Konsequenz aus Pisa - Schule ohne Sitzenbleiben
Im Unterschied zu vielen ausländischen Schulsystemen wird in deutschen Schulen bei auftretenden Leistungsproblemen durchgängig mit dem Verfahren des Sitzenbleibens gearbeitet. Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen in zwei oder mehr Fächern als mangelhaft bewertet werden, werden nicht in die nächste Klasse versetzt, sondern müssen den Stoff des alten Jahres im nachrückenden Klassenverband wiederholen. Eine solche Nichtversetzung wird von den meisten Schülern als massiver Misserfolg erlebt... (Pisa 2000, Seite 469f.)
Bereits seit Beginn der 70er Jahre liegen zahlreiche Forschungsergebnisse vor, wonach für die Sitzenbleiber/-innen gegenüber den gleich leistungsschwachen Vorrücker/-innen kein zusätzlicher Lerneffekt entsteht. Sitzenbleiber/-innen gehören spätestens nach zwei Jahren überwiegend wieder zu den schlechtesten Schüler/-innen einer Klasse.
Dennoch: Die Praxis des Nichtversetzens ist - außer in den Gesamtschulen -geblieben, jedes Jahr müssen im Bundesdurchschnitt drei Prozent der Schüler/ -innen die Klasse wiederholen, insgesamt haben 36 Prozent der von Pisa erfassten 15-Jährigen die Schule wegen Rückstellung nicht regulär begonnen oder sind mindestens einmal sitzen geblieben.
Das Land Bremen weist mit 4,63 Prozent Klassenwiederholer/-innen die bundesweit höchste Quote von Nichtversetzungen aus. In der Sekundarstufe I bleiben bis zu einem Sechstel der Schüler/-innen einer Klasse sitzen. Die Folgen sind steigende Bildungskosten und überdurchschnittlich lange Ausbildungszeiten für die Schüler/-innen.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge deshalb beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, für Sekundarstufe-I-Zentren und Gymnasien beginnend mit dem Schuljahr 2002/2003 Schulversuche Schule ohne Sitzen bleiben auszuschreiben.
Hierfür sollen sich die Schulen der Stadtgemeinde Bremen und der Bremerhavener Magistrat für dortige interessierte Schulen bis Anfang Juni 2002 bewerben können.
Voraussetzung für die Bewerbung ist ein in der Schulkonferenz abgestimmtes Konzept zur Förderung leistungsschwacher Schüler/-innen.
Der Senator für Bildung hat die Aufgabe, an den teilnehmenden Schulen Fortbildungs- und Beratungsangebote für Eltern und Lehrer/-innen zu machen, die Modellversuche wissenschaftlich zu begleiten und qualitativ auszuwerten.
Die teilnehmenden Schulen bekommen zusätzliche Personalkapazitäten für Förderstunden, die Lehrer/-innen eine Stundenentlastung für Fortbildung, Beratungs- und Elternarbeit.