesteinen gewinnen und kommen lokal in jeder Planungsregion vor. Derzeit werden in Thüringen die Travertine von Bad Langensalza und Weimar, die Kalksteine bei Oberdorla und Volkmannsdorf, die Sandsteine vom Seeberg bei Gotha sowie bei Georgenthal und die Rhyolithtuffe bzw. Tuffbrekzien bei Frankenhain zu Werk- und Dekorationssteinen verarbeitet. Bedeutend sind aber auch beispielsweise die derzeit zu diesen Zwecken nicht genutzten Vorkommen von Ockerkalk bei Wittgendorf, Pikrit bei Seibis, Tonschiefer als Dachschiefer im Raum Lehesten ­ Schmiedebach und Kalkstein (Saalburger Marmor) bei Tegau und Löhma.

Sande fallen im Wesentlichen bei der Aufbereitung von Kiessanden an. Zusätzlich stehen zur Sandherstellung auch mürbe Sandsteine des Buntsandsteins in den Randbereichen des Thüringer Beckens und im Südwestthüringischen Triasgebiet sowie die Sandsteine des Rotliegend bei Ilfeld zur Verfügung. Schwerpunkträume für den LEP werden nicht festgelegt.

Tonig-schluffige Gesteine als grobkeramische Rohstoffe sind in Thüringen weit verbreitet. Als solche können z. B. tertiäre Zersatzbildungen der Tonschiefer im Thüringischen Schiefergebirge, Ton- und Schluffsteine der Trias (Buntsandstein, Keuper) und des Juras im Thüringer Becken, tertiäre Tone im Altenburger Raum und quartäre tonige Ablagerungen (Bänderton, Löß und Lößlehm) eingesetzt werden. Bedeutende Vorkommen an tonig-schluffigen Gesteinen treten z. B. im Nordwesten Thüringens im Eichsfeld bei Ferna, im Nordosten Nordhausens, südöstlich von Mühlhausen im Raum Bollstedt ­ Altengottern, im Norden Erfurts und bei Lützensömmern, im Westen von Eisenberg und nördlich von Eisenberg bei Walpernhain, nördlich von Gera bei Aga, südöstlich von Altenburg bei Thüringen 2025 ­ Kulturlandschaft im Wandel Entwurf vom 12. Juli 2011 dorf, aber auch in Südwestthüringen bei Eisenach ­ Stregda, östlich Themar und bei Brattendorf und Hirschendorf auf.

Neben dem Einsatz als grobkeramischer Rohstoff können die tonig-schluffigen Gesteine u. a. auch speziellen Einsatzzwecken dienen, wie z. B. dem Deponiebau (z. B. Lützensömmern), der Feinkeramik (z. B. Frohnsdorf) oder zur Zementherstellung (z. B. Deuna). Lokal werden aus Tonschiefern des Thüringischen Schiefergebirges Leichtzuschlagstoffe (z. B. Unterloquitz) oder Brech- und Mahlprodukte (z. B. Tschirma) hergestellt. Schwerpunkträume für den LEP werden nicht festgelegt.

G 1

Beim Abbau überregional bedeutsamer und begrenzt zur Verfügung stehender Rohstoffe soll der Tragfähigkeit des Teilraums bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. 2

Der möglichst vollständige Abbau im Bereich vorhandener Gewinnungsstellen und deren Erweiterung soll zur Minimierung der Beeinträchtigungen einem Aufschluss neuer Lagerstätten vorgezogen werden. 3

Die ausgebeuteten Lagestätten sollen sich nach der Rekultivierung und Renaturierung funktionsgerecht in die Umgebung einfügen.

Begründung zu 6.3.3

Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe ist zwangsläufig mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden und kann auch zu Beeinträchtigungen der Lebensqualität von Menschen führen. Bei der Tragfähigkeit eines Teilraums handelt es sich um eine variable Größe, die einerseits von den Beeinträchtigungen aber andererseits auch von den sonstigen Nutzungen, Funktionen und Lebensbedingungen des jeweiligen Teilraums abhängt. Beeinträchtigungen können vermindert werden, indem beispielsweise ein zeitlich gestaffelter Rohstoffabbau erfolgt und so die Tragfähigkeit des jeweiligen Teilraums Berücksichtigung findet. Die Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt lassen sich u. a. durch Maßnahmen der Abbauführung, technische Maßnahmen bei der Rohstoffgewinnung und -aufbereitung und durch Regelungen im Transportregime vermeiden oder mildern. Rohstoffgewinnung aus einheimischen Lagerstätten bildet jedoch eine unverzichtbare wirtschaftliche Grundlage. Zwänge ergeben sich aus der fehlenden Vermehrbarkeit mineralischer Rohstoffe und ihrer naturbedingten Standortgebundenheit.

Eingriffe in Natur und Landschaft bzw. die Flächeninanspruchnahme durch die Rohstoffgewinnung sind in der Regel zeitlich begrenzt. Nach Abschluss der Rohstoffgewinnung können diese Areale meist einer hochwertigen Nachnutzung zugeführt werden (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Landschaftsgestaltung, Freizeit und Erholung).

G 1

Vorhandenen Potenzialen tieferliegender Rohstoffe soll bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. 2

Eine dauerhafte Beeinträchtigung tieferliegender Rohstoffe soll vermieden werden.

Begründung und Hinweise zur Umsetzung zu 6.3.4

Untertägiger Bergbau hat in Thüringen einen ausreichenden geologischen Erkundungsgrad und bietet damit eine wirtschaftliche Basis für das Fortbestehen der derzeit aktiven Bergbaubetriebe, sowohl mit traditionellen Abbaumethoden als auch für die Entwicklung und den Einsatz von neuen Bergbautechnologien. Bohrlochbergbau benötigt im Gegensatz zu den Tagebauen der Steine-Erden-Bodenschätze relativ geringe Betriebsflächen an den Gewinnungsstellen, allerdings ausgedehnte Transportleitungen bis zu den Verarbeitungsstandorten bzw. Abnehmern. Dennoch kann er wie auch der untertägige Bergbau im Falle großflächiger Senkungserscheinungen raumbedeutsam sein. Als raumbedeutsam beim Abbau tiefer liegender Rohstoffe sind auch Halden u. ä. anzusehen.

Vorgaben für die Träger der Regionalplanung

V 1

In den Regionalplänen sind Vorranggebiete Rohstoffgewinnung für eine mittelfristige Nutzung und Vorranggebiete Rohstoffsicherung für eine langfristige Vorsorge oberflächennaher mineralischer Rohstoffe als Ausformung des Freiraumbereichs Rohstoffe auszuweisen. 2

Darüber hinaus sollen Vorbehaltsgebiete vorsorgende Rohstoffsicherung ausgewiesen werden. 3

Hierbei sind die für Thüringen besonders wichtigen Rohstoffe (Gipssteine, Kiessande, Hartgesteine, z. T. Kalksteine, z. T. Werksteine) und Räume mit besonderem Konfliktpotenzial (Südharzregion, Thüringer Wald, Thüringisches Schiefergebirge, Rhön, Werratal) zu berücksichtigen.

V Die Vorranggebiete Rohstoffsicherung sind um Regelungen gemäß § 7 Abs. 4 zu ergänzen, die Vorranggebiete Rohstoffgewinnung können um entsprechende Regelungen ergänzt werden, soweit dies für eine geordnete regionale Entwicklung erforderlich ist.

Begründung und Hinweise zur Umsetzung zu 6.3.5 und 6.3.6

Vorranggebiete Rohstoffgewinnung sind in einem solchen Umfang auszuweisen, dass eine bedarfsgerechte und möglichst verbrauchernahe Rohstoffversorgung der thüringischen Wirtschaft und bei überregional bedeutsamen LEP Thüringen 2025 ­ Kulturlandschaft im Wandel Entwurf vom 12. Juli 2011

Rohstoffen ein angemessener Beitrag Thüringens zur Rohstoffversorgung in Deutschland für einen mittelfristigen Zeitraum gewährleistet ist. Die Vorranggebiete sind nicht nur Standort, sondern zugleich Gegenstand der Nutzung und bilden damit die wirtschaftliche Grundlage der rohstoffgewinnenden Unternehmen. Für die vorsorgende Rohstoffsicherung ist die langfristige Erhaltung der Verfügbarkeit bedeutender Rohstoffpotenziale durch die Ausweisung von Vorranggebieten Rohstoffsicherung von großer Bedeutung, denn eine ausreichende Sicherung der einzelnen vorhandenen oder evtl. zusätzlich erforderlichen Produktionsstandorte ist in der Regel nur dann gegeben, wenn für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren Vorranggebiete zur Rohstoffsicherung zur Verfügung stehen.

Die langfristige Rohstoffsicherung ist auf die Sicherung von Rohstoffpotenzialen mit überregionaler und größerer regionaler Bedeutung (Gipsstein, Kiessande, Hartgesteine, z. T. Werk- und Dekorationssteine) bzw. regional auf Gebiete mit besonderem Konfliktpotenzial durch sich überschneidende Nutzungsansprüche (Südharzregion, Thüringer Wald und Thüringisches Schiefergebirge, Rhön, Werratal) zu konzentrieren. Dabei sollen rohstoffgeologisch erkundete Lagerstätten, die erst langfristig für die Rohstoffversorgung in Anspruch genommen werden, in den Regionalplänen als Vorranggebieten Rohstoffsicherung ausgewiesen werden. Rohstoffpotenzialflächen, in denen nach derzeitigem geologischen Kenntnisstand der betreffende Rohstoff verbreitet ist und zumindest in Teilflächen nach Menge, Mächtigkeit und Qualität in bauwürdiger Ausbildung erwartet werden kann, sollen beispielsweise zusätzlich als Vorbehaltsgebiete in die Regionalpläne aufgenommen werden. Für diese Flächen ist davon auszugehen, dass nur Teilflächen im Ergebnis von Aufsuchungsarbeiten für eine Rohstoffgewinnung in Betracht kommen.

Fachliche Grundlage für die Ausweisung und Bemessung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die mittelfristige Sicherung der Rohstoffgewinnung und für die langfristig vorsorgende Sicherung standortgebundener mineralischer Rohstoffe ist die rohstoffgeologische und lagerstättenwirtschaftliche Bewertung durch den Geologischen Landesdienst der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie.

Eine langfristige Sicherung der Rohstoffpotenziale kann direkt nur mit dem Instrument der Vorranggebiete gelingen.

Bis zum Eintritt des konkreten Rohstoffabbaus soll im Regionalplan eine sonstige Vorrangnutzung gem. § 7 Abs. 4 bestimmt werden. Die bis zum Eintritt geltende Vorrangfunktion muss gleichzeitig bestimmt werden. Eine zwischenzeitliche Nutzung, die durch bauliche Anlagen geprägt wird, kommt nur in Betracht, wenn hierdurch ein künftiger Abbau nicht unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird. Da die Eingriffe in Natur und Landschaft bzw. die Flächeninanspruchnahme durch die Rohstoffgewinnung in der Regel zeitlich begrenzt sind, kann zudem eine Steuerung der Nachnutzung erforderlich werden. Sofern die Nachnutzung voraussichtlich innerhalb des Geltungszeitraums des Regionalplans eintritt bzw. innerhalb des Geltungszeitraums vorbereitet werden kann und den möglichen Vorrang- und Vorbehaltsgebietskategorien entspricht, sollte eine eintretende Bedingung gem. § 7 Abs. 4 formuliert werden. Die nachfolgende Vorrangfunktion muss gleichzeitig bestimmt werden.

Mit befristeten oder bedingten Festlegungen wird die Möglichkeit eröffnet, den unterschiedlichen raumordnerischen Situationen und Erfordernissen gerecht zu werden und die Flexibilität des Planwerks zu erhöhen. Dies ermöglicht zudem von Beginn an eine transparente und planungssichere regionale Entwicklung.