Belegt werden die positiven Wirkungen der Flurbereinigung durch umfassende und detaillierte Wirkungsanalysen

Die Einbindung aller Akteure im ländlichen Raum, die intensive Bürgermitwirkung und eine an den örtlichen und regionalen Bedürfnissen, Stärken und Möglichkeiten ausgerichtete, flexible und transparente Planung sichern Akzeptanz und Nachhaltigkeit.

Belegt werden die positiven Wirkungen der Flurbereinigung durch umfassende und detaillierte Wirkungsanalysen. Auch bei der Evaluierung von Förderprogrammen wird die Flurbereinigung regelmäßig als ein Instrument mit überdurchschnittlich hohem Wertschöpfungspotenzial und Multiplikatoreffekten hinsichtlich der eingesetzten Fördermittel eingestuft.

Leistungen, Stand, Bedarf - Bereich Landwirtschaft

Die Verbesserung der Agrarstruktur ist in rund 55 Prozent der anhängigen Verfahren das oder eines der Hauptverfahrensziele. Durch ein optimiertes Wege- und Gewässernetz werden die Voraussetzungen für eine effektive Bewirtschaftung geschaffen. Schnellere Erreichbarkeit der Bewirtschaftungsflächen, Reduzierung der Maschinenkosten, erhöhte Verkehrssicherheit durch Verlagerung des landwirtschaftlichen Verkehrs von öffentlichen Straßen auf landwirtschaftliche Wege und verbesserte Anbindung der Wege an übergeordnete Straßen sind dabei wesentliche Komponenten.

Der Agrarstrukturverbesserung dient auch die Vorbeugung und Entflechtung von Landnutzungskonflikten, die die landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigen, die Anpassung der Wirtschaftsflächen nach Lage, Form und Größe an die betrieblichen Erfordernisse, die minimierte Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch Dritte und die Flankierung der betrieblichen Entwicklung durch Aufstockung des Anteils an Eigentumsflächen.

Insbesondere angesichts der hohen Anzahl von Landnutzungskonflikten, des hohen Pachtflächenanteils und des Zustandes des ländlichen Wegenetzes besteht hier ein dauerhafter Aufgabenbereich.

Leistungen, Stand, Bedarf - Bereich Naturschutz

Mit der Änderung des vom 23. August 1994 wurde der Anwendungsbereich des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens u.a. mit dem Ziel ausgeweitet, den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besser Rechnung zu tragen.Allein im Bereich des GRÜNEN BANDES befinden sich derzeit 28 Verfahren in Bearbeitung. Darüber hinaus wurden und werden eine erhebliche Anzahl bedeutender naturschutzfachlicher Projekte, wie das EU-Life Projekt Esperstedter Ried, das Rettungsnetz für die Wildkatze oder die Renaturierung der Föritz durch Flurbereinigungsverfahren bodenordnerisch begleitet - aktuellstes Beispiel ist das Naturschutzprojekt Moorlandschaft Alperstedter Ried.

Darüber hinaus wird in den kommenden Jahren die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie als landesweite Aufgabe in erheblichem Umfang der bodenordnerischen Begleitung durch Flurbereinigungsverfahren bedürfen.

Leistungen, Stand, Bedarf - Bereich Forstwirtschaft

Trotz des relativ großen Waldanteils wurden in Thüringen bislang nur einige separate Waldflurbereinigungen durchgeführt. Insbesondere durch den Verlauf von Verkehrsprojekten durch Waldgebiete werden jedoch umfängliche, zu diesen Verfahren zugezogene Waldflächen mit neu geordnet.

Der Bedarf an Waldflurbereinigungen nimmt zu. Deutlich mehr als 100 000 Hektar des Privatwaldes sind so genannter Kleinstprivatwald. Kennzeichnend sind hier Parzellengrößen kleiner als fünf Hektar, oftmals kleiner als ein Hektar und die zumeist unzweckmäßige Form der Parzellen. Dies macht eine zeitgemäße und wettbewerbsfähige Bewirtschaftung unmöglich. Da eine wachsende Anzahl von Parzellen nicht mehr ordnungsgemäß bewirtschaftet wird, ist die Abwehr von Kalamitäten durch Schadinsekten erschwert. Durch beschleunigte Zusammenlegungsverfahren nach § 91 können bisher verteilt liegende Grundstücke der Gemeinden zu zweckmäßig geformten Waldgrundstücken zusammengelegt und Privatwaldgrundstücke zu einem Gesamthandvermögen nach § 48 zusammengeschlossen werden, um die Voraussetzung zur Gründung einer Waldgenossenschaft nach § 52 zu schaffen. Das Pilotprojekt ist das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Wölfershäuser Wälder.

Zukünftiger Bedarf und strategische Überlegungen Flurbereinigungsverfahren kommen dort zum Einsatz, wo strukturelle Probleme und Konflikte im Zusammenhang mit dem Eigentum und der Nutzung von Grund und Boden zu lösen sind. Entsprechend ist die Flurbereinigung durch eine hohe Nachfrage gekennzeichnet, da die Verfahren nach dem maßgeschneiderte Strategien für die nachhaltige Umsetzung entsprechender Projekte und Maßnahmen in rechtlicher, finanzieller und instrumenteller Hinsicht ermöglichen.

Zentrales Steuerungsinstrument für die Flurbereinigungsverwaltung ist das Flurbereinigungsprogramm.

In ihm werden jährlich mittel- bis langfristig die sachlichen und räumlichen Arbeitsschwerpunkte festgelegt. Das aktuelle Flurbereinigungsprogramm 2011 sieht bis 2015 die Einleitung von 36 Flurbereinigungsverfahren auf ca. 11 500 Hektar vor. Im gleichen Zeitraum ist der Abschluss von 63 Verfahren auf einer Fläche von rund 15 500 Hektar geplant.

Die Anordnung eines Verfahrens nach §§ 1, 86 oder 91 erfolgt von Amts wegen nach pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Flurbereinigungsbehörde. Dazu hat sie das objektive Interesse der Beteiligten nachzuweisen. Es gibt demzufolge keinen subjektiven Rechtsanspruch auf Einleitung einer Flurbereinigung.

Bei der sog. Unternehmensflurbereinigung nach § 87 handelt sich allerdings um eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die bei einem entsprechenden Antrag der Enteignungsbehörde durchzuführen ist.

Dementsprechend bleibt die Begleitung der Umsetzung von infrastrukturellen Großvorhaben durch Unternehmensflurbereinigungen nach § 87 eine Schwerpunktaufgabe. Zwar sind die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit weitgehend abgeschlossen, insbesondere durch die hohe Anzahl geplanter Umgehungsstraßen ist jedoch ein Rückgang der Aufgaben in diesem Bereich nicht abzusehen. Jüngstes Beispiel sind die Anträge auf Einleitung von Flurbereinigungsverfahren für den Bau der Ortsumfahrungen Mühlhausen und Großengottern.

Ein Schwerpunkt im Bereich der regionalen und gemeindlichen Entwicklung ist die Regelung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse in den Dörfern. Sie schafft Rechtssicherheit, aktiviert privates Kapital und fördert damit die Investitionstätigkeit im öffentlichen und privaten Bereich. Insbesondere die für die Stabilisierung der Ortskerne bedeutsame Dorfinnenentwicklung ist ohne den Einsatz bodenordnerischer Instrumente nicht erreichbar. Durch die demografische Entwicklung und ihre Auswirkungen auf die Gemeinden wird die Bedeutung dieses Tätigkeitsfeldes zunehmend stärker.

Mit Hilfe von Flurbereinigungsverfahren soll auch weiterhin die Umsetzung der Vorgaben der europäischen Richtlinien in den Bereichen Natur und Wasser, z. B. Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie, im Einvernehmen mit den Eigentümern und Nutzern realisiert werden. Im Interesse einer dauerhaften Stabilisierung der Ökosysteme trägt die Flurbereinigung dafür Sorge, dass Umweltschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegevorhaben unter Berücksichtigung der Eigentümer- und Nutzerinteressen in der Fläche umgesetzt und in ihrem Bestand dauerhaft gesichert werden können.

Nicht zuletzt wirken sich der Klimawandel und die Folgen in erheblichem Maße auch auf das Aufgabenspektrum der Flurbereinigung aus. Die Anpassung an die prognostizierten Veränderungen (Adaption) einerseits sowie die Einleitung vorbeugender Maßnahmen zur Abwehr unerwünschter Ereignisse (Prävention) andererseits ist zu einem zentralen Thema und zur Herausforderung für eine zukunftsfähige Landentwicklung geworden. Bei den bodenbezogenen Adaptionsstrategien in den Bereichen Hochwasserschutz, Vorsorge für das Grund- und Trinkwasser sowie Minderung der Bodenerosion kann die Flurbereinigung mit ihrem Gestaltungsauftrag und den Möglichkeiten des integrativen Flächenmanagements (Abstimmung und Koordination, Auflösung von Landnutzungskonflikten, Bereitstellung benötigter Flächen) maßgeblich bei der Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen helfen.

Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Anstrengungen im Bereich Brachflächen, insbesondere das Revitalisierungs-Förderprogramm? Welche strategischen Überlegungen gibt es in diesem Bereich?

Die bisherigen Ergebnisse im Rahmen der Förderung der Revitalisierung von Brachflächen nach der Richtlinie Förderung der Revitalisierung von Brachflächen belegen, dass es in der Regel um die Ver besserung des Umweltzustandes, die Wiederherstellung von Siedlungszusammenhängen oder die Aufwertung des Ortsbildes ging. Dabei wurden Effekte bezogen auf die Schonung des Bodens, z. B. durch Entsiegelung, Abriss nicht mehr genutzter Gebäude oder Rekultivierung, erreicht. Des Weiteren wurden Effekte mit Blick auf siedlungsstrukturelle, ästhetische und gestalterische Wirkfaktoren erzielt.

Davon hat eine Vielzahl von Gemeinden im ländlichen Raum profitiert. Mit der Förderung wurden bislang rund 500 Hektar Fläche wiederhergestellt.

Die Förderung der Revitalisierung von Brachflächen soll in den nächsten Jahren fortgeführt werden.

Hierbei soll die Durchführung von Vorhaben, die durch Rückgewinnung von brachliegenden Flächen Renaturierungspotenziale und neue Möglichkeiten für Nachnutzung eröffnen und dadurch zur Aufwertung von Altstandorten in Gemeinden im ländlichen Raum führen, gefördert werden. Zweck der Förderung ist eine Rückgewinnung und Gestaltung von Landschafts- und Siedlungsräumen durch Revitalisierung von Brachen, unabhängig von ihrer jeweiligen Vornutzung. Damit soll ein Beitrag zur Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Flächen geleistet werden. Weiterhin soll die Attraktivität der naturräumlichen Ausstattung als wertvolles Potenzial für die Standortentwicklung erhalten und weiterentwickelt werden. Nachteilige Veränderungen der natürlichen Ressource Boden infolge der Aufgabe der Vornutzung werden durch die Revitalisierung von Brachflächen beseitigt. Dadurch wird ein Beitrag zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt geleistet. Mit den geförderten Maßnahmen sollen brach gefallene Flächen einer Nachnutzung zugeführt, die Infrastruktur verbessert bzw. die touristische Anziehungskraft der Region erhöht werden.

Im Bereich der Städtebauförderung wurde im Jahr 2002 die Landesinitiative GENIAL zentral gestartet, mit dem Ziel, innerstädtische Brachflächen als Wohnbaustandort für junges Wohnen zu entwickeln.

Seit dem Jahr 2008 können sich alle neuen wie herkömmlichen innerstädtischen Nachnutzungsideen um eine Aufnahme in die Initiative bewerben. GENIAL zentral basiert auf keinem eigenen Förderprogramm; die ausgewählten Vorhaben werden durch die verschiedenen Städtebauförderprogramme und EU-Fördermittel umgesetzt.

Aufgrund der Entwicklung des Eisenbahnverkehrs (stillgelegte bzw. brachliegenden Flächen müssen gesichert werden) wurde am 21. Juni 2010 zwischen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Freistaat Thüringen eine Vereinbarung zur Entwicklung nicht mehr betriebsnotwendiger Bahnimmobilien in Thüringen geschlossen. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung wurden die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen und die Thüringer Landgesellschaft durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr beauftragt, gemeinsam mit der DB AG im Rahmen einer Pilotphase Nachnutzungsoptionen für Bahnflächen im bzw. außerhalb des Siedlungszusammenhangs zu ermitteln.

Die Zusammenarbeit bezog sich im Wesentlichen auf Flächen der folgenden Kategorien:

1. Flächen ohne bauliche Entwicklungsmöglichkeiten, die sich als Kompensationsflächen bei Eingriffen in Natur und Landschaft eignen,

2. Flächen, die dem Ausbau des bestehenden thüringischen Rad- und Wanderwegenetzes z. B. auf stillgelegten Bahntrassen dienen können und

3. innerstädtische Brachflächen mit Baulandpotenzial.

Die Pilotphase erfolgte von Juli 2010 bis Februar 2011. Die erfolgversprechenden Ergebnisse sollen in einer nächsten Phase bis zum 31. Dezember 2011 weiter vertieft werden.

3. Förderpolitik

Wie schlägt sich aus Sicht der Landesregierung die unter Frage 1.1 getätigte Einschätzung in der aktuellen Förderpolitik nieder?

Thüringen ist geprägt durch seine Vielfalt an kleinteiligen Siedlungsstrukturen, attraktiven Klein- und Mittelstädten, regionalen Besonderheiten, natürlichen und schutzwürdigen Lebensräumen und abwechslungsreichen Kulturlandschaften. Über 95 Prozent der Landesfläche zählen zum ländlichen Raum. Daher wird unabhängig von der Definition des ländlichen Raums (siehe Antwort zur Frage 1.1) von einer gleichwertigen Unterstützung von städtisch und ländlich geprägten Räumen unter den spezifischen Bedingungen des demografischen Wandels ausgegangen.